Geldwäschegesetz - gesetzliche Neuregelung |
Puz_zle
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Thüringen
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Geldwäschegesetz - gesetzliche Neuregelung |
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aus Thüringen,
im Bundesgesetzblatt Nr. 37 vom 20.08.2008 wurde das Gesetz zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG) verkündet
, es tritt heute in Kraft.
Das Artikelgesetz fasst entsprechend der Umsetzung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/70/EG das Geldewäschegesetz - GwG neu und ändert zugleich Bestimmungen des StGB, Kreditwesengesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz, Investmentgesetz, Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz ...
Zu den nach § 2 GwG verpflichteten Personen sind die Versicherungsvermittler neu hinzugekommen.
Die Gesetzesbegründung kann man u. a. in der BT-Drucksache 16/9038
nachlesen. Weitergehende Info's gibt es u. a. hier > www.bmi.bund.de und www.anti-geldwaesche.de
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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21.08.2008 06:25 |
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