§ 38 Definition des Gewerbes |
sigi-n
Grünschnabel
Dabei seit: 25.07.2008
Beiträge: 1
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
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§ 38 Definition des Gewerbes |
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Guten Tag mal eine Frage an die Profis
die in § 38.1.1 genannten Gewerbe "An- und Verkauf von" handelt es sich hierbei um ein eigenständiges Gewerbe oder ist hiermit jedes Unternehmen gemeint das Produkte verkauft.
Intension:
Seit Jahren habe ich als Einzelunternehmen hochwertige Elektronika verkauft, als Händler oder Distributor
Nun nach Sitzverlegung und Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft wurde mir von der SB beim neu zuständigen Gewerbeamt mitgeteilt, das hiermit jedes Vertriebsunternehmen gemeint sei, da ein Händler/Distributor seine Ware ja auch ankauf (z.B. bei Nokia). Ein dezenter Hinweis auf die doch wohl seltsame Definition wurde damit beantwortet, ich will Führungszeugnis und Zentralregisterauszug und wenn ich das will darf ich das auch nach nach § 38.2.
Ich finde hier jedoch nur den Hinweis der begründeten Besorgnis, die kann ja wohl nicht durch die Nachfrage welche Unterlagen mitzubringen seien ausgelöst, begründet, worden sein.
Ich bin für detailierte Hinweise dankbar wie ich mich in diesem Fall verhalten kann.
sigi-n
__________________ ich weiss nichts, kann aber lesen
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1
25.07.2008 15:47 |
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