Ein niederländischer Makler hat seinen Sitz in den Niederlanden. In Deutschland hat er keinen Sitz. Er wird hier dauerhaft tätig, indem er deutsche Immobilien vermittelt. Er bräuchte demnach hier eine Erlaubnis.
Was kann man nun tun, wenn der Makler sich hier keine Erlaubnis einholt? § 15 II GewO hilft wohl nicht weiter. Ist das jemandem schon untergekommen? Wie wird das gehandhabt?
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