C. Schröder
König
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Änderung Geeignetheitsbestätigung |
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Ich bin mir nicht sicher, ob ich bei folgendem Fall eine neue Geeignetheitsbestätigung (mit Gebühren) erteilen muss.
Geeignetheitsbestätigung vom 10.11.2005 für die Aufstellung von Geldspielgeräten in einer Spielhalle. Spielhallenbetreiber und Aufsteller der Geräte fielen auseinander.
In dem von hier genutzten Vordruck sind "Kästchen" enthalten, in welche bei Spielhallen die m² und die zulässige Anzahl von GSG einzutragen ist.
Eingetragen wurden 105 m² und somit 7 GSG.
Der bisherige "nur Aufsteller" ist jetzt auch Spielhallenbetreiber.
Die Fläche wurde neu bemessen: nur 96 m², damit nach neuer SpielV: 8 GSG
Und jetzt
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1
27.01.2006 11:42 |
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Solon
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Hubert Steinmetz
Routinier
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... nichts tun.
Ich seh das so: Der Aufsteller hat eine Bestätigung und die Zahl richtet sich eh nach der SpielV und nicht nach dem, was in Ihrer Bestätigung steht.
Sie können natürlich zur Rechtssicherheit eine Neue fertigen, Gebühren würde ich aber nicht nehmen.
Schönes Wochenende zusammen!
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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1
27.01.2006 11:56 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hej aus Hamm,
ich sehe das genau so wie Koll. Steinmetz. Die Anzahl ergibt sich aus der SpielV und damit brauchen Sie nichts machen. Mir würde ein einfacher Vermerk im Vorgng reichen.
Neue SpielV ab 01.01.06 = 12 m² /Gerät = X Geräte
Unterschrift
Fertich.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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16
27.01.2006 12:29 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ...... und das freundliche
aus dem schönen Cloppenburger Land!
@ Steinmetz: so isses!
@ Wiesemeier: so isses!
@ alle anderen: Bei der in Kürze anstehenden Kontrolle werden wir sicherlich feststellen, dass die Anzahl der Geldspielgeräte der neuen SpielV angepasst wurde, ohne dass wir hier irgendeine Info erhalten haben. Macht aber ja nichts.
Wir werden die Akten mitnehmen, schauen ob sich etwas an den Flächen getan hat (kommt ab und zu vor) und dann nach den aktuellen Größen die max. zulässige Anzahl der Geräte festhalten. Was überzählig ist, muss halt raus und ansonsten darf ggf. ergänzt werden.
Auf Diskussionen werden wir uns, wie auch beim Seminar in Hamm (der Besuch lohnt sich m. E. wirklich!!!) von den meisten Kolleginnen und Kollegen abgestimmt, nicht wirklich einlassen.
Die Änderung der SpielV bietet jetzt eine gute Möglichkeit, einen Schnitt zu machen und wieder rechtmäßige Zustände (zumindest für einen gewissen Zeitraum, bis wieder irgendwelche Lücken gefunden wurden) herzustellen. Zu weiteren Infos guckst Du hier:
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 28.01.2006 17:32.
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28.01.2006 17:30 |
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