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Zum Ende der Seite springen Anmeldung Reisegewerbe nach Zuzug
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Kay-m Kay-m ist weiblich
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Fragezeichen Anmeldung Reisegewerbe nach Zuzug

Hallo alle Zusammen,

ich habe mal wieder ein kleines Problem. Wie ist es bei den Reisegewerbetreibenden, muss da eine Anmeldung im Programm erfolgen? Meine Vorgängering hat Sie immer erfasst und die Gebühr wie für eine normale Gewerbeanmeldung kassiert. Nun hat mir da jemand gesagt, dass es nicht nötig wäre.

Dann die nächste Frage:

Wenn ein Reisegewerbetreibender aus einer anderen Stadt zu uns zugezogen ist, muss ich ihn auffordert das Gewerbe anzumelden oder reicht da einfach nur die Akte aus, die wir z. K. erhalten haben?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

__________________
Kay-m
1 04.07.2008 11:32 Kay-m ist offline E-Mail an Kay-m senden Beiträge von Kay-m suchen
Solon
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C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Wir lassen uns die Unterlagen der ausstellenden Behörde schicken. Fordern den RG-Treibenden zur "Anmeldung" auf.

Allerdings nur damit wir seinen Daten auch haben. Ich meine das richtete sich nach Vorschriften aus der AO. Eingeben ins Gewerbeprogramm, Abdruck nur an das Finanzamt und keine Gebühren. Genauso als wenn ich selbst die Karte ausstelle.
2 04.07.2008 12:26 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Solon
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Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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RE: Anmeldung Reisegewerbe nach Zuzug

Moin Moin aus Thüringen,

die Frage der Anschriften- und damit verbundenen Zuständigkeitsänderung im Zusammenhang mit den Ortswechsel des Reisegewerbetreibenden hatten wir schon mal im Thread Adressänderung besprochen:

Eine Gewerbeanmeldung und/oder Erhebung einer Gebühr für eine solche käme nur in Frage, wenn ein anzeigepflichtiger Tatbestand nach § 55c GewO oder zusätzlich ein stehendes und damit nach § 14 Gewo anzeigepflichtiges Gewerbe ausgeübt würde.

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
3 05.07.2008 06:02 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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