Altfälle Gaststättenerlaubnis |
Sebastian2
Grünschnabel
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Altfälle Gaststättenerlaubnis |
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Hallo aus Salzgitter,
ich hätte da mal die Frage, was mit einer Gaststättenerlaubnis passiert, die vor dem 01.07.2005 erteilt wurde?
Muss die erlaubnis geändert werden oder aufgehoben werden?
Muss der Betroffene einen Antrag stellen?
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1
02.07.2008 14:48 |
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Solon
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Ingolstadt
König
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RE: Altfälle Gaststättenerlaubnis |
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Hilfesuchender,
die Gaststättenerlaubnisse für Gaststätten mit Alkoholausschank gelten weiter, da nach wie vor eine Erlaubnis erforderlich ist.
Die Gaststättenerlaubnisse für jetzt erlaubnisfreie Gaststätten oder Beherbergungsbetriebe haben sich mit dem Wegfall der Erlaubnispflicht erledigt.
Sofern die Erlaubnis für einen jetzt erlaubnisfreien Betrieb mit Auflagen verbunden war und diese Auflagen immer noch Rechtsgüter im Sinne des § 5 Abs. 1 GastG schützen, gelten diese weiter. Sie sind dann als Anordnungen im Sinne des § 5 Abs. 2 GastG zu betrachten.
Ich hoffe, du wurdest erleuchtet.
__________________ Thomas Kirchhammer
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2
02.07.2008 15:12 |
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Solon
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Sebastian2
Grünschnabel
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Themenstarter
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RE: Altfälle Gaststättenerlaubnis |
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Was passiert mit Gestattungen?
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3
02.07.2008 15:21 |
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Sorgenschweinchen
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Hast Du eine Gestattung, die seit 2005 gültig ist ?????
Gruß
Bluminante
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4
03.07.2008 10:00 |
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Ingolstadt
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Altfälle Gaststättenerlaubnis |
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Halbwissender,
juristisch korrekt lautet die Antwort auf die Frage nach der Gestattung:
Gestattungen nach § 12 dürfen nur befristet erteilt werden. Mit Ablauf der Befristung existiert der Verwaltungsakt nicht mehr.
Zur Ergänzung: obiges gilt auch für vorläufige Erlaubnisse nach § 11 GastG oder auf Antrag befristete Erlaubnisse nach § 2 GastG.
Grüße an den Ganz-Wissenden
__________________ Thomas Kirchhammer
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5
03.07.2008 10:46 |
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