Wann sind Fun Games zulässig? |
Jörg Wiesemeier
Moderator
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Wann sind Fun Games zulässig? |
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Hej aus Hamm,
mich erreichte gerade folgende Frage per Email und da sie bestimmt auch viele andere interessiert, stelle ich sie ins Forum:
"Wie habe ich Fun-Games, die auf reinen Punktespielbetrieb „umgerüstet“ wurden, nach § 6a SpielVO zu werten? Bei Einwurf eines Geldbetrages in dieses umgerüstete Spielgerät, hat der Spieler dann ja die Möglichkeit, wenn es gut für ihn läuft, Punkte ohne Ende zu sammeln. Da diese Geräte m. E. aber ja noch nicht mit der „Freispiel-Begrenzung“ ausgerüstet sind, müssten diese demnach ja auch verboten sein.
Beispiel: Der Spieler wirft 2,-- € in das Gerät. Ihm werden dafür 100 Punkte gutgeschrieben. Er kann jetzt Punkte verlieren oder gewinnen. Wann tritt dann die Freispiel-Regelung ein?
Sind Spielgeräte, die auf das Sammeln der Punkte und das damit verbundene uneingeschränkte Weiterspielen (keine Begrenzung aufgrund fehlender Freispielbegrenzung) abstellen, nach § 6a Buchstabe a SpielVO (Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten,…,.ist verboten, wenn diese als Gewinn Berechtigungen zum Weiterspielen …. anbieten…) verboten? Ist das uneingeschränkte Sammeln von Punkten als Gewinn zum Weiterspielen zu sehen?"
Meine Antwort:
Der VGH Kassel hat mit Beschluss vom 23.03.2005 -11 TG 175/05 (GewArch 2005/6 S. 255) festgestellt, dass es sich bei den Fun Games um zulassungspflichtige Spielgeräte handelt und diese Geräte von der PTB geprüft werden müssen.
Ein reiner Umbau reicht nicht aus. Die PTB hat anschließend festzustellen, ob die Fun Games jetzt reine Unterhaltungsgeräte sind.
Die 6 Freispiele bereiten in der Praxis erhebliche Probleme, da bei den Fun Games nicht um High-Score gespielt wird. Die Grenze zwischen Punktegewinn und Freispiel ist fließend. Da aber Punkte auch werthaltig gemacht werden können, kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass durch die Punkte ein "Gewinn" erzielt wird. Damit sind es dann wieder zulassungspflichtige Geräte und entsprechen nciht der SpielV.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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1
25.01.2006 14:21 |
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Solon
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Und da der MW des Kollegen aus Oldenburg auch mein MW ist, stimme ich ihm unumwunden zu.
Mein Schreiben vom Freitag letzter Woche, mit dem ich die Spielhalltenbetreiber aufgefordert habe, umgehend die neue SpielV umzusetzen und kurzfrístige Kontrollen angekündigt habe, hat Früchte gezeigt. (Ich werde es auf Wunsch gerne zusenden!)
Heute hatte ich für eine Spielhalle zwei Anrufe, was denn mit den Fun-Games ist, weil man diese ja nur mit einem Kleintransporter bewegen kann und diese ganz nach Süddeutschland müssen. Hilfreich wie ich bin, habe ich verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt; z. B. Einlagern beim Spediteur, großen LKW mieten, Spielhalle für Renovierungsarbeiten schließen usw. Was mich wundert, keiner meiner Vorschläge wurde mit Begeisterung aufgenommen.
Und als dann der Wunsch nach Übergangsfristen kam und ich diese, wie auch beim Seminar in Hamm mit den anderen Kollegen abgestimmt, nicht einräumen wollte, kam die Antwort: "Ja, dann müssen wir sie ja wohl entfernen!". Mein Hinweis, dass ja nur die zu entfernen sind, die keine PTB-Bestätigung haben, wollte man nicht wirklich hören.
Also, die Spielhallenbetreiber wissen ganz genau, wie die Rechtslage ist und dass die Dinger ohne PTB-Bescheinigung raus müssen.
@ Kollegen Bluhm:
Besser die verwaltungsinternen Unterlagen in das geschlossene Forum bringen, denn wer weiss, was ein böser Mensch damit machen könnte??
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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3
25.01.2006 16:57 |
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webmaster
Administrator
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Ergänzung zum Beitrag von LK Oldenburg |
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Hallo zusammen,
leider mussten wir die Downloads aus dem Beitrag von LK Oldenburg vorerst entfernen. Nachstehend haben wir jedoch das im Download benannte und frei verfügbare Urteil des OVG Hamburg verlinkt:
OVG Hamburg Urteil vom 4.3.2005, 1 Bf 214/04
Gesucht wird momentan eine freie Quelle für:
Beschluss des Hess. VHG vom 23.03.2005 - 11 TG 175/05
Wir bitten um Mithilfe!
Freundliche Grüße
webmaster
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4
25.01.2006 21:54 |
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Hubert Steinmetz
Routinier
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hier gibt es noch eine Veröffentlichung des Bundesverwaltungsgerichtes:
Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht Fun Game
Das gesamte Urteil habe ich heute vom Wirtschaftsministerium (über den Landkreis) erhalten.
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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5
09.02.2006 11:35 |
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OJ Neuss
Haudegen
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Ich habe heute per Mail beim Bundesverwaltungsgericht angefragt, wann mit einer Veröffentlichung des Beschlusses zu rechnen ist. Habe aber noch keine Antwort. Wenn die Antwort vorliegt gebe ich Laut.
Meine Kreisverwaltung hat es übrigens noch nicht.
Sollte jemand die Möglichkeit sehen, mir das Urteil zukommen zu lassen (zwinker, zwinker) wäre ich sehr dankbar.
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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6
14.02.2006 12:00 |
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OJ Neuss
Haudegen
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Hallo aus Neuss,
auch wenn ich die Entscheidung netter Weise bereits erhalten habe, hier der Hinweis:
Die Antwort des Bundesverwaltungsgerichts ist da:
"Die Entscheidungen sind am 10. Februar 2006 versendungsfähig geworden. Es dauert ca. 14 Tage bis zur Veröffentlichung auf unserer Web-Site. Ich kann Ihnen jedoch die Entscheidungen auch sofort per Mail übersenden bei Bedarf."
Den Entscheidungsversand erreicht man unter:
eversand@bverwg.bund.de
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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7
15.02.2006 12:17 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Themenstarter
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Urteil siehe hier.
Es liegt im geschlossenen Forum!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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8
15.02.2006 20:45 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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Jetzt wollte ich mir das Urteil abrufen, aber der doofe Computer sagt, dass ich hier kein Zugriff habe. Was mache ich falsch? Help me!
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9
16.02.2006 08:46 |
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Antonia Thien
König
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Stimmt, funktioniert nicht.
Ich übersende es Ihnen; ist schon unterwegs.
Schöne Grüße
A. Thien
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10
16.02.2006 09:06 |
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René Land
Administrator
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Zitat: |
Original von der_vollstrecker
Jetzt wollte ich mir das Urteil abrufen, aber der doofe Computer sagt, dass ich hier kein Zugriff habe. Was mache ich falsch? Help me! |
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...einfach mal für den nicht-öffentlichen Forenbereich bewerben (Portal, rechte Leiste, 4. Box von oben, Pflichtangaben nicht vergessen).
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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11
16.02.2006 09:25 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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für das Urteil und danke für den Tipp, dass ich mich für den internen Berecih extra anmelden muss.
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12
16.02.2006 09:34 |
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BE-DE
Kaiser
Dabei seit: 31.01.2006
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von der Delme,
gerade waren Spielhallenbetreiber bei mir und gaben mir ein Eilantrag gem. § 80 V VwGO der R'anwälte Dr. Odenthal & Partner gegen eine Ordungsverfügung
der Stadt Melle vom 10.02.06. Am 13.02. erging die Klageschrift an das Verwaltungsgericht Osnabrück.
Vielleicht erhalten wir dadurch schon bald mehr Klarheit
.
Die Ordnungsverfügung vom 10.02. verlangte u. a. bis zum 13.02. den Betrieb von Fun-Games und Jackpot-Systemen zu unterlassen und diese Spielgeräte und Jackpotsysteme aus der spielhalle zu entfernen.
Jetzt schauen wir alle gespannt nach Osnabrück
wie das ausgeht.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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13
16.02.2006 12:09 |
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Hubert Steinmetz
Routinier
Dabei seit: 14.02.2005
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ist ja super und dann auch noch in unserem Gerichtsbereich
Mal sehen, wie der Kampf ausgeht.
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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14
16.02.2006 12:22 |
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BE-DE
Kaiser
Dabei seit: 31.01.2006
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vonne Delme,
jau, mal sehen, ob es einen Kampf gibt. Wäre natürlich auch von Interesse, wie bestimmt die angefochtene Ordnungsverfügung war
. Versuche mal was in Erfahrung zu bringen. Melde mich dann wieder
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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15
16.02.2006 13:40 |
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C.Kötter
Mitglied
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aus Oldenburg,
die Ordnungsverfügung der Stadt Melle würde mich auch interessieren. Bei den ersten Kontrollen hier in Oldenburg und anschließenden Gesprächen mit den Betreibern, habe ich festgestellt, dass einige Betreiber den Rechtsstreit suchen werden. Es scheint, dass alleine schon durch den Ausschluss der Rückgewähr bei den Fun-Games, die Umsatz- und Besucherzahlen extrem zurückgegangen sind. Wenn die Abräumverfügungen erfolgen, wird sich der eine oder andere Betreiiber nicht mehr am Markt halten können.
Ich wäre an einem abgestimmten Vorgehen der Kommunen hier in der Weser-Ems-Region interessiert, zumal wir es z. T. mit den selben Gewerbetreibenden zu tun haben.
Gruß
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16
16.02.2006 14:46 |
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Antonia Thien
König
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Hallo Herr Kötter,
das ist eine sehr gute Idee!
Gestern haben wir anlässlich unserer Kontrollen wieder von einem Spielhallenbetreiber gehört, dass die Behörden ihre Überprüfungen doch sehr unterschiedlich händeln und z.T. auch unterschiedliche Bewertungen abgeben. Es wird natürlich viel geredet, aber ich glaube schon, dass da ein Körnchen Wahrheit dran ist. Uns bringt das dann in Erklärungszwang, und die Betreiber verwirrt es. Ein abgestimmtes Vorgehen ist daher für alle Beteiligten von Vorteil.
Wir können uns ja im geschlossenen Forum abstimmen.
Schöne Grüße
A. Thien
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17
16.02.2006 14:59 |
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BE-DE
Kaiser
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von der Delme,
alle wollen nur das Eine: Klarheit!
Hier behauptet auch fast jeder Spielhallenbetreiber, mit dem man spricht, das es überall ganz anders gehandhabt wird
.
Wenn man mit den Kollegen spricht oder sich hier im Forum umsieht, sind die Meinungen und Vorgehensweisen allerdings alle sehr ähnlich
.
Das größte Problem macht aber immer noch die Zuordnung von Geräten ob Fun, Gsg oder was sonst. Das wird auch noch ein bißchen dauern und wie das Seminar am Nabel ergab, wird einiges an Verfehlungen nur über intensivste Beobachtungen und Ermittlungen zu beweisen sein.
Aber lassen wir uns nicht unterkriegen, wir halten einfach zusammen. Wie heißt das bei dem "großen Moderator und Motivator" noch? Tschakka!
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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18
16.02.2006 15:08 |
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der_fragende
Doppel-As
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19
27.02.2006 20:09 |
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Wiebke Kühn
Mitglied
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auch aus der schönen Stadt Verden (Aller),
uns würde die Ordnungsverfügung aus Melle und das Urteil aus Osnabrück auch brennend interessieren!
Wäre super, wenn wir auch in irgendeiner Weise Nachricht bekommen würden, wenn es was Neues gibt.
Einen schönen Feierabend wünscht
W. Kühn
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20
23.03.2006 17:19 |
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