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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Wann sind Fun Games zulässig? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Wann sind Fun Games zulässig? 5 Bewertungen - Durchschnitt: 9,405 Bewertungen - Durchschnitt: 9,405 Bewertungen - Durchschnitt: 9,405 Bewertungen - Durchschnitt: 9,40
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Wann sind Fun Games zulässig?

Hej aus Hamm,

mich erreichte gerade folgende Frage per Email und da sie bestimmt auch viele andere interessiert, stelle ich sie ins Forum:

"Wie habe ich Fun-Games, die auf reinen Punktespielbetrieb „umgerüstet“ wurden, nach § 6a SpielVO zu werten? Bei Einwurf eines Geldbetrages in dieses umgerüstete Spielgerät, hat der Spieler dann ja die Möglichkeit, wenn es gut für ihn läuft, Punkte ohne Ende zu sammeln. Da diese Geräte m. E. aber ja noch nicht mit der „Freispiel-Begrenzung“ ausgerüstet sind, müssten diese demnach ja auch verboten sein.

Beispiel: Der Spieler wirft 2,-- € in das Gerät. Ihm werden dafür 100 Punkte gutgeschrieben. Er kann jetzt Punkte verlieren oder gewinnen. Wann tritt dann die Freispiel-Regelung ein?

Sind Spielgeräte, die auf das Sammeln der Punkte und das damit verbundene uneingeschränkte Weiterspielen (keine Begrenzung aufgrund fehlender Freispielbegrenzung) abstellen, nach § 6a Buchstabe a SpielVO (Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten,…,.ist verboten, wenn diese als Gewinn Berechtigungen zum Weiterspielen …. anbieten…) verboten? Ist das uneingeschränkte Sammeln von Punkten als Gewinn zum Weiterspielen zu sehen?"


Meine Antwort:

Der VGH Kassel hat mit Beschluss vom 23.03.2005 -11 TG 175/05 (GewArch 2005/6 S. 255) festgestellt, dass es sich bei den Fun Games um zulassungspflichtige Spielgeräte handelt und diese Geräte von der PTB geprüft werden müssen.

Ein reiner Umbau reicht nicht aus. Die PTB hat anschließend festzustellen, ob die Fun Games jetzt reine Unterhaltungsgeräte sind.

Die 6 Freispiele bereiten in der Praxis erhebliche Probleme, da bei den Fun Games nicht um High-Score gespielt wird. Die Grenze zwischen Punktegewinn und Freispiel ist fließend. Da aber Punkte auch werthaltig gemacht werden können, kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass durch die Punkte ein "Gewinn" erzielt wird. Damit sind es dann wieder zulassungspflichtige Geräte und entsprechen nciht der SpielV.

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Jörg Wiesemeier
1 25.01.2006 14:21 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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LK Oldenburg   Zeige LK Oldenburg auf Karte
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RE: Wann sind Fun Games zulässig?

Moin Moin aus dem verschneiten Oldenburger Land

Die Rechtsauffassung von Jörg Wiesemeier ist wie immer richtig. Unser MW hat uns die Rechtsauffassung des Bund-Länder-Ausschuss mitgeteilt. Das Ergebnis habe ich beigefügt (wenn alles geklappt hat).


Viele Grüße aus Wildeshausen
Siegfried Bluhm

[Mod on]
EDIT by webmaster, 25.01.2006, 19:45 Uhr Die Downloads wurden aus Gründen des Urheberrechts vorerst entfernt - wir bitten um Verständnis
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2 25.01.2006 16:37 LK Oldenburg ist offline E-Mail an LK Oldenburg senden Homepage von LK Oldenburg Beiträge von LK Oldenburg suchen
Solon
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Und da der MW des Kollegen aus Oldenburg auch mein MW ist, stimme ich ihm unumwunden zu.

Mein Schreiben vom Freitag letzter Woche, mit dem ich die Spielhalltenbetreiber aufgefordert habe, umgehend die neue SpielV umzusetzen und kurzfrístige Kontrollen angekündigt habe, hat Früchte gezeigt. (Ich werde es auf Wunsch gerne zusenden!)

Heute hatte ich für eine Spielhalle zwei Anrufe, was denn mit den Fun-Games ist, weil man diese ja nur mit einem Kleintransporter bewegen kann und diese ganz nach Süddeutschland müssen. Hilfreich wie ich bin, habe ich verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt; z. B. Einlagern beim Spediteur, großen LKW mieten, Spielhalle für Renovierungsarbeiten schließen usw. Was mich wundert, keiner meiner Vorschläge wurde mit Begeisterung aufgenommen. Kopfkratz

Und als dann der Wunsch nach Übergangsfristen kam und ich diese, wie auch beim Seminar in Hamm mit den anderen Kollegen abgestimmt, nicht einräumen wollte, kam die Antwort: "Ja, dann müssen wir sie ja wohl entfernen!". Mein Hinweis, dass ja nur die zu entfernen sind, die keine PTB-Bestätigung haben, wollte man nicht wirklich hören. Augen rollen

Also, die Spielhallenbetreiber wissen ganz genau, wie die Rechtslage ist und dass die Dinger ohne PTB-Bescheinigung raus müssen.

@ Kollegen Bluhm:

Besser die verwaltungsinternen Unterlagen in das geschlossene Forum bringen, denn wer weiss, was ein böser Mensch damit machen könnte??

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
3 25.01.2006 16:57 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
webmaster   Zeige webmaster auf Karte
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Ergänzung zum Beitrag von LK Oldenburg

Hallo zusammen,

leider mussten wir die Downloads aus dem Beitrag von LK Oldenburg vorerst entfernen. Nachstehend haben wir jedoch das im Download benannte und frei verfügbare Urteil des OVG Hamburg verlinkt:

OVG Hamburg Urteil vom 4.3.2005, 1 Bf 214/04

Gesucht wird momentan eine freie Quelle für:
Beschluss des Hess. VHG vom 23.03.2005 - 11 TG 175/05

Wir bitten um Mithilfe!

Freundliche Grüße

webmaster
4 25.01.2006 21:54 E-Mail an webmaster senden Beiträge von webmaster suchen
Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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Moin
hier gibt es noch eine Veröffentlichung des Bundesverwaltungsgerichtes:
Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht Fun Game
Das gesamte Urteil habe ich heute vom Wirtschaftsministerium (über den Landkreis) erhalten.

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,
Hubert Steinmetz 8)
5 09.02.2006 11:35 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
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Ich habe heute per Mail beim Bundesverwaltungsgericht angefragt, wann mit einer Veröffentlichung des Beschlusses zu rechnen ist. Habe aber noch keine Antwort. Wenn die Antwort vorliegt gebe ich Laut.

Meine Kreisverwaltung hat es übrigens noch nicht.

Sollte jemand die Möglichkeit sehen, mir das Urteil zukommen zu lassen (zwinker, zwinker) wäre ich sehr dankbar.

Jürgen Schmitz

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Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
6 14.02.2006 12:00 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
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Hallo aus Neuss,

auch wenn ich die Entscheidung netter Weise bereits erhalten habe, hier der Hinweis:

Die Antwort des Bundesverwaltungsgerichts ist da:

"Die Entscheidungen sind am 10. Februar 2006 versendungsfähig geworden. Es dauert ca. 14 Tage bis zur Veröffentlichung auf unserer Web-Site. Ich kann Ihnen jedoch die Entscheidungen auch sofort per Mail übersenden bei Bedarf."

Den Entscheidungsversand erreicht man unter:

eversand@bverwg.bund.de


Jürgen Schmitz

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7 15.02.2006 12:17 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von Jörg Wiesemeier


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Urteil siehe hier.
Es liegt im geschlossenen Forum!

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Jörg Wiesemeier
8 15.02.2006 20:45 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
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Jetzt wollte ich mir das Urteil abrufen, aber der doofe Computer sagt, dass ich hier kein Zugriff habe. Was mache ich falsch? Help me!
9 16.02.2006 08:46 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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Stimmt, funktioniert nicht.
Ich übersende es Ihnen; ist schon unterwegs.

Schöne Grüße
A. Thien
10 16.02.2006 09:06 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Download des Urteils

Zitat:
Original von der_vollstrecker
Jetzt wollte ich mir das Urteil abrufen, aber der doofe Computer sagt, dass ich hier kein Zugriff habe. Was mache ich falsch? Help me!


...einfach mal für den nicht-öffentlichen Forenbereich bewerben (Portal, rechte Leiste, 4. Box von oben, Pflichtangaben nicht vergessen).

Freundliche Grüße

R. Land

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...und hier noch etwas Schleichwerbung...
11 16.02.2006 09:25 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
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RE: Download des Urteils

Danke für das Urteil und danke für den Tipp, dass ich mich für den internen Berecih extra anmelden muss.
12 16.02.2006 09:34 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
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Achtung

Moin von der Delme,
gerade waren Spielhallenbetreiber bei mir und gaben mir ein Eilantrag gem. § 80 V VwGO der R'anwälte Dr. Odenthal & Partner gegen eine Ordungsverfügung Respekt der Stadt Melle vom 10.02.06. Am 13.02. erging die Klageschrift an das Verwaltungsgericht Osnabrück.
Vielleicht erhalten wir dadurch schon bald mehr Klarheit Applaus .
Die Ordnungsverfügung vom 10.02. verlangte u. a. bis zum 13.02. den Betrieb von Fun-Games und Jackpot-Systemen zu unterlassen und diese Spielgeräte und Jackpotsysteme aus der spielhalle zu entfernen.
Jetzt schauen wir alle gespannt nach Osnabrück Boxkampf wie das ausgeht.

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der nächste Feierabend kommt bestimmt und immer schön munter bleiben Bye! von der D....
13 16.02.2006 12:09 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
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ist ja super und dann auch noch in unserem Gerichtsbereich großes Grinsen
Mal sehen, wie der Kampf ausgeht. Fechtkampf

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Hubert Steinmetz 8)
14 16.02.2006 12:22 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
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Moin vonne Delme,
jau, mal sehen, ob es einen Kampf gibt. Wäre natürlich auch von Interesse, wie bestimmt die angefochtene Ordnungsverfügung war Kopfkratz . Versuche mal was in Erfahrung zu bringen. Melde mich dann wieder Formulier

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15 16.02.2006 13:40 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
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Moin Moin aus Oldenburg,

die Ordnungsverfügung der Stadt Melle würde mich auch interessieren. Bei den ersten Kontrollen hier in Oldenburg und anschließenden Gesprächen mit den Betreibern, habe ich festgestellt, dass einige Betreiber den Rechtsstreit suchen werden. Es scheint, dass alleine schon durch den Ausschluss der Rückgewähr bei den Fun-Games, die Umsatz- und Besucherzahlen extrem zurückgegangen sind. Wenn die Abräumverfügungen erfolgen, wird sich der eine oder andere Betreiiber nicht mehr am Markt halten können.
Ich wäre an einem abgestimmten Vorgehen der Kommunen hier in der Weser-Ems-Region interessiert, zumal wir es z. T. mit den selben Gewerbetreibenden zu tun haben.

Gruß
16 16.02.2006 14:46 C.Kötter ist offline E-Mail an C.Kötter senden Beiträge von C.Kötter suchen
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Hallo Herr Kötter,

das ist eine sehr gute Idee!Applaus Gestern haben wir anlässlich unserer Kontrollen wieder von einem Spielhallenbetreiber gehört, dass die Behörden ihre Überprüfungen doch sehr unterschiedlich händeln und z.T. auch unterschiedliche Bewertungen abgeben. Es wird natürlich viel geredet, aber ich glaube schon, dass da ein Körnchen Wahrheit dran ist. Uns bringt das dann in Erklärungszwang, und die Betreiber verwirrt es. Ein abgestimmtes Vorgehen ist daher für alle Beteiligten von Vorteil.

Wir können uns ja im geschlossenen Forum abstimmen.

Schöne Grüße
A. Thien
17 16.02.2006 14:59 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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Moin von der Delme,
alle wollen nur das Eine: Klarheit! Kopfkratz
Hier behauptet auch fast jeder Spielhallenbetreiber, mit dem man spricht, das es überall ganz anders gehandhabt wird seufz .
Wenn man mit den Kollegen spricht oder sich hier im Forum umsieht, sind die Meinungen und Vorgehensweisen allerdings alle sehr ähnlich Applaus .
Das größte Problem macht aber immer noch die Zuordnung von Geräten ob Fun, Gsg oder was sonst. Das wird auch noch ein bißchen dauern und wie das Seminar am Nabel ergab, wird einiges an Verfehlungen nur über intensivste Beobachtungen und Ermittlungen zu beweisen sein. Formulier
Aber lassen wir uns nicht unterkriegen, wir halten einfach zusammen. Wie heißt das bei dem "großen Moderator und Motivator" noch? Tschakka!

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18 16.02.2006 15:08 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
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Fragezeichen Wann sind Fun Games zulässig?

Hallo an Alle !!Moin


habe heute ein Fax eines Betreibers bekommen, in dem dieser bzw. eine Firma XXX aus W-dorf angibt mittels einer "Run-Time-Box" die Zulässigkeit von USG oder sogenannten Fun-Games gem. der neuen SpielV herstellen zu können. ??? ALARM !!!wut


Kennt jemand dieses "DING" --->geschockt soll eine technische Einrichtung sein --> welche den Punktegewinn

1.) nach dem Eunwurf z.B. eine 2 € Münze
2.) in 10 Minuten oder 1000 Punkte
3.) dann das eigentliche "bezahlte Spiel"
4.) durch eigene Spielergebnisse -- erreichte Punkte
5.) diese Punkte werden zusammen gezählt
6.) für die Punkte gibt es 1 - max. 6 Freispiele
7.) Formel 10 Minuten = 1 Freispiel ???
8.) es könnten somit wohl max. 70 Minuten gespielt werden oder ??verwirrt
9.) wie soll dieses Ding denn funktionieren --> war leider keine Telefonnummer der Firma XXX dabei ;-)
10.) konnte nur soviel rauslesen --> techn. Geräte wird neben den Fun-Games angebaut ??
11.) wie sind die Punkte zu werten die ich mit den Freispielen "erspiele" ? Sind die dann bei 6 möglichen Freispielen für die *miau ..... Katz ... oder wie ???Kopfkratz


BITTE um Info'sApplaus

ist damit ein Fun-Game (ehe. umgebautes Tokengerät/USG) zulässig ??Kopfkratz

die Firma schreibt lustigerweise " damit entsprächen die USG der neuen SpielV und dem § 33d ??? *he he he wie ??? ja nicht wundern ??? ich hab's auch nicht verstanden ??verwirrt

Danke schon mal ....Danke

Gruß aus dem Thüringschen Ländle

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von der_fragende: 27.02.2006 22:27.

19 27.02.2006 20:09 der_fragende ist offline E-Mail an der_fragende senden Beiträge von der_fragende suchen Fügen Sie der_fragende in Ihre Kontaktliste ein
Wiebke Kühn   Zeige Wiebke Kühn auf Karte Wiebke Kühn ist weiblich
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Moin auch aus der schönen Stadt Verden (Aller),

uns würde die Ordnungsverfügung aus Melle und das Urteil aus Osnabrück auch brennend interessieren!

Wäre super, wenn wir auch in irgendeiner Weise Nachricht bekommen würden, wenn es was Neues gibt.

Einen schönen Feierabend wünscht

W. Kühn
20 23.03.2006 17:19 Wiebke Kühn ist offline E-Mail an Wiebke Kühn senden Homepage von Wiebke Kühn Beiträge von Wiebke Kühn suchen
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