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Zum Ende der Seite springen Weinhandel mit Verkostung
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Selassie Selassie ist männlich
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Weinhandel mit Verkostung

Hallo an alle Forumsteilnehmer!

Natürlich habe ich eine Frage, sonst würde ich ja hier nicht posten

Ich möchte gerne Bio-Weine von verschiedenen Winzern verkaufen. Diese würde ich bestellen und dann bei mir lagern.
Zum Verkauf würde ich entweder zu Gastgebern nach Hause fahren oder aber z.B. Präsentationen in einem Bio-Laden o.ä. machen wollen.
Um zu vermeiden, dass sich die Bevölkerung auf meine Kosten mit leckeren Sachen den Blutgehalt verpromillisiert, dachte ich daran einen Unkostenbeitrag zu nehmen, der z.B. mit einer Bestellung wieder verrechnet werden könnte.
Natürlich würde ich mich auch gerne auf örtlichen kleinen Festen mit den Weinen präsentieren und dann z.B. für ein Probenglas einen Euro nehmen.
Ziel ist es über den Verkauf der geschlossenen Flaschen Gewinn zu erzielen und nicht mit dem Ausschank des Weines.

Und wie sieht das aus, wenn ich z.B. in einem Bio-Laden eine Verkostung durchführe und dafür eine Pauschale nehme.
Benötige ich für diese Tätigkeit eine Konzession ? Welche Art von Gewerbe muss ich anmelden?


Achso, ich lebe in NRW, werde auch in NRW das Gewerbe anmelden.

Für jede Art von Ratschlag danke ich schonmal im Voraus! Danke Danke Danke

Andreas

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Selassie: 13.06.2008 14:39.

1 13.06.2008 14:39 Selassie ist offline E-Mail an Selassie senden Beiträge von Selassie suchen
Solon
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gewkö   Zeige gewkö auf Karte gewkö ist männlich
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Moin Moin & ,

zum Thema "Verkostung" schreibt das Gaststättengesetz (GastG):

§ 1 Gaststättengewerbe
(1) Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe
1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
2. zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),
3. (weggefallen)
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

§ 2 Erlaubnis
(1) Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis.
(2) Der Erlaubnis bedarf nicht, wer
1. alkoholfreie Getränke,
2. unentgeltliche Kostproben
...
verabreicht.

Somit benötigen Sie für das Verabreichen kostenpflichtiger Kostproben eine Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 GastG.

Als Gewerbe könnten Sie z.B. den Einzelhandel mit Bio-Weinen anmelden, dürften dann aber nur die unentgeltlichen Kostproben verabreichen.

Sprechen Sie doch einfach mit Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Da wird Ihnen sicher geholfen.

Viel Erfolg

gewkö
2 13.06.2008 23:00 gewkö ist offline E-Mail an gewkö senden Beiträge von gewkö suchen
Solon
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Selassie Selassie ist männlich
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Danke Danke Danke

Für die Antwort!

Nur kurz zur Info.
Ich habe mich dazu durchgerungen, die Kostproben doch kostenlos zu verteilen. Die Auflagen, die mit der Konzession verbunden sind, rechtfertigen sich nicht für einen kleinen Bio-Weinhandel.

Wie ich das auf Strassenfesten o.ä. mache weiß ich noch nicht, aber da wird sich sicher ne Lösung finden.

Viele Grüße

Andreas
3 25.06.2008 12:09 Selassie ist offline E-Mail an Selassie senden Beiträge von Selassie suchen
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