Weinhandel mit Verkostung |
Selassie
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13.06.2008 14:39 |
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Solon
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gewkö
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&
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zum Thema "Verkostung" schreibt das Gaststättengesetz (GastG):
§ 1 Gaststättengewerbe
(1) Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe
1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft)
oder
2. zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),
3. (weggefallen)
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
§ 2 Erlaubnis
(1) Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis.
(2) Der Erlaubnis bedarf nicht, wer
1. alkoholfreie Getränke,
2. unentgeltliche Kostproben
...
verabreicht.
Somit benötigen Sie für das Verabreichen kostenpflichtiger Kostproben eine Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 GastG.
Als Gewerbe könnten Sie z.B. den Einzelhandel mit Bio-Weinen anmelden, dürften dann aber nur die unentgeltlichen Kostproben verabreichen.
Sprechen Sie doch einfach mit Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Da wird Ihnen sicher geholfen.
Viel Erfolg
gewkö
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13.06.2008 23:00 |
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Solon
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Selassie
Grünschnabel
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Themenstarter
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Für die Antwort!
Nur kurz zur Info.
Ich habe mich dazu durchgerungen, die Kostproben doch kostenlos zu verteilen. Die Auflagen, die mit der Konzession verbunden sind, rechtfertigen sich nicht für einen kleinen Bio-Weinhandel.
Wie ich das auf Strassenfesten o.ä. mache weiß ich noch nicht, aber da wird sich sicher ne Lösung finden.
Viele Grüße
Andreas
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3
25.06.2008 12:09 |
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