Der Abschluß einer Betriebshaftpflichtversicherung kann Bestandteil der Festsetzung sein, muß aber nicht. In der Regel ist jedoch die Haftungsfreistellung Bestandteil der Festsetzung, insofern ist auch die Betriebshaftpflicht zwingend erforderlich.
Grundsätzlich ist der Abschluß einer (doch eher kostengünstigen) Betriebshaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen, da das Risiko ohne Versicherung für den Veranstalter den persönlichen Ruin bedeuten kann. Wer hier spart hat in der Veranstaltungsbranche nichts verloren.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Veranstaltungen gibt es schon für unter 1000 Euro im Jahr.
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