§ 14 GewO: GbR wird OHG: Berichtigung des Registeres oder Ab- u. Anmeldung |
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§ 14 GewO: GbR wird OHG: Berichtigung des Registeres oder Ab- u. Anmeldung |
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liebe Kolleginnen und Kollegen,
unsere IHK trägt einen Fall vor, in dem eine GbR in eine OHG umgewandelt wurde. Fraglich war, ob nach § 14 GewO Ab- und Anmeldung erforderlich sind oder eine Korrektur des Gewerberegisters ausreichend ist.
In beiden Fällen handelt es sich ja um eine Personengesellschaft und alle Gesellschafter der GbR hatten, wie es sich gehört, einzeln angemeldet. Sie alle wurden dann auch Gesellschafter der OHG, die ins HR eingetragen wurde.
Könnt Ihr helfen?
Gruß aus Wetzlar, der Stadt der Optik
Frank Schuster
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1
30.05.2008 10:16 |
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Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: § 14 GewO: GbR wird OHG: Berichtigung des Registeres oder Ab- u. Anmeldung |
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Hallo aus Schwentinental,
da sowohl die GbR als auch die oHG Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind, sind die geschäftsführenden Gesellschafter grundsätzlich anzeigepflichtig, nicht jedoch die Gesellschaft als solche. Dieser Anzeigepflicht sind die Gesellschafter (der GbR) bereits nachgekommen. Und wenn nun die Tätigkeit unverändert in Form einer oHG ausgeübt werden soll, entsteht gewerberechtlich keine Anzeigepflicht. Es genügt eine Korrektur im Datenbestand zu vermerken: GbR wir ab.X. zur oHG.
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2
30.05.2008 10:53 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Themenstarter
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und schönes - nicht ganz so schwüles - Wochenende.
Gruß
Frank Schuster
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4
30.05.2008 12:34 |
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K.Eckhof
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Auch von mir ein herzliches Dankeschööön.
Kann ich mir die Fragerei zu gleichem Thema ersparen und sehe meine Gedanken zu diesem Thema bestätigt.
Karina Eckhof
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5
02.06.2008 13:36 |
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