Glücksspiel lt. § 33c GewO: Klare Gesetzessystematik! |
Lingna
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Glücksspiel lt. § 33c GewO: Klare Gesetzessystematik! |
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@alle
Da bereits in 8 Bundesländern (Stand Anfang 2007 lt. "KÖLNER") die staatlich konzessionierten öffentlichen Spielbanken genauso "privat gewerblich" betrieben werden wie unsere staatlich konzessionierten öffentlichen Spielhallen, und da weitere Privatisierungen der Spielbanken, teils durch Missmanagement, systematisch vorbereitet werden, sollte dieses Thema nicht länger ignoriert oder tabuisiert werden.
Damit zukünftig keiner mehr ein „Geldspielgerät“ mit einem „Flipper“ verwechseln kann, sollte „das Kind“ unmißverständlich beim Namen genannt werden und dringend die Vorgaben vom EuGH berücksichtigt werden.
Daher lautet mein Vorschlag:
1. Zulassung, PTB:
Geldspielgeräte lt. § 33c GewO sind Glücksspielgeräte, bei denen der Ausgang des Spiels überwiegend vom Zufall abhängt und über die gesetzlich geregelte Mindestauszahlquote sichergestellt ist, dass durchschnittlich mindestens 60 % der Spieleinsätze als Gewinne an die Spieler ausgezahlt werden (siehe EuGH-Urteil v. 05.05.1994, Rs. C-38/93 Rdnr.: 13)
Zum einen gäbe es dann keine Auslegungsmöglichkeiten über Begrifflichkeiten und zum anderen wären auch die steuerrechtlichen EuGH – Vorgaben
berücksichtigt.
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25.04.2008 17:04 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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Aber hallo Lingna,
da hat aber einer seine Hausaufgaben gemacht!
Zitat:
Randnummer 13 EuGH Urteil:
„Auf die erste Vorlagefrage ist deshalb zu antworten, daß Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie dahin auszulegen ist, daß bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit der gesetzlich zwingend festgelegte Teil der Gesamtheit der Spieleinsätze, der den an die Spieler ausgezahlten Gewinnen entspricht, nicht zur Besteuerungsgrundlage gehört.“
Quelle: http://lexetius.com/1994,247
Zitat
Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a
„SECHSTE RICHTLINlE DES RATES vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (77/388/EWG)
ABSCHNITT VIII BESTEUERUNGSGRUNDLAGE Artikel 11
A. Im Inland
(1) Die Besteuerungsgründlage ist:
a) bei Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die nicht unter den Buchstaben b), c) und d) genannt sind, alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Lieferer oder Dienstleistende für diese Umsätze vom Abnehmer oder Dienstleistungsempfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen;“
Diese Zitate habe ich sehr schnell googeln können. Nicht finden konnte ich den Gesetzestext, womit der Teil der Gesamtheit der Spieleinsätze, der den an die Spieler innerhalb von Spielbanken ausgezahlten Gewinnen entspricht, gesetzlich zwingend festgelegt wurde.
Frage an die Experten:
Wie hoch ist eingentlich dieser „gesetzlich zwingend festgelegte Teil“ bei den Geldspielgeräten und so genanten Tischspielen wie z.B. BLACK JACK oder ROULETT in den Spielbanken?
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2
25.04.2008 21:27 |
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Solon
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hansi
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moin:
Zitat Lingna: Daher lautet mein Vorschlag:
1. Zulassung, PTB:
Geldspielgeräte lt. § 33c GewO sind Glücksspielgeräte, bei denen der Ausgang des Spiels überwiegend vom Zufall abhängt und über die gesetzlich geregelte Mindestauszahlquote sichergestellt ist, dass durchschnittlich mindestens 60 % der Spieleinsätze als Gewinne an die Spieler ausgezahlt werden (siehe EuGH-Urteil v. 05.05.1994, Rs. C-38/93 Rdnr.: 13)
Zum einen gäbe es dann keine Auslegungsmöglichkeiten über Begrifflichkeiten und zum anderen wären auch die steuerrechtlichen EuGH – Vorgaben berücksichtigt.
@Lingna
dem schließe ich mich uneingeschränkt an!
@Jasper
da kommen wir jetzt aber sehr in den Bereich einer sehr ernsten steuerrechtlichen Problematik. Wenn ich Spielbankbetreiber oder von der Steuerbehörde wäre, würde ich mich jetzt verstecken.
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3
26.04.2008 10:00 |
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eric
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Bin kein Experte, aberwarum sollten die sich verstecken. Solange staatl. sanktionierte Spielbanken (egal ob jetzt schon privatisiert oder NOCH in Landeshand) von der Politik gegängelt werden, muessen die sich keine Gedanken machen. Siehe Umsatzsteuer aktuell, dann wird halt einfach die Spielbankabgabe dementsprechend "kompensiert".
Gleiches gilt für die Steuerbehörden, die machen nichts ohne Urteil mit folgender OFD Anweisung, obwohl die Rechtslage eigentlich durchaus eindeutig zu erkennen ist und selbst dann noch nicht mal. Beispiel gefällig : http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2008/00463/
Und es gibt in den Spielbanken keinen gesetzlich zwingend festgelegten Teil, der ausgeschüttet oder eingehalten wird, das ist nach freien Gutdünken steuerbar (auf Slots bezogen) und zwar ALLES.
Übrigens ist Roullette auch nicht das fairste Spiel, schliesslich gibt es Magnete und Co .. (keine Anschuldigung damit verbinden) und auch dort immer mehr sog. elektronische Roullettes, welche diesbezueglich sicher noch leichter "händelbar" sind... Zudem gibt es immer den sogenannten Hausvorteil
gruss
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4
26.04.2008 11:28 |
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hansi
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@eric
Bin kein Experte, aber warum sollten die sich verstecken.
Hallo eric,
ich meine, dass man kein Experte sein muss um diesen Vorgang zu Ende zu denken.
Der EuGH hat doch 1994 klar vorgegeben, welche Kriterien einzuhalten sind, damit die Umsatzsteuer abweichend von Art. 11 der EG-Richtlinie bzw. § 10 des Umsatzsteuergesetzes erhoben werden darf.
Eine nichtvorhandene gesetzlich geregelte Auszahlquote (siehe Randnummer 13 GLAWE), bedeutet zwingend eine reguläre Umsatzbesteuerung und somit eine 19%-tige „Einsatzsteuer“!
Bin gespannt wann die Spielbanken ihre Änderungsbescheide von den Finanzbehörden erhalten werden. Eine evtl. Kompensation dieser 19%-tige „Einsatzsteuer“ mit der bisherigen Spielbankabgabe dürfte den Spielbankbetreibern bei deren untransparenten Auszahlquoten, sicherlich nicht weiterhelfen.
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5
26.04.2008 15:24 |
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eric
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@Hansi:
Das war 1994, passiert ist nichts bis heute ! Warum nicht:
Das FA sitzt doch bei den Spielbanken sogar wörtlich "mit am Tisch".
Wie gesagt staatlich sanktioniert, daher passiert auch zukünftig ohne Zwang von aussen (EuGH) nichts.. muesste ja auch nicht, wenn man denn in D endlich gleiche Sachverhalte gleich (nach Leistungsfähigkeit unterschieden) politisch gleich behandeln würde.
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
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6
26.04.2008 16:22 |
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jasper
Kaiser
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@ eric,
Das war 1994, passiert ist nichts bis heute! Warum nicht:
Das FA sitzt doch bei den Spielbanken sogar wörtlich "mit am Tisch".
Ist das EuGH-Urteil von 1994 verjährt oder durch eine andere Rechtssprechung ersetzt worden?
Dass das FA bei den Spielbanken mit am Tisch sitzt, kann kein Ersatz für eine zwingend gesetzlich geregelte Mindestauszahlquote sein.
Warum bis heute nichts passiert ist und wir diese Willkür hinnehmen müssen, wird sicherlich auch am Zusammenspiel einiger Gerätehersteller bzw. deren Verbände und der Finanzbehörden liegen. Man kann also sagen, die heutige Situation ist von Seiten der Länderverbände und somit von der Politik so gewollt!
@hansi
ich sehe das so wie Du:
Das FA hat keine Wahl, eine nichtvorhandene gesetzlich geregelte Auszahlquote (siehe Randnummer 13 GLAWE), bedeutet zwingend eine reguläre Umsatzbesteuerung und somit eine 19%-tige „Einsatzsteuer“!
Ich schlage vor:
Die Spielbankbetreiber sollten ihre „Danksagungen“ direkt an die Länderverbände oder an die von denen motivierten politischen Entscheidungsträger senden!
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7
27.04.2008 08:51 |
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Meike
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Gruß an Alle,
nun habe ich einige Tage mitgelesen, wie auch bei anderen Beiträgen ähnlicher "Natur".- Auch hatte Eric es im anderen Thema schon angesprochen.- Wohin Ihr wollt, denke ich, im Groben verstanden zu haben, wenn falsch gedacht, bitte verbessern.
- steuerliche Gleichstellung zu Spielbanken, welche gem. Spielbankengesetz "abgerechnet" werden
Die Eröffnung des Themas, über den Tenor, lasst uns schon mal beim "Wortspiel" im §33c anfangen, kann ich nicht nachvollziehen, denn das Wortspiel, "Unterhaltungsspielgerät mit Gewinnauszahlung" ergibt sich ohnehin nicht aus dem §33c.
Ein kleiner Exkurs in die Historie:
Es gibt ein altes OLG Köln Urteil aus Mitte der 50 er Jahre, wo die Begrifflichkeit, Unterhaltungsspielgerät mit Gewinnmöglichkeit, genutzt wurde. - Dank einer netten Forumskollegin bin ich darauf gestoßen.-
Es handelt sich um ein strafrechtliches Urteil, welches zu den alten "Groschengräbern", ohne Zehnervorlagemöglichkeit erging.
Damals ging es um die strafrechtliche Bewertung, ob ein Automatenaufsteller, welcher selbst die Ortspolizeiliche Zulassung zur Aufstellung von Geldspielgeräten nicht hatte (somit selbst ohne behördliche Genehmigung gehandelt hatte), unerlaubt Glücksspiele gem. §284 StGB veranstaltet hatte mit zugelassenen Geldspielgeräten.
Damals kam das OLG Köln zum Entschluß, dass es sich bei den zugelassenen Geldspielgeräten, um - im strafrechtlichen Sinne- Unterhaltungsspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit handeln würde und somit die fehlende behördliche Erlaubnis des Aufstellers nicht ausreichen würde, um einen §284 zu vollenden.
- soviel aus der Zusammenfassung aus dem Urteil über njw. Das Urteil selbst konnte ich leider für meine Sammlung nicht als Originalkopie "ergattern", da es schon längst der Vernichtung zugeführt wurde. Sollte es jemand haben, würde ich mich über eine Kopie sehr freuen.-
Der § 33 c ist in der Systematik zum §33 d meiner Meinung nach, absolut logisch und ich wüsste nicht warum man da nun "Kosmetik" betreiben sollte.
Ihr wollt doch offensichtlich etwas an der Gesamtsystematik ändern, oder habe ich das falsch verstanden?
Dann müsste man doch beim GlüStV von der Systematik her beginnen und nicht mittig irgendwelche Wortspiele betreiben, oder wie seht ihr das?
Gruß Meike
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8
28.04.2008 06:49 |
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eric
Tripel-As
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@Meike:
Ja bez. der Systematik, ich (persönlich) würde es begrüssen. Allerdings nur dann, wenn die zu behandelnde Materie wirklich unvoreingenommen mit allen relevanten Vertretern gleichrangig behandelt und verändert wird.
Das bedeutet am Beispiel Glücksspielstaatsvertrag, WENN man denn die "Spielhallenbetreiber" mit ins Boot nimmt, diese auch in der Anhörungsphase mit an den Tisch zu lassen, allerdings auch inkl. der Industrie (d.h. Hersteller für beide Gruppen), genauso wie politische Wirtschafts- und Steuerfachleute, ebenso wie Strafrechtsexperten. Denn es geht hier nicht nur um die GewO, sondern auch um die Steuersystematik, also ums Geld.
Ziel wäre eine umfassende Neuregelung unter Beachtung der besonderen deutschen Verhältnisse und auch der technischen Neuerungen, inkl. Internet.
gruss
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9
28.04.2008 11:37 |
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Meike
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Hallo eric,
ein solches Gremium wäre sicherlich wünschenswert.
Da müsste von jeder "Fakultät" jemand dabei sein, weil immer die Gefahr der "Betriebsblindheit" vorhanden ist.
Und für mich persönlich wäre es absolut wünschenswert, wenn ein solcher Prozess, wenn er stattfinden würde, transparent "gelebt" würde. - nicht nur weil ich neugierig bin, sondern auch damit man weiß, wer was gesagt hat und wollte - D.h. z.B., dass Sitzungsprotokolle veröffentlicht werden, dass zu Gremiumssitzungen auch die Öffentlichkeit zugelassen wäre usw.
Gruß
Meike
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10
28.04.2008 17:20 |
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eric
Tripel-As
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Danke für die Antwort, ich wollte meinen Bietrag editieren, was nach 30min laut System nicht mehr geht...
Ich stelle mir das praktsich frei Schnauze übrigens so vor (Eine Ergebnismöglichkeit):
Unterteilung der Spiele in bestimmte Gruppen: (ohne Wertung folgende Numerierung)
natürlich ist eine Definition der technik und der werte jeweils erforderlich, welche nach gewisser Zeit aktualisiert werden kann
1. "staatlich" vorbehalten: Lotto, Totto, Wetten, Tischspiele, inkl. Tischkartenspiele (Roullette etc..)
--> und damit meine ich staatlich, nicht pseudoprivat
2. "gewerblich" vorbehalten: Automatenspiele jeder Art mit klarer Begrenzung von Einsatz und Gewinn nach oben, wie auch potentiell nach unten (fraglich).
PS: gleichbehandlung im automatenbereich aller gruppen, d.h. maximalanzahl pro fläche gilt grundsätzlich für jede automatenart mit waren/geldgewinnmöglichkeit !
zu 2. evtl. hier eine Unterteilung nach Einsatz und Gewinnhöhen zwischen verschiedenen Automatenspielen zertifiziert und regelmässig veröffentlich durch eine gemeinsame Stelle -> PTB/TüV etc.. ?.
a. bei hohen MINDESTeinsätzen und dementsprechend hohen Gewinn/Verlustgrenzen ein Staatsvorbehalt, allerdings auch hier mit klaren grenzen nach oben (verbot der megajackpötte)
b. gleichzeitig bei geringeren Einsätzen/Gewinnen (bis eben zur Grenze a.) ein Vorbehalt der "echten" Privaten
c. gleichzeitig ein Privileg bei Automaten, welche zwar einen Einsatz verlangen, aber keinen irgendwie gearteten Gewinn geben für die "echten" Privaten, d.h. zB: spiele pc`s
d. privileg der "echten" Privaten bei Automaten welche Warengewinne herausgeben, ebenfalls mit Begrenzung des wertes
e. verbot des internetspiele mit geldgewinn/verlustrisiko, hier potentiell verbot der zahlungen via kreditkarte etc.. -> die banken in der pflicht inkl. kontrollmöglichkeiten
das ganze unter einer einheitlichen besteuerungsgrundlage, welche JE NACH Einsatz und Gewinnmöglichkeit gestaffelt ist, d.h: hohe Einsätze UND/ODER hohe Gewinne (damit ist auch lotto darunter) entsprechender hohen abgabe bis hin zu einer mindestabgabe für die kleinsten sachen ohne gewinn, welche für ALLE wirtschaftlich tragbar sein muss.
im gegenzug abschaffung ALLER sonstigen besteuerungsarten(und abzugsarten) für alle in diesem bereich tätigen unternehmer, staatlich wie privat. hier kontrolle durch blackboxen etc..
hab ich was vergessen ? Zur Diskussion....
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von eric: 28.04.2008 19:13.
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11
28.04.2008 19:09 |
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jasper
Kaiser
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12
28.04.2008 20:09 |
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Bernd1234
Tripel-As
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Zitat: |
Original von jasper
@Meike
deine Objektivität zeichnet dich aus. Diejenigen, die eine andere Meinung über deine Stellungnahmen haben, haben die Ernsthaftigkeit der Lage noch nicht erkannt oder wollen bewusst darüber hinweg täuschen.
Dieser thread macht die Komplexität der Problematik ein wenig deutlich.
Aus meiner Sicht wurde über 30 Jahre u.a. auch durch unsaubere Lobbyarbeit in den Bereichen Gewerbeordnung, Spielverordnung und Steuerrecht (VergnSt. u. USt) systematisch dermaßen viel Rechtsunsicherheit gesät, dass wir heute durch die Verzahnung der Problematik der Gewerbeordnung mit der Spielverordnung und dem Steuerrecht, vor einem fast undurchdringlichen Dschungel stehen.
Eine allübergreifende und unabhängige Glücksspielaufsicht dürfte die Basis für einen erfolgreichen „Dschungelkampf“ sein.
@eric
deine Vorschläge kommen mir bekannt vor, gehörst du dem Vorstand vom UAVD an oder keimt jetzt deren gesäte Frucht?
Unabhängig davon:
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Klar gehört Eric dem UAVD an.
Ich bin Großhändler, David betreibt Imbissstuben und Rosewood ist Dönergroßhändler.
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13
28.04.2008 20:17 |
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jasper
Kaiser
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Schade, um ein Haar hätte ich diese Kombiwette gewonnen.
Fälschlicherweise hatte Rosewood als Kolumnist von der AWI GmbH oder vom AM getippt. Man kann nicht jeden Tag Glück haben.
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14
28.04.2008 20:41 |
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Bernd1234
Tripel-As
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Zitat: |
Original von jasper
Schade, um ein Haar hätte ich diese Kombiwette gewonnen.
Fälschlicherweise hatte Rosewood als Kolumnist von der AWI GmbH oder vom AM getippt. Man kann nicht jeden Tag Glück haben.
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Ich hätte Dir noch ein paar nennen können, natürlich auch ohne Garantie auf
Sicherheit meiner Aussage.
Reiss Dich mal am Riemen, ich dachte die ganze Zeit Du wärest ein UAVD Liebhaber.
Obwohl ja da auch nicht alles schlecht sein soll!
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15
28.04.2008 21:01 |
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gmg
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Hallo eric,
da hast Du ja eine sehr interessante Aufstellung gefertigt !
Zitat on
2. "gewerblich" vorbehalten: Automatenspiele jeder Art mit klarer Begrenzung von Einsatz und Gewinn nach oben, wie auch potentiell nach unten (fraglich).
PS: gleichbehandlung im automatenbereich aller gruppen, d.h. maximalanzahl pro fläche gilt grundsätzlich für jede automatenart mit waren/geldgewinnmöglichkeit !
Zitat off
Jedoch das Automatenspiel dem "gewerblichen" Bereich zuordnen zu wollen, wo bei den Spielbanken bereits 70 % des Bruttospielertrages aus diesem Bereich stammen, halte ich für nicht machbar !
Grüße
__________________ gmg
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16
28.04.2008 21:12 |
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Meike
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Hallo eric,
wenn ich mir nun vorstelle, dass wir hier alle in einer großen gemeinsamen Runde sitzen würden, um das erste Brainstorming zu machen, dann bekommt man meistens "Kärtchen" in die Hand gedrückt und muss aufschreiben, was einem besonders wichtig ist (was rein muss) / wo die Schwerpunkte in der eigenen Betrachtung sind.
Ich muss vorweg sagen, dass ich ein 100%-iger Befürworter des staatlichen Monopols bin und einen "Ausverkauf" (der in einigen Bundesländern schon begonnen hat) als absolut kritisch und kurzsichtig betrachte, gerade unter der Sichtweise des EUGH und des Bundesverfassungsgerichts, d.h. um die Bürger vor Kriminalität zu schützen und zur Suchtprävention.
Meine ersten drei "Kärtchen" (ohne Wertung wegen der Reihenfolge) wären:
Leichte Prüfbarkeit
- ohne Zulassung sollte öffentlich im Spielrecht nichts betrieben werden ( egal wo )
Kriminalprävention
- der Nachweis der Manipulationssicherheit und des wirtschaftlichen Betriebs des Spiels / Automaten sollte nach dem Stand der Technik und nach betriebswirtschaftlicher Kalkulation bei Antrag einer Zulassung erfolgen (überall wo öffentlich betrieben wird)
Einheitlichkeit
- alle Regelungen im Spielrecht sollten bundeseinheitlich sein ( dies gibt die größtmögliche Rechtssicherheit), ein umfassendes "Spielgesetz" würde es uns allen leichter machen
Das wären meine ersten "Kärtchen", die ich anheften würde.
Hallo Jasper,
danke für Deine Stellungnahme.
Mein Vorteil ist, dass mir ein Kollege ganz am Anfang meiner Dienszeit einen Spruch zeigte und meinte, dass man sich diesen morgens erstmal durchlesen sollte, bevor man anfängt.
---------------"Nimm Dich selbst nicht so wichtig!"--------------------
Es sollte einem immer um die Sache und nicht um Profilneurosen / Selbstdarstellungen / von allen geliebt werden wollen, gehen.
Daher mag ich weder "Schnittchenveranstaltungen" , noch "Beweihräucherungen" und es interessiert mich überhaupt nicht, ob A, B Bernd o.a. mich "schätzen". Es hat hier niemanden mein Privatleben, mein Alter oder ähnliches zu interessieren. Denn es geht hier nicht um mich. Es geht hier um eine Sache.
Gruß
Meike
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17
28.04.2008 21:34 |
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eric
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huch viele reaktion in kurzer zeit schoen, ich schreib jetzt alles klein geht schneller lol
also ich fang mal an:
uavd: nein danke, manche ideen sind zwar nicht schlecht, mir gefallen aber die "leader"dort schlicht nicht und oft wird nicht nur verbal übers ziel hinausgeschossen, aber egal.
@gmg: ich habe mich mit dem wort "gewerblich" ungluecklich oder schlecht ausgedrückt, darauf hast du auch richtig hingewiesen, ich versuchte nur eine unterscheidung zwischen den "pseudo staatlichen" spielhallen und den "echten herkömmlich privaten" spielhallen, inkl. ketten herzustellen. bitte daher unter diesem aspekt sehen.
@meike: passt eigentlich was du sagtest, aber nur!!!!, wenn du auch die oben genannten "staatlichen" automatensäale etc.. konsequent miteinbeziehst, aber auch die existenz der (echten) privaten und ich habe den eindruck, dass du dies mit deinem statement oben so gesagt hast ?= Korrekt ??
zu deinen punkten:
prüfbarkeit: JA (huch gross),
prävention: ist für mich in deiner ausführung praktisch erklärungsbeduerftig,
denn einen wirtschaftlicher betrieb sehe ich zwar als zwingend an, aber er ist von verschiedenen faktoren wie auslastung, angebot und service etc.. abhängig, auf ein gerät bezogen kann ich mir das schlicht nicht vorstellen, mathematiker gefragt..
einheitlichkeit: auch ein grosses JA, auch abgestuft steuerlich bitte
nur am rande notiert, wenn auch lang:
@meike2: in fast allen anderen beiträgen vermisse ich dies teilweise doch sehr bei dir und das macht im übrigen deine aussagen für viele(manche) sehr eingefärbt erscheinen.
bitte löse dich einmal von dem vorurteil, der staat macht es besser, die "echten privaten" machen es schlechter... sorry aber genau diesen eindruck hinterlaesst du zu oft... daher hat man auch oft den eindruck du moechtest die spielhallen schlicht weg haben; ist nur meine meinung !
PS und total unwichtig:im übrigen, wenn meine recherchen stimmen, sind wir (fast) gleichalt ;-)))
war jetzt offtopic...der schluss
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18
28.04.2008 22:47 |
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hansi
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Zitat: |
Original von eric
uavd: nein danke, manche Ideen sind zwar nicht schlecht, mir gefallen aber die "leader"dort schlicht nicht und oft wird nicht nur verbal übers ziel hinausgeschossen, aber egal.
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Moin eric,
na dann kannst Du ja froh sein, dass es noch die BA-Verbände gibt. Die schießen sicherlich nicht übers Ziel hinaus, denn dazu müßten die erst einmal anfangen zu schießt.
Welche Ideen stammen eigentlich von diesen BA-Verbänden, abgesehen von der beschämenden und fast schon betrügerischen "Umsatzsteuerlobbylüge"? Wie viele Automaten hättest Du heute noch, wenn es nach dem Wunsch dieser Verbände gegangen wäre?
Das war sicherlich kein Schuß in Richtung "Klare Gesetzessystematik". Da wurde ganz bewußt vorbei geschossen!
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19
29.04.2008 10:04 |
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Rosewood
Haudegen
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Junge, junge was für ein durcheinander.
Schön das Meike sich für ein Staatsmonopol bekennt, ich gehöre glaube ich der selben Partei an wie sie, sehe das aber komplett anders. Auf Dinge wie Spielerschutz und dergleichen sind die Länder doch erst aufgesprungen als das BVG sie dazu ermahnt hat, vorher spielte das doch keine Rolle, so etwas nennt man gemeinhin "Heuchelei
@ Bernd1234: Dönergroßhändler wollte ich mal werden, ist aber alles in der Hand der organisierten Großdönerhändler :-)
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29.04.2008 11:43 |
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