Wolf im Schafspelz (verbotene Hunde und Pferderennen auf neuem Wettterminal der Firma Funworld) |
Fairesspiel
Jungspund
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Wolf im Schafspelz (verbotene Hunde und Pferderennen auf neuem Wettterminal der Firma Funworld) |
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Die Firma Funworld bietet seit der IMA ein Wettterminal mit dem Namen „Touch2Win“ an.
Das Gerät ist geschickterweise ins neue Photoplaygehäuse verpackt. Ich habe gestern Abend eine Spielstätte besucht in der ein solches Terminal neu aufgestellt ist und musste erstaunt feststellen, dass auf diesem Gerät alle 3 Minuten auch virtuell gespeicherte Hunde-und Pferderennen stattfinden. Das habe ich mal ausprobiert und auch prompt gewonnen. Der Betrag in Höhe von 27,67 € wurde mir am Tresen dann ausgezahlt.
Die absolute Frechheit an der Sache: Einige Stunden zuvor fand in dieser Spielhalle eine der zur Zeit bundesweit durchgeführten Grosskontrollen statt, da war dieses Gerät ausgeschaltet und wurde den Kontrollorganen als defektes Photoplay deklariert.
Die Spiel-undAuszahlquittungen kann ich als jpg-Datei zur Verfügung stellen. Bei Interesse bitte PN an mich.
Fairesspiel
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1
17.04.2008 18:19 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Fairesspiel,
willkommen im Forum.
Gruß an Alle,
in diesem Zusammenhang der Hinweis auf einen Beschlus:
OVG Lüneburg, Az.: 11 ME 479/07, vom 10.01.2008
Leitsatz:
Wer als Pächter Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, in denen Dritte Internetterminals aufstellen, über die rechtswidrige Sportwetten angeboten werden, veranstaltet ein Glücksspiel i.S.d. §284 Abs. 1 StGB und ist damit Täter.
Gruß Meike
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2
18.04.2008 19:31 |
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Solon
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gmg
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@ alle
Zu dem von fairespiel angegebenen Kontrollen habe ich beim Baberlin gerade folgende Information gefunden:
Zitat on
Ordnungsbehörden gehen gegen "Grauen Markt" vor
17.04.08
Seit Montag, dem 14. April 2008, kontrollieren Mitarbeiter des Gewerbeamtes und der Polizei im Saarland flächendeckend Wettbüros, Gaststätten und Spielhallen, in denen Geld- und Unterhaltungsspielgeräte zu finden sind. Laut Aussagen der beteiligten Ermittler wird schwerpunktmäßig der sogenannte "Graue Markt", nämlich Wettbüros, Internetcafés und Vereinslokale ausländischer Kulturvereine, auf Einhaltung der Vorgaben der Spielverordnung überprüft. Aber auch Spielhallen werden kontrolliert. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, können unter Umständen jedoch auch den Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels erfüllen.
Auch in Baden-Württemberg haben Ordnungsbehörden in den vergangenen Tagen Schwerpunktkontrollen in Gaststätten, Spielhallen, Wettbüros und Internetcafes durchgeführt.
Zitat off
Grüße
__________________ gmg
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4
19.04.2008 19:08 |
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Fairesspiel
Jungspund
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Themenstarter
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gmg schrieb: Handelt es sich eventuell bei dem von Dir angegebenen Gerät um Eines, wie ich es in der beigefügten Abbildung vorgefunden habe ?
Genau dieses Gerät ist es, die von mir beschriebenen Hunderennen sind abgewandelte Aufzeichnungen aus vergangener Zeit, somit also keine Sportwetten sondern illegales Geldspiel.
gmg schrieb:
Ich hoffe, wir bekommen noch viele wertvolle Beiträge von Dir !
Schau mer mal
mfG
Fairesspiel
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5
19.04.2008 21:19 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an Alle,
ich denke auch ( basierend auf BVerwG 6 C 11.04, vom 09.03.2005 und OVG Magdeburg 1 M 297/04 1 B, vom 29.08.2005), dass die Wettterminals nichts anderes als Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ohne die notwendige Zulassung der PTB sind.
Wie die Terminals aussehen, ist eher sekundär, denn wie oben dargestellt, kann die software/Lizenz auf jeden PC, egal in welcher Hülle, aufgespielt sein.
Und mal abgesehen von juristischen Begründungen, schaut doch einfach mal selbst nach, wie die Tipomaten z.B. von der österreichischen Firma, ltd in Malta eingetragen, aufgebaut sind. Dann müsste eigentlich jedem klar sein, dass diese "Dinger" keinen "Sonderstatus" durch irgend eine Dienstleistungsfreiheit erlangen können, da sie alleine schon der Systematik der Gewerbeordnung widersprechen.
Natürlich gibt es Menschen, die glauben, dass die powerraces tatsächlich im Moment der Tippabgabe starten, aber Fairesspiel hat es, denke ich, schön erläutert.
Und wenn man logisch nachdenkt, wäre ein alle 27 Sekunden startendes Kamelrennen, auch äußerst ungewöhnlich.
Oder schaut Euch die Möglichkeit des Zugangs zu den online-casinos an oder die anderen Spiele, die direkt hinterlegt sind.
Auch sind die "Livewetten" sehr interessant. Da geht es oftmals im Minutentakt von einer Wette zur anderen.
Glaubt hier jemand, dass die Tipomaten, oder auch die PCs, die die Möglichkeit der Tipomaten voreingestellt haben, gewerberechtlich erlaubt sind, möge er es mir bitte erläutern, warum er es glaubt.
Gruß Meike
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6
20.04.2008 07:39 |
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gmg
Foren Gott
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@ alle
In Bezug auf die unterschiedlichen Hüllen für die besprochenen "Gerätschaften" erlaube ich mir den Hinweis auf den gesonderten Threat: "Online-Games".
Dort sind etliche Hüllen - aber natürlich kann die Auflistung nicht abschließend sein - bildtechnisch eingestellt !
Grüße
__________________ gmg
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7
20.04.2008 14:09 |
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Bernd1234
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Zitat: |
Original von Meike
(...)
Glaubt hier jemand, dass die Tipomaten, oder auch die PCs, die die Möglichkeit der Tipomaten voreingestellt haben, gewerberechtlich erlaubt sind, möge er es mir bitte erläutern, warum er es glaubt.
Gruß Meike |
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@Meike
Ich glaube kaum, dass hier jemand für diese illegalen "Mistkisten" eine Lanze bricht.
Die o.g. Firma ist wohl am Ende und versucht noch schnell einen EUR zu machen.
Ebenso werden sich auch einige Dumpfbacken finden, welche sich in einer ähnlichen Situation befinden und diesen Schrott aufstellen.
Mir ist allerdings bekannt, dass sich der Großteil der Kollegen mit diesem Gerät nicht einmal auseinandersetzt, geschweige denn aufstellt!
Zumal es sich auch noch zusätzlich um ein GGSG ohne PTB Zulassung handelt, wie weiter oben schon beschrieben wurde.
(Trotzdem sollte mal endlich Rechtssicherheit in Sachen Sportwetten in Deutschland einkehren.
Aber das ist ein anderes Thema!)
Aber auch hier gefällt mir Deine Fragestellung wieder nicht, weil es speziell für dieses Gerät keine Rechtsgrundlage gibt und das weißt Du sehr genau.
Gruß
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8
21.04.2008 12:40 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Bernd,
erläuter bitte Deinen letzten Satz. - Passt nicht zu Deinen ersten Sätzen und ist daher für mich unverständlich.
Gruß Meike
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9
22.04.2008 05:11 |
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Bernd1234
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Bernd,
erläuter bitte Deinen letzten Satz. - Passt nicht zu Deinen ersten Sätzen und ist daher für mich unverständlich.
Gruß Meike |
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Hallo Meike,
gerne mache ich das.
Deine von mir oben zitierte Frage hört sich für mich so an wie:
Wenn jemand nicht glaubt, dass Glatteis glatt ist, soll er bitte erklären, warum er das glaubt!
Man kann nicht Glatteis stumpf schwätzen oder illegale Geräte legal erklären und wenn man das versucht, erlebt man in einer Diskussion unweigerlich eine Bauchlandung.
Gruß
Bernd
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10
22.04.2008 06:50 |
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gmg
Foren Gott
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@ alle
gefunden bei isa-casions:
Ziitat on
Gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft begrüßt Razzien gegen den "Grauen Markt" in Baden-Württemberg und im Saarland
In der vergangenen Woche und am Wochenende erfolgten Durchsuchungen von mehr als 100 Gaststätten, Wettbüros, sog. Teestuben und anderen Freizeiteinrichtungen in Baden-Württemberg und im Saarland, im sogenannten "grauen Markt".
Dabei wurden allein in Baden-Württemberg mehr als 150 nicht zugelassene bzw. illegal betriebene Geldspielgeräte (sog. "Fun-Games") festgestellt und teilweise beschlagnahmt bzw. stillgelegt.
Die in den Verbänden der Unterhaltungsautomatenwirtschaft organisierten gewerblichen Automatenunternehmer begrüßen diese Aktionen der Behörden als wichtigen Impuls gegen unlauteren Wettbewerb und illegales Spiel.
Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft hat durch Informationsveranstaltungen im letzten Quartal sowohl in Saarbrücken mehr als 70 und in Stuttgart mehr als 100 Teilnehmer aus Behörden, Ämtern und Ministerien über aktuelle Marktentwicklungen informiert und Hilfestellungen zur Bekämpfung zum Beispiel nicht zulässiger "Fun-Games" gegeben.
Insofern ist das jetzige Vorgehen nicht nur konsequent sondern auch ein Ergebnis der guten Zusammenarbeit zwischen gewerblichem Unterhaltungsautomatenspiel und den Behörden, welches allen rechtschaffenen Gewerbetreibenden zugute kommt.
Die Informationsveranstaltungen der Unterhaltungsautomatenwirtschaft für Ämter und Behörden werden in weiteren Bundesländern fortgesetzt.
Dirk Lamprecht
AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
Zitat off
Grüße
__________________ gmg
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22.04.2008 07:04 |
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