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Zum Ende der Seite springen Anzeigepflicht Volksfest ?
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Pfälzer   Zeige Pfälzer auf Karte Pfälzer ist männlich
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Anzeigepflicht Volksfest ?

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

muss ein Volksfest (nicht festgesetzt) gewerberechtlich angezeigt werden und wenn ja, nach welcher Rechtsvorschrift ?

Jetzt schon ein großes Danke im voraus für eure Hilfe.


Gruß


K.Kullmann
1 17.04.2008 17:15 Pfälzer ist offline E-Mail an Pfälzer senden Homepage von Pfälzer Beiträge von Pfälzer suchen
Solon
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René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo Kollege Kullmann,

die Anzeigeflicht für Volksfeste war früher im § 60b Abs. 3 GewO geregelt - ist jedoch durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften vom 24.08.2002 (BGBl. I S. 3412) weggefallen.

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
2 17.04.2008 17:54 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
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