Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte |
Dieter Probst
Grünschnabel
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Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte |
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Hallo aus Brühl,
mich würde zu folgendem Sachverhalt Eure Meinung interessieren und wie Ihr, wenn überhaupt, in diesem Fall verfahren würdet.
Wir haben im vorigen Jahr eine Gaststätte geschlossen. Danach wurden die Räumlichkeiten von einem türkischen Verein übernommen. Offiziell wird hier auch keine Gaststätte mehr betrieben. Wie von außen zu erkennen ist, werden innerhalb des Gastraumes die vorhandenen Spielgeräte allerdings weiter benutzt.
Vorab schon mal
und viele Grüße.
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1
10.01.2006 16:17 |
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Solon
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Felix Krämer
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Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte |
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Hallo aus Unterfranken,
nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 - 3 SpielV dürfen Geldspielgeräte nur in Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und Wettannahmestellen aufgestellt werden.
Werden die Räumlichkeiten nicht mehr als Gaststätte genutzt, sind aber für die Öffentlichkeit zugängig, müssen auch Geldspielgeräte entfernt werden.
Allerdings sollte man überprüfen um welche Art an Spielgeräten es sich handelt. Bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungsspielgeräten) sieht es schon wieder anders aus.
Gruß aus Alzenau
Felix Krämer
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2
11.01.2006 08:36 |
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Solon
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Gewerbeordnung Arnsberg
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RE: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte |
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Hallo aus dem Sauerland,
ich würde erst einmal folgende Frage stellen: Handelt es sich wirklich nur um ein "Vereinslokal" oder handelt es sich eventuell (und ganz bestimmt tut es das) doch um einen Gaststättenbetrieb?
Kommen nur die eingetragenen Vereinsmitglieder rein (ich würd mal nachschauen, ob überhaupt einer von den Gästen ein eingetragenes Mitglied ist, das auch Beiträge zahlt) oder haben alle Zutritt (ist die Öffentlichkeit hergestellt)?
Ich gehe jede Wette ein, dass spätestens danach das Problem gelöst ist, weil es sich um einen Gaststättenbetrieb handelt.
Ansonsten ist das doch alles in der SpielVO geregelt.
Falls es wirklich "Privaträume" sind, davon steht in der SpielVO nichts, was heißt, dass die in Privaträumen betrieben werden können.
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3
11.01.2006 09:01 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte |
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Hej aus Hamm,
- rein
- raus
- zu!!!
So machen wir das hier.
Wir gehen mit der Polizei in die vermeindlichen Vereinsgaststätten, stellen fest, dass Alkohol zumindest angeboten wird, hören, dass ja alles nur dem Vereinszweck dient, überlegen nicht und schließen die Kneipe.
Ausbeute bislang: 20 kontrollierte Betriebe = 19 versiegelte Betriebe, 1 Betrieb hatte tatsächlich keinen Alkohol und keine Spielgeräte.
Dann kamen Personen, die hier einen Antrag stellten und die waren nur in einem Fall identisch mit der Person, die wir abends angetroffen haben.
Ich füge mal eine OV und einen Überprüfungsbogen an, vielleicht hilfts weiter:
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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4
11.01.2006 14:26 |
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Gewerbeordnung Arnsberg
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Hi und Hallo nach Hamm.
Du bist aber spät dran heute. Ich hatte eigentlich schon vorher mit Dir gerechnet!
Wirst Du alt??
Bis Montag.
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5
11.01.2006 14:30 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Ähh, bin gerade wachgeworden.
Meine Frau erwartet schließlich ein ausgeschlafenes Kerlchen zuhause! Dann kann ich besser putzen, bügeln etc....
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Jörg Wiesemeier
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6
11.01.2006 14:40 |
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webmaster
Administrator
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Hallo zusammen,
ich habe die hier aufgekommene Diskussion zu einem Formularpool mal in das passende Forum verschoben.
Zum Thema Formularpool geht es hier weiter.
Zum Thema Speilgeräte in einer ehemaligen Gaststätte kann natürlich in diesem Thema weiter gepostet werden.
Viele Grüße
webmaster
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7
12.01.2006 19:39 |
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Kimba
Mitglied
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RE: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte |
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Zitat: |
Original von Jörg Wiesemeier
Hej aus Hamm,
- rein
- raus
- zu!!!
So machen wir das hier.
Wir gehen mit der Polizei in die vermeindlichen Vereinsgaststätten, stellen fest, dass Alkohol zumindest angeboten wird, hören, dass ja alles nur dem Vereinszweck dient, überlegen nicht und schließen die Kneipe.
Ausbeute bislang: 20 kontrollierte Betriebe = 19 versiegelte Betriebe, 1 Betrieb hatte tatsächlich keinen Alkohol und keine Spielgeräte.
Dann kamen Personen, die hier einen Antrag stellten und die waren nur in einem Fall identisch mit der Person, die wir abends angetroffen haben.
Ich füge mal eine OV und einen Überprüfungsbogen an, vielleicht hilfts weiter: |
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Ein nettes "Hallo" in das nachbarschaftliche Hamm,
das klingt ja nach sehr rigorosem (und vor allem erfolgreichem) Eingreifen
.
Was ist denn anschließend mit den "Vereinsgaststätten" geschehen? Sind sie nunmehr mit (neuer oder erstmaliger) Konzession wieder eröffnet worden? Und werden sie jetzt anders betrieben als vorher?
Sonnige Grüße (na ja, die letzten Wolken schieben wir nach Feierabend auch noch weg....)
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8
29.03.2006 12:43 |
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Boshamer
Haudegen
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RE: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte |
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Nochmal Grüße nach Hamm,
bei türkischen Vereinsheimen liegt zumindest das VG Arnsberg klar auf der Schiene, dass das verkappte Gaststätten sind. Wobei Alkoholausschank eher nicht vorkommen dürfte (so von wegen Mohammed und doppelt sehen und so). Dort ist eher das
und
(in Form von Wasserpfeife) und
(Glückspiel in Form von Karten zocken) angesagt. Trotzdem sieht Arnsberg das als Gaststätte an, die man zu machen darf.
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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9
29.03.2006 13:05 |
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Gewerbeordnung Arnsberg
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RE: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte |
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Hallo Kollege,
das klingt ja fast so, als täten wir etwas, was seit Juli letzten Jahres nicht mehr im Einklang mit dem GastG wäre.
Ist aber nicht so. Bei uns gibt es mittlerweile etliche andersgläubige, die trotz Mohammed ein Bierchen nicht verachten.
Drum bleiben wir auch im Geschäft.
aus der Stadt der Leuchten (elektrische)
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10
29.03.2006 13:20 |
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Boshamer
Haudegen
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RE: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte |
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Hallo Kollege,
dann hat sich das in Kierspe aber noch nicht rumgesprochen. Oder gibt es jetzt auch VV für den Koran?
Außerdem finde ich es nicht schön, wenn du mich verhaust
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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11
29.03.2006 13:26 |
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Gewerbeordnung Arnsberg
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RE: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte |
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Okay, ich nehme den
zurück.
Beim nächsten Treffen geb ich einen
. Okay?
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12
29.03.2006 14:13 |
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Boshamer
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RE: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte |
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Ey, das ist gut....dafür nehme ich auch die Beule in Kauf.
Gruß Boshamer
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13
29.03.2006 14:22 |
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