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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte 4 Bewertungen - Durchschnitt: 9,504 Bewertungen - Durchschnitt: 9,504 Bewertungen - Durchschnitt: 9,504 Bewertungen - Durchschnitt: 9,504 Bewertungen - Durchschnitt: 9,50
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Dieter Probst   Zeige Dieter Probst auf Karte Dieter Probst ist männlich
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Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte

Hallo aus Brühl,

mich würde zu folgendem Sachverhalt Eure Meinung interessieren und wie Ihr, wenn überhaupt, in diesem Fall verfahren würdet.

Wir haben im vorigen Jahr eine Gaststätte geschlossen. Danach wurden die Räumlichkeiten von einem türkischen Verein übernommen. Offiziell wird hier auch keine Gaststätte mehr betrieben. Wie von außen zu erkennen ist, werden innerhalb des Gastraumes die vorhandenen Spielgeräte allerdings weiter benutzt.

Vorab schon mal Danke und viele Grüße.
1 10.01.2006 16:17 Dieter Probst ist offline E-Mail an Dieter Probst senden Homepage von Dieter Probst Beiträge von Dieter Probst suchen
Solon
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Felix Krämer   Zeige Felix Krämer auf Karte Felix Krämer ist männlich
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Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte

Hallo aus Unterfranken,

nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 - 3 SpielV dürfen Geldspielgeräte nur in Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und Wettannahmestellen aufgestellt werden.

Werden die Räumlichkeiten nicht mehr als Gaststätte genutzt, sind aber für die Öffentlichkeit zugängig, müssen auch Geldspielgeräte entfernt werden.

Allerdings sollte man überprüfen um welche Art an Spielgeräten es sich handelt. Bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungsspielgeräten) sieht es schon wieder anders aus.

Gruß aus Alzenau

Felix Krämer
2 11.01.2006 08:36 Felix Krämer ist offline E-Mail an Felix Krämer senden Beiträge von Felix Krämer suchen
Solon
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Gewerbeordnung Arnsberg   Zeige Gewerbeordnung Arnsberg auf Karte Gewerbeordnung Arnsberg ist männlich
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RE: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte

Hallo aus dem Sauerland,

ich würde erst einmal folgende Frage stellen: Handelt es sich wirklich nur um ein "Vereinslokal" oder handelt es sich eventuell (und ganz bestimmt tut es das) doch um einen Gaststättenbetrieb?

Kommen nur die eingetragenen Vereinsmitglieder rein (ich würd mal nachschauen, ob überhaupt einer von den Gästen ein eingetragenes Mitglied ist, das auch Beiträge zahlt) oder haben alle Zutritt (ist die Öffentlichkeit hergestellt)?

Ich gehe jede Wette ein, dass spätestens danach das Problem gelöst ist, weil es sich um einen Gaststättenbetrieb handelt.

Ansonsten ist das doch alles in der SpielVO geregelt.

Falls es wirklich "Privaträume" sind, davon steht in der SpielVO nichts, was heißt, dass die in Privaträumen betrieben werden können.
3 11.01.2006 09:01 Gewerbeordnung Arnsberg ist offline E-Mail an Gewerbeordnung Arnsberg senden Homepage von Gewerbeordnung Arnsberg Beiträge von Gewerbeordnung Arnsberg suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte

Hej aus Hamm,

- rein
- raus
- zu!!!

So machen wir das hier.

Wir gehen mit der Polizei in die vermeindlichen Vereinsgaststätten, stellen fest, dass Alkohol zumindest angeboten wird, hören, dass ja alles nur dem Vereinszweck dient, überlegen nicht und schließen die Kneipe.

Ausbeute bislang: 20 kontrollierte Betriebe = 19 versiegelte Betriebe, 1 Betrieb hatte tatsächlich keinen Alkohol und keine Spielgeräte.

Dann kamen Personen, die hier einen Antrag stellten und die waren nur in einem Fall identisch mit der Person, die wir abends angetroffen haben.

Ich füge mal eine OV und einen Überprüfungsbogen an, vielleicht hilfts weiter:

Dateianhänge:
pdf Überprüfung eines gaststättenähnlichen Betriebes.pdf (40 KB, 371 mal heruntergeladen)
pdf Bestätigung mündliche OV-muster.pdf (86,23 KB, 4.337 mal heruntergeladen)


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Jörg Wiesemeier
4 11.01.2006 14:26 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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Hi und Hallo nach Hamm.

Du bist aber spät dran heute. Ich hatte eigentlich schon vorher mit Dir gerechnet!

Wirst Du alt??


Bis Montag.
5 11.01.2006 14:30 Gewerbeordnung Arnsberg ist offline E-Mail an Gewerbeordnung Arnsberg senden Homepage von Gewerbeordnung Arnsberg Beiträge von Gewerbeordnung Arnsberg suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Ähh, bin gerade wachgeworden.
Meine Frau erwartet schließlich ein ausgeschlafenes Kerlchen zuhause! Dann kann ich besser putzen, bügeln etc....

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Jörg Wiesemeier
6 11.01.2006 14:40 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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Thema geteilt

Hallo zusammen,

ich habe die hier aufgekommene Diskussion zu einem Formularpool mal in das passende Forum verschoben.

Zum Thema Formularpool geht es hier weiter.

Zum Thema Speilgeräte in einer ehemaligen Gaststätte kann natürlich in diesem Thema weiter gepostet werden.


Viele Grüße

webmaster
7 12.01.2006 19:39 E-Mail an webmaster senden Beiträge von webmaster suchen
Kimba Kimba ist weiblich
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RE: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte

Zitat:
Original von Jörg Wiesemeier
Hej aus Hamm,

- rein
- raus
- zu!!!

So machen wir das hier.

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Dann kamen Personen, die hier einen Antrag stellten und die waren nur in einem Fall identisch mit der Person, die wir abends angetroffen haben.

Ich füge mal eine OV und einen Überprüfungsbogen an, vielleicht hilfts weiter:


Ein nettes "Hallo" in das nachbarschaftliche Hamm,

das klingt ja nach sehr rigorosem (und vor allem erfolgreichem) Eingreifen Respekt .
Was ist denn anschließend mit den "Vereinsgaststätten" geschehen? Sind sie nunmehr mit (neuer oder erstmaliger) Konzession wieder eröffnet worden? Und werden sie jetzt anders betrieben als vorher? Prost

Sonnige Grüße (na ja, die letzten Wolken schieben wir nach Feierabend auch noch weg....)
8 29.03.2006 12:43 Kimba ist offline E-Mail an Kimba senden Beiträge von Kimba suchen
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RE: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte

Nochmal Grüße nach Hamm,

bei türkischen Vereinsheimen liegt zumindest das VG Arnsberg klar auf der Schiene, dass das verkappte Gaststätten sind. Wobei Alkoholausschank eher nicht vorkommen dürfte (so von wegen Mohammed und doppelt sehen und so). Dort ist eher das und (in Form von Wasserpfeife) und (Glückspiel in Form von Karten zocken) angesagt. Trotzdem sieht Arnsberg das als Gaststätte an, die man zu machen darf.

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9 29.03.2006 13:05 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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RE: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte

Hallo Kollege,

das klingt ja fast so, als täten wir etwas, was seit Juli letzten Jahres nicht mehr im Einklang mit dem GastG wäre.

Ist aber nicht so. Bei uns gibt es mittlerweile etliche andersgläubige, die trotz Mohammed ein Bierchen nicht verachten.
Drum bleiben wir auch im Geschäft. Applaus


Bye! aus der Stadt der Leuchten (elektrische)
10 29.03.2006 13:20 Gewerbeordnung Arnsberg ist offline E-Mail an Gewerbeordnung Arnsberg senden Homepage von Gewerbeordnung Arnsberg Beiträge von Gewerbeordnung Arnsberg suchen
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RE: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte

Hallo Kollege,

dann hat sich das in Kierspe aber noch nicht rumgesprochen. Oder gibt es jetzt auch VV für den Koran? großes Grinsen großes Grinsen Außerdem finde ich es nicht schön, wenn du mich verhaust Heul

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11 29.03.2006 13:26 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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RE: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte

Okay, ich nehme den zurück.

Beim nächsten Treffen geb ich einen . Okay?
12 29.03.2006 14:13 Gewerbeordnung Arnsberg ist offline E-Mail an Gewerbeordnung Arnsberg senden Homepage von Gewerbeordnung Arnsberg Beiträge von Gewerbeordnung Arnsberg suchen
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RE: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte

Ey, das ist gut....dafür nehme ich auch die Beule in Kauf.

Danke

Gruß Boshamer

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13 29.03.2006 14:22 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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