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Erlaubnis §34a, Arbeiten in Österreich

Hallo liebe Mitstreiter,

ein Gewerbetreibender im Bewachungsgewerbe möchte seine Dienste auch in Österreich anbieten.
Da die Erlaubnis nur für das Bundesgebiet gilt, frage ich mich nun, ob er eine Erlaubnis aus Österreich braucht oder ob die EU- Dienstleistungsrichtlinie greift???
Kann er da einfach arbeiten? verwirrt

Liebe Grüße
PaPo

__________________
Credendo Vides
1 25.03.2008 11:40 PaPo ist offline E-Mail an PaPo senden Beiträge von PaPo suchen
Solon
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RE: Erlaubnis §34a, Arbeiten in Österreich

Sehender,

Prinzipiell gilt hier die Dienstleistungsrichtlinie. Da Vorschriften über das Bewachungsgewerbe auch dem Schutz der öffentlichen Sicherheit dienen, ist es möglich, hier durch nationales Recht Beschränkungen anzuordnen.

Die Erlaubnis nach § 34 a ist daher nur ein Nachweis, dass der Betreffende sein Gewerbe in Deutschland ausüben darf. Sofern die österreichische Gewerbeordnung eine Erlaubnispflicht vorsieht, muss dort der entsprechende Genehmigungsantrag gestellt werden. Das Gleiche gilt für Österreicher, die in Deutschland bewachen wollen.

Weitere Informationen finden sich hier:

http://www.auwi-bayern.de/awp/base/inhal...erbeordnung.pdf

Die österreichische Gewerbeordnung und andere Bundesgesetze finden sich hier:

http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/

Die Regelungen zum Berufsdedektiv und zum Bewacher finden sich in § 129 und 130 der Österreichischen GewO

Ich sehe, also glaube ich.

Anmerkung:
Credendo Vides heißt übersetzt übrigens "Wer glaubt der wird sehen"

__________________
Thomas Kirchhammer
2 25.03.2008 12:18 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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RE: Erlaubnis §34a, Arbeiten in Österreich

Hallo römischer Mitbürger,

vielen Dank für die Hilfe.
Da ich auf einem altsprachlichen Gumminasium war, habe ich noch immer eine Vorliebe für die tote Sprache.

Danke

__________________
Credendo Vides
3 25.03.2008 14:10 PaPo ist offline E-Mail an PaPo senden Beiträge von PaPo suchen
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