Untersagung zum Ladenöffnungsgesetz bzw. Feiertagsgesetz NRW |
Solon
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Thorsten Bäumer
Routinier
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Hallo,
eine solche Verfügung habe ich leider nicht, ich wundere mich jedoch gerade wie forsch so ein Gewerbetreibender vorgeht. Öffentlich bekannt zu machen dass er die Gesetzeslage kennt und sich trotzdem drüber hinweg setzt. Wahnsinn. Ein wahrhafter Vorsatz!
Entweder steht er auf Bußgelder + Eintragungen im GZR, oder er will euch testen!
Vielleicht wusste er auch, dass Ihr Kollege Urlaub hat?! :-)
Viel Erfolg mit der Verfügung.
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2
19.03.2008 09:16 |
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Solon
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Sigi2910
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Was ist denn aus der Sache geworden?
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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4
01.04.2008 10:16 |
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