Reisegewerbe als GbR |
d-z
Grünschnabel
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Hallo,
wir haben eine Frage und hoffen Ihr könnt uns weiterhelfen.
Wir planen zu zweit eine GbR zu gründen. Und haben vor hauptsächlich auf großen "Flohmärkten" Waren zu verkaufen. Hierfür benötigen wir ein Reisegewerbe. Nun haben wir erfahren, dass es nicht möglich ist ein Reisegewerbe auf die GbR anzumelden. Ist das richtig? Was kann man machen, damit man doch zusammen dort verkaufen kann?
Besteht noch eine andere Möglichkeit, als das wir jeder einzeln ein Reisegewerbe anmelden? Wie würde es in so einem Falle mit dem Finanzamt geregelt werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe (schon mal im Voraus)
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1
14.03.2008 19:09 |
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Solon
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J. Neu
Routinier
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Beiträge: 455
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Saarland
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Hallo,
da hier keine Rechtsberatung in Bezug auf einen konkreten Fall erfolgen darf, möchte ich nur allgemein die Rechtslage erläutern. Zu Ihrem Fall wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Gewerbeamt.
Bei einem Reisegewerbe handelt es sich nicht um eine anmeldepflichtige Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung. Somit ist es grundsätzlich nicht erforderlich bzw. nicht möglich (die Anwendungsfälle nach §§ 55a, 55c GewO mal ausgenommen), ein Reisegewerbe beim Gewerbeamt anzumelden.
Sofern ein Reisegewerbe ausgeübt wird, ist beim Gewerbeamt die Ausstellung einer Reisegewerbekarte zu beantragen. Die Reisegewerbekarte wird jedoch nur natürlichen und juristischen Personen erteilt. Es ist daher (noch) nicht möglich, eine Reisegewerbekarte auf eine GbR auszustellen. Bei zwei Gesellschaftern einer GbR muss daher jeder Gesellschafter für sich eine Reisegewerbekarte beantragen.
Die Tatsache, dass das Reisegewerbe als GbR ausgeübt wird, ist für das Gewerbeamt ohne Belang. Jedoch kann - sofern ich richtig informiert bin - beim Finanzamt angegeben werden, dass man die reisegewerbliche Tätigkeit als GbR ausübt.
Viele Grüße
J. Neu
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15.03.2008 09:58 |
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