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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » mal was anderes: Schornsteinfeger » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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mal was anderes: Schornsteinfeger

Hallo in die weite Welt,

wem sind Details über die neue Muster-KüO - die ja angeblich bundesweit gelten soll - bekannt oder wer hat evt. sogar einen Entwurf den er mir mal zur Kenntnis geben könnte? In dem Bereich schwirren soviele Gerüchte rum und da ja an allen Ecken und Enden etwas im Umbruch ist, wäre ich schon sehr daran interessiert.


Sage schon mal Danke
Amber

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Gruß Amber und Danke für die Aufmerksamkeit
1 09.01.2006 17:29 Amber ist offline E-Mail an Amber senden Beiträge von Amber suchen
Solon
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RE: mal was anderes: Schornsteinfeger

Liebe Kollegin,

das Schornsteinfegerrecht befindet sich seit einiger Zeit in der Diskussion. Das Schlagwort ist auch hier die "Deregulierung" und die Auseinandersetzung hat sich an der Agitation von Zahlungsverweigerern gegen die Kehrpflicht und die Kaminkehrerbezirke entzündet. Die EG hält die Beschränkung auf einen Bezirksschornsteinfegermeister (in Bayern Bezirkskaminkehrermeister) zudem für ein Wettbewerbshindernis.

Die Politik hat wahrscheinlich derzeit keine Eile hier etwas zu verändern, vielleicht wird sogar geprüft, ob die Reform wirklich eine Verbesserung oder nicht noch mehr Bürokratie bringt. Die Lobbyarbeit der Kaminkehrer ist ebenfalls nicht zu unterschätzen (Auszug vom Landesinnungsverband Bayern):

Vom 02. – 04. Mai 2005 fand in Schweinfurt der 83. Landesverbandstag des bayerischen Kaminkehrerhandwerks statt. Das Motto lautete:
Kaminkehrerhandwerk - Bewährtes System in Europa

Der Verbandstag verlief positiv für das Kaminkehrerhandwerk Sowohl der Minister Dr. Otto Wiesheu und Landesgruppenchef der CSU Michael Glos, als auch Vertreter von Verbänden, Europaabgeordnete und Grundstückseigentümern sprachen sich für das bisherige System im Schornsteinfegerhandwerk aus.

Der ob der bisherige Landesgruppenchef der CSU als Bundeswirtschaftsminister seine Ansicht beibehält, wird sich zeigen. Aber wie sagte schon Konrad Adenauer: "was kümmert mich mein dummes Geschwätz von gestern?".

Ein Blick in den Internetauftritt des Bundesinnungsverbandes der Schornsteinfeger www.schornsteinfeger.de zeigt, dass sich schon lange nichts mehr getan hat. Die letzte Stellungnahme der Kaminkehrer zur Reform, zu finden unter "Broschüren" stammt aus dem Frühjahr 2005.

Möglicherweise wurde im Rahmen der "Reform" auch eine bundesweite Kehr- und Überprüfungsordnung angedacht. Bis auf weiteres liegt die Verordnungskompetenz nach § 1 Abs. 2 SchFG jedoch immer noch bei den Ländern.

__________________
Thomas Kirchhammer
2 02.03.2006 14:22 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
Solon
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Ein freundliches Moin nach Ingolstadt.

Leider sind auch das die "informationen" die ich habe - ich dachte halt nur, dass irgendjemand doch etwas Neueres wüsste oder vielleicht sogar die Muster-KüO (auch wenn sie erst mal auf Eis gelegt wurde) hat und mir mal schicken könnte....

Na ja, warten wir halt ab, was passiert.

Schönes Wochenende noch

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Gruß Amber und Danke für die Aufmerksamkeit
3 04.03.2006 10:09 Amber ist offline E-Mail an Amber senden Beiträge von Amber suchen
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Schornsteinfegerrecht und EU

Moin Moin aus Thüringen,

zum Thema "Schwarze Zunft" etwas Aktuelles aus Brüssel:

Die EU-Kommission hat zum Schornsteinfegerwesen das zu erwartende Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet bzw. will dieses nun intensiv fortführen:

Zitat:
Deutschland – Schornsteinfegergesetz

Die Kommission ist der Ansicht, dass Teile des deutschen Schornsteinfegergesetzes gegen die Niederlassungsfreiheit nach Artikel 43 des EG-Vertrags und die Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 49 des EG-Vertrags verstoßen. Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage ist es einerseits deutschen Staatsbürgern nicht möglich, die Dienste von in anderen Mitgliedsstaaten niedergelassenen Schornsteinfegern in Anspruch zu nehmen, und sind andererseits Schornsteinfeger oder Heizungsfachleute aus anderen Mitgliedstaaten daran gehindert, ihre Dienstleistungen in Deutschland anzubieten. Die Kommission hatte die Bundesregierung bereits im Jahr 2003 in einem Aufforderungsschreiben ersucht, zu diesen Bedenken Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung hatte der Kommission daraufhin ihre Bereitschaft zu einer Änderung des Schornsteinfegergesetzes erklärt und entsprechende Zeitplanungen vorgelegt. Darin wurde in Aussicht gestellt, dass ein geändertes Schornsteinfegergesetz im Jahr 2006 in Kraft treten könne. Da der Kommission bislang keine Gesetzgebungsvorlage übermittelt wurde, hat sie entschieden, den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.


Quelle: EU-Info IP/06/1355 vom 12.10.2006

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Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
4 16.10.2006 19:11 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Schornsteinfegerrecht und EU

Moin aus Kierspe,

irgendwann dürfen in diesem unseren Lande alle möglichen Gestalten alles machen...nur die Ureinwohner, die müssen in die Röhre gucken.

Schlimm

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5 17.10.2006 08:43 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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Moin

vielen Dank Herr Kollege für diese "wunderbaren" Neuigkeiten. Da freu ich mich ja jetzt schon wie dolle, demnächst eine Kehrbezirksüberprüfung in fremden Landen machen zu dürfen,,,,

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6 18.10.2006 07:47 Amber ist offline E-Mail an Amber senden Beiträge von Amber suchen
Manfred Milbrodt
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Schornsteinfegerrecht und EU

Hallo aus Raisdorf,

das Monopol der Schornsteinfeger steht vor dem baldigem Aus:
7 17.11.2006 07:56
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Nichts desto trotz soll im Land Niedersachsen die neue KÜO meines Wissens flächendeckend zum 1.1.2007 eingeführt werden!

Der aktuelle Text liegt mir vor, habe mich aber (weil anderes Bundesland) noch nicht wirklich eingelesen.
Aussage meiner Bezirksschornsteinfeger: In Hamburg fällt mit der Einführung wohl eine mittlere zweistellige Anzahl von Kehrbezirken weg.

Fragt doch einfach mal in Eurer Kreisgruppe nach, die wissen bestimmt mehr als Ihr denkt. Ansonsten PM an mich, ich mach dann mal 'ne "Rundmail" fertig...

Schönes Frühlings-Wochenende im November

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8 17.11.2006 13:14 SE-Schwarzarbeit ist offline E-Mail an SE-Schwarzarbeit senden Homepage von SE-Schwarzarbeit Beiträge von SE-Schwarzarbeit suchen
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neue Muster-KÜO

Moin Moin aus Thüringen,

die Landesinnung Thüringen gibt dazu erst mal folgende Info:

Zitat:
Neue Muster-Kehr- und Überprüfungsordnung
Bundesländer sind nun am Zug
Zur Regelung von Schornsteinfegertätigkeiten wurde kürzlich von der zuständigen Bund-Länder-Kommission unter Vorsitz von Wolfgang Stehmer (MdL Baden-Württemberg) eine neue Muster-Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) verabschiedet. Diese Vorlage beinhaltet u. a. eine bundeseinheitliche Gebührenordnung, so dass sie jetzt in den einzelnen Bundesländern in das Landesrecht zu übernehmen ist. Eine Vereinheitlichung kann voraussichtlich bis zum Jahr 2008 erwartet werden.
Änderungen ergeben sich bei allen messpflichtigen Öl- Feuerstätten deren Abgasführung – wie bei Gasgeräten üblich – künftig nur noch überprüft und ggf. gereinigt werden müssen. Raumluftunabhängige Feuerstätten bzw. raumluftabhängige Brennwertgeräte, die mit einer Überdruck-Abgasanlage zu betreiben sind unterliegen künftig einmal in zwei Jahren der Überprüfungspflicht. Damit wird der größeren Betriebssicherheit moderner Feuerungsanlagen Rechnung getragen. Darüber hinaus sind die neu geregelten Tätigkeiten bei all diesen Anlagen zukünftig in einem Arbeitsgang durchzuführen.
Die so genannte Feuerstättenschau (Begutachtung aller Feuerungsanlagen im 5-Jahresmodus) ist mit Umsetzung der KÜO bei allen messpflichtigen Anlagen generell mit der Emissionsschutzmessung gemäß 1. BImSchV durchzuführen. Die neue Kehr- und Überprüfungsordnung schafft in den meisten Bundesländern mehr Kostentransparenz für den Verbraucher. Außerdem reduziert sich dadurch die Besuchshäufigkeit des Schornsteinfegers.


Falls jemand die "Muster-Kehr- und Überprüfungsordnung" in die Hände oder auf den PC bekommt, bitte posten!

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9 17.11.2006 13:49 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Schornsteinfegermonopol - Europäische Konkurrenz

Hallo aus Raisdorf,

die Bundesregierung kommt nun auf Druck der EU langsam in Bewegung:
10 07.12.2006 13:23
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Na, da können wir uns aber auf eine schöne Rechtsunsicherheit freuen. Wie ich unsere Leutchen in Berlin kenne, setzen sie bestimmt wieder etwas in die Welt, was so richtig nah an der Basis ist und spielend leicht für alle Beteiligte umzusetzen ist. Von den unerschöpflichen Vorteilen, die der mündige Bürger dann nachher davon hat, mag ich gar nicht reden....schimpf
(Was ich im Allgemeinen von EU-Richtlinien und Vorschriften halte, sag ich jetzt besser mal nicht...Augen rollen


Trotzdem ein schönes Wochenende

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11 08.12.2006 14:46 Amber ist offline E-Mail an Amber senden Beiträge von Amber suchen
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Ich habe dem Kollegen Land vor knapp drei Wochen die neue Muster-KÜO mit der Bitte zugesandt, sie zum Download bereitzustellen, nachdem ich feststellen mußte, dass ein Upload von meinem dienstlichen Rechner nicht möglich ist.
Da fiel in die Zeit des Serverwechsels, vielleicht hängt es deshalb noch.
Erbitte kurze Nachricht, wer möglicherweise sonst was direkt einstellen kann. Ich kriege es hier nur als eMail raus.

Gruß aus Schleswig-Holstein


UPDATE:
Der mir vorliegende Text der Muster-KÜO ist, wie der Name ja auch schon ausdrückt, bislang nur ein Muster und entfaltet keine Rechtswirkung. Um nun nicht die allgemeine Verwirrung zu steigern (Das erfolgt schon genügend durch schlecht oder einseitig recherchierter Presseberichte), habe ich im internen Bereich eine Diskussion für die MitarbeiterInnen der Behörden eröffnet.

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12 11.12.2006 09:09 SE-Schwarzarbeit ist offline E-Mail an SE-Schwarzarbeit senden Homepage von SE-Schwarzarbeit Beiträge von SE-Schwarzarbeit suchen
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Hier im öffentlichen Forum nochmal die Frage, was denn mit den zu erwartenden Änderungen für Verbesserungen für den Kunden erwartet werden.

Es soll ja eingeführt werden, dass sämtliche durchzuführenden Arbeiten an einem Termin zusammengefaßt werden. Das hat für den (arbeitenden) Kunden den Vorteil, dass er nur einmal frei nehmen muß, um den Schornsteinfeger an die Heizungsanlage zu lassen. Der Schornsteinfeger hat dann ggf. länger zu tun, hat aber auch nur eine Anfahrt.
Wie macht sich das bei den Gebühren bemerkbar?
Kommt ein Schornsteinfeger in der Vergangenheit mit einem Dienst-Kfz und einem Kehrgeschirr aus, weil der Geselle kehrt und der Meister mißt, so wird dann zukünftig sämtliches Material und Gerät doppelt vorhanden sein müssen. (Schön, das kurbelt vorübergehend die Wirtschaft wieder an Augenzwinkern .) Aber diese Kosten müssen dann auch über die Gebühren refinanziert werden.

Dem Schornsteinfeger wird für die zunehmende Bürokratie eine Teilzeit-Bürokraft zugebilligt werden. Auch diese muß über die Gebühren refinanziert werden.

Und was für Vorteile hat die freie Wahl des Schornsteinfegers? Da gibt es sowas wie eine Pflicht, den Wohnort im Kehrbezirk zu haben. (Wie das kontrolliert und ggf. ein Verstoß behandelt wurde, lass ich mal dahingestellt...) Das hatte zwar ursprünglich andere Gründe, er sollte bei Feuer schneller als Fachmann vor Ort sein, aber das verkürzte letztendlich auch den Arbeitsweg.
Paßt mir als Kunde nun die Nase des örtlichen Schornsteinfegers nicht und rufe ich deshalb einen anderen herbei, dann hat der einen weiteren Weg. Gibt es dann eine Gebühr für die Arbeit und zusätzliche Kosten für die Anreise? Der Waschmaschinentechniker hat bei mir letztens jedenfalls auch Fahrtkosten (nicht so knapp!) eingefordert. Billiger wird also auch das nicht werden.

Bleibt noch, dass möglicherweise mit dem einen zu reden ist, während sich der andere auf die Vorschriften beruft. Von den Vorschriften gibt es ja mehr als genug, die will ich lieber gar nicht auszählen. Aber eines haben diese Vorschriften gemeinsam, es geht um Sicherheit und Umweltschutz.
Sterbe ich nach Hinzuziehen eines freundlichen, verhandlungsbereiten Schornsteinfegers, der vielleicht nicht so nachhaltig einen Fensterkippschalter einfordert, an Kohlenmonoxidvergiftung, sterbe ich jedenfalls nicht nur rosig, sondern vielleicht auch glücklich. Aber ist das wirklich in unser aller Sinne?

Oder soll die Messung einer Wartungsfirma ausreichen?
Bei einem alten Auto kommt man manchmal günstiger weg, das Fahrzeug erst beim TÜV und dann der bei der Werkstatt vorzustellen, weil man dann die sicherheitsrelevanten Mängel kennt. Die Wartungsfirma will doch wohl auch Profit machen und wird mich um so eher zur (Teil-)Erneuerung einer Heizungsanlage überreden wollen, wenn da nicht ein unabhängiger Prüfer sagt, was (nur) gemacht/eingestellt werden muß.

Ich sehe da keine echten Vorteile für den Kunden, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Nun kommst Du, Kunde!

PS: Ich bin kein Schornsteinfeger und habe auch keinen in der Familie!

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von SE-Schwarzarbeit: 13.12.2006 13:15.

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René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo zusammen,

das Bundeswirtschaftsministerium hat am 14.12.2006 folgende Pressemitteilung zur Reform des Schornsteinfegerrechts herausgegeben:

Zitat:

Pressemitteilung
14.12.2006

BMWi übermittelt Eckpunkte zur Reform des Schornsteinfegergesetzes an EU Kommission
Die EU-Kommission hat am 18. Oktober 2006 eine Begründete Stellungnahme zum Schornsteinfegergesetz an die Bundesrepublik Deutschland übermittelt. Damit hat sie den nächsten Schritt im Rahmen des seit 2003 laufenden Vertragsverletzungsverfahrens im Hinblick auf das derzeit bestehende Berufsrecht der Schornsteinfeger eingeleitet. Die Kommission sieht in ihrer Begründeten Stellungnahme das bestehende Recht als großteils europarechtswidrig an. Insbesondere verstoßen die bestehenden Regelungen nach Auffassung der EU-Kommission gegen die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit. Hierzu hat nunmehr die Bundesregierung ihrerseits Stellung genommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie übermittelte in diesem Zusammenhang Eckpunkte zur zukünftigen Ausgestaltung des Schornsteinfegerrechts, die unten angefügt sind.

Die Rechtsansichten der Kommission werden in dieser Generalität nicht geteilt. Der vielschichtige Tätigkeitsbereich des Schornsteinfegers muss differenziert betrachtet werden:

Der Bezirksschornsteinfegermeister nimmt bei der Feuerstättenschau, bei der Bauabnahme und bei Tätigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes sowie der rationellen Energieverwendung öffentliche Aufgaben wahr. Im Rahmen dieser öffentlichen Aufgaben ist er ein mit staatlicher Gewalt beliehener Unternehmer, der die Stellung einer Verwaltungsbehörde innehat. Insoweit handelt der Bezirksschornsteinfegermeister in Ausübung öffentlicher Gewalt, so dass die Vorschriften des EG-Vertrages über die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit in den genannten Tätigkeitsbereichen keine Anwendung finden. Zudem stellen die von der EU-Kommission angegriffenen Regelungen des Schornsteinfegergesetzes diskriminierungsfreie und verhältnismäßige Regelungen dar, die aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, insbesondere zur Gewährleistung der Feuersicherheit und des Umweltschutzes, gerechtfertigt sind.

Dennoch möchte die Bundesregierung einen Rechtsstreit vermeiden und sucht daher eine Einigung mit der Kommission, die eine Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens ermöglicht. Im Hinblick darauf bemüht sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie seit geraumer Zeit um eine Reform des Schornsteinfegerrechts.

Allerdings muss weiterhin die ordnungsgemäße Erfüllung der Schornsteinfegeraufgaben, die im Allgemeininteresse liegen, sichergestellt sein.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat Eckpunkte entwickelt, die dies ermöglichen sollen. Danach soll das geltende Kehrbezirkssystem so umgestaltet werden, dass zwar zum einen der Bezirksschornsteinfeger in einem eng begrenzten Kernbereich hoheitliche Aufgaben ausführt und hierbei abschließende Entscheidungen trifft. Zum anderen sollen aber alle diejenigen Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollaufgaben beinhalten, dem Wettbewerb geöffnet werden. Damit werden in dem Bereich der Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollaufgaben beinhalten, sowohl die Niederlassungsfreiheit als auch die Dienstleistungsfreiheit für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung aus dem EU-Ausland uneingeschränkt gewährleistet. Darüber hinaus wird trotz der Bereichsausnahme des Art. 45 EGV für den Bereich der Kontrollaufgaben ein diskriminierungsfreier Zugang für die europäischen Bewerber gewährleistet.

Wie wichtig die Tätigkeiten der Schornsteinfeger für das Allgemeininteresse sind, zeigen die Prüfungsergebnisse des letzten Jahres.

Allein in 2005 wurden in ca. 14 Mio. Gebäuden durch das Schornsteinfegerhandwerk wiederkehrende und Kehr- und Überprüfungsarbeiten ausgeführt. Dabei wurden, insbesondere bei der durchzuführenden Feuerstättenschau, fast 1,2 Mio. Mängel (betriebs- und brandsicherheitstechnischer Art) an bestehenden Feuerungsanlagen festgestellt. An neu gebauten Feuerungsanlagen wurden bei der Prüfung und Begutachtung nach den jeweiligen Landesbauordnungen mehr als 188.000 Mängel und an wesentlich geänderten Feuerungsanlagen mehr als 203.000 Mängel festgestellt.



Quelle: BMWi
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Press...did=177714.html

Ein Eckpunktepapier ist unter diesem Link zu finden.

Freundliche Grüße

R. Land

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...und hier noch etwas Schleichwerbung...
14 16.12.2006 10:49 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
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Schornsteinfeger

Hallo,zusammen,
stehe gerade auf dem Schlauch...so kurz vor Feierabend...
muss sich ein Schornsteinfegern an jedem seiner Kehrbezirke (ähnlich wie ein Automatenaufsteller) gewerberechtlich anmelden oder genügt es, wenn es sich an seinem Wohnort gewerberechtlich anmeldet?

Danke im Voraus und allen ein schönes Wochenende!
Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
15 29.06.2007 11:50 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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RE: Schornsteinfeger



Üblicherweise werden die BSM an ihrem Wohnort angemeldet, da sich hier in der Regel auch der Betriebssitz befindet und sich im Kehrbezirk allenfalls eine kleine Garage, die als Werkstatt oder Ablageplatz für das Arbeitsgerät genutzt wird, vorhanden ist.

Wir haben eine Reihe BSM, die ausserhalb wohnen und dann halt da angemeldet sind - aber auch welche, die in Köln wohnen, aber z.B. für Aachen bestellt wurden. Die habe ich dann angemeldet.

Ärger gab es da lediglich mal eine Zeitlang unter den Handwerkskammern, da sowohl die vom Wohnort, als auch die, in deren Bereich der BSM bestellt wurde, die Beiträge kassieren wollten. Soviel ich weiß, haben die sich aber inzwischen beruhigt.

In diesem Sinne noch ein schönes Wochenende

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Gruß Amber und Danke für die Aufmerksamkeit
16 30.06.2007 11:34 Amber ist offline E-Mail an Amber senden Beiträge von Amber suchen
Waldfee   Zeige Waldfee auf Karte Waldfee ist weiblich
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RE: Schornsteinfeger



Zur Gewerbeanmeldung eines BKM habe ich folgendes gefunden:

18. GAT/13.6.1983 TOP 2 "Ort der Betriebsstätte bei Gewerbetreibenden, die im Bereich mehrerer Gemeinden tätig sind"

Dementsprechend ist auch im Kaminkehrerfall dessen Wohnung als gewerbliche Niederlassung anzusehen, deshalb ist eine Gewerbeanzeige nur bei der Wohnsitzgemeinde zu erstatten.

Schöne Grüße aus dem Bayerischen Wald!

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Gruß aus dem schönen Bayerischen Wald
Waldfee
17 03.07.2007 11:35 Waldfee ist offline E-Mail an Waldfee senden Beiträge von Waldfee suchen
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Schornsteinfeger

Moin
danke zunächst für Ihre Hilfe, Waldfee,
ich habe schon befürchtet, außer Amber antwortet mit niemand
wo finde ich den die von Ihnen angesprochene "Abhandlung?" Im "Gewerbearchiv", oder?

nochmals Danke
18 04.07.2007 08:20 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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RE: Schornsteinfeger



Das war ein Tagesordnungspunkt bei einer Gewerberechtsarbeitstagung in Bayern (ich weiß nicht, ob andere Länder auch so Tagungen haben).
Wenn Sie mir Ihre Fax-Nr. durchgeben kann ich Ihnen den Beitrag gerne faxen.

Schöne Grüße von der Waldfee

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Gruß aus dem schönen Bayerischen Wald
Waldfee
19 04.07.2007 08:27 Waldfee ist offline E-Mail an Waldfee senden Beiträge von Waldfee suchen
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Novelle SchfG - Umsetzung MusterKÜO

Glück Auf in die Runde,
liegt zufällig jemandem schon der Referentenentwurf für das novellierte SchfG vor und könnte ihn hier reinstellen? Dem Vernehmen nach soll es zwischenzeitlich einen solchen geben. Interessant ist dabei die Nachricht, dass der Bund die Kehr-und Überprüfungsordnung jetzt selbst regeln will. Nähere Infos habe ich leider auch nicht.
Interessant zu erfahren wäre im Zusammenhang mit der Umsetzung der Muster-KÜO, wie derzeit bundesweit mit frei werdenden Kehrbezirken verfahren wird. In Sachsen gibt es derzeit einen Neubesetzungsstopp für Kehrbezirke wegen der anstehenden Umsetzung der Muster-KÜO. Wenn der Bund jetzt die Regelungskompetenz tatsächlich an sich ziehen sollte, stellt sich allerdings die Frage, wie man unter den neuen Umständen mit zu besetzenden Kehrbezirken umgeht. Alles in allem eine unbefriedigende Situation momentan.

Glück Auf aus Chemnitz !

__________________
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Sven Morlok, FDP
20 19.07.2007 11:00 TL ist offline E-Mail an TL senden Homepage von TL Beiträge von TL suchen
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