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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Die 3 Arten von Glückspielgeräten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Die 3 Arten von Glückspielgeräten 4 Bewertungen - Durchschnitt: 7,754 Bewertungen - Durchschnitt: 7,754 Bewertungen - Durchschnitt: 7,75
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Lingna
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Die 3 Arten von Glückspielgeräten

1. Geräte mit hoher Auszahlung und keine Kasse (Nach dem Motto Freispiele für alle)

Diese Geräte sind bei den Spieler sehr beliebt und beschäftigen den Unternehmer mit Auffüllungen.

Man hat eine geringe Kasse und hat „gute Kontakte“ zur Leasingfirma.

Man muß „Fun Geräte“ aufstellen um die Rechnungen bezahlen zu können.

Der Handel bietet jeden Monat ein neues Gerät an, nach dem Motto Hoffnung.

Die Industrie beschäftigt Mathematiker für überlappende Spiele und Playertracking und bringt das in die eigene Industriespielhallenaufstellung

Folge: Die Industrie hat am Schluß alles und der Aufsteller nichts, außer Schulden bei der Leasingfirma.

Ergebnis: Die feindliche Übernahme oder Standortbereinigung durch Aufgabe!


2. Geräte mit hoher Spielfreude und hohen Kassen

Keine Jackpots und keine Fungames sind notwendig um die Rechnungen bezahlen zu können

Die Industrie beschäftigt Mathematiker und programmiert spielfreudige Geräte

Die Industrie verlangt hohe Preise und stellt die Geräte massiv selbst auf

Folge: Die Industrie hat am Schliß alles und der Aufsteller nichts, außer Schulden bei der Leasingfirma.

Ergebnis: Die feindliche Übernahme oder Standortbereinigung durch Aufgabe!

3. Geräte mit hoher Spielfreude und hohen Kassen die die Industrie nicht selbst aufstellt

Folge: Die Industrie kann gute Preise bekommen und der Aufsteller kann wirtschaftlich überleben.
1 09.03.2008 18:25 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
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Meike
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Hallo Lingna,

die 4. Art von Glücksspielgeräten hattest Du kurz angesprochen, die Fungames.

Wobei ich den Begriff Fungames nicht nur für die "alten" Tokengeräte & Co. benutze, sondern auch die pseudo Internet PCs mit PIN-Nr. Voreinstellung, die Tipomaten mit den Powerraces und pseudo Kaugummiautomaten & Co.


Wie Du geschrieben hast, würden manche die Fungames benötigen, um die Defizite der legalen Glücksspielgeräte aufzufangen. - Sprich sie müssten nun wieder in Moderene das in die Hallen packen, was sie vorher rausgeschmissen haben.

Man sollte vielleicht auch nicht vergessen, - unabhängig von der Betrachtung der Straftat-, dass auch eine Schattenwirtschaft durch diese Fungames entstehen kann / entsteht.



Gruß Meike
2 10.03.2008 05:47 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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jasper
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@jasper

jetzt wäre es noch verdammt nett von Dir, wenn Du erklären würdest, wo ich die Geräte laut Nr. 3 bekomme. Weißnicht

Danke
3 10.03.2008 21:17 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Moin


@jasper

Warum sprichst Du mit Dir selbst? Meintest bestimmt Lingna.

Falls einer solch ein Gerät der 3. Ordnung findet, lasst es uns alle wissen.Applaus


Wir warten darauf!Applaus



Grüße
4 11.03.2008 09:39 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
Bernd1234 Bernd1234 ist männlich
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RE: Die 3 Arten von Glückspielgeräten

Zitat:
Original von Lingna
(...)

Man muß „Fun Geräte“ aufstellen um die Rechnungen bezahlen zu können.
(...)


@ Ligna

Ich gehe davon aus, dass Du mit diesen "Fungames" die Geräte nach neuer Spielverordnung meinst,
welche allerdings, bedingt durch hohe Auszahlung, durchaus als "Fungames" bezeichnet werden können!
5 11.03.2008 14:37 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
Lingna
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Themenstarter Thema begonnen von Lingna


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@Bernd 1234

Nein, ich meinte mit „Fun Games“ genau die Geräte, womit in Wettbuden und Teestuben das dicke Geld gemacht wird und zwar steuerfrei und ohne monatlichen Miet- bzw. Leasingsabbuchungen, den solche Geräte bekommst Du gegen Cash im Internet oder beim Gerätehändler deines Vertrauens!

Das es keine Geräte der „3. Ordnung“ auf dem deutschen Markt gibt, ist das Ergebnis einer systematischen Marktabsicherung durch Patentrechte in Verbindung mit der Spielverordnung.
6 12.03.2008 11:25 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
Bernd1234 Bernd1234 ist männlich
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Zitat:
Original von Lingna
@Bernd 1234

Nein, ich meinte mit „Fun Games“ genau die Geräte, womit in Wettbuden und Teestuben das dicke Geld gemacht wird und zwar steuerfrei und ohne monatlichen Miet- bzw. Leasingsabbuchungen, den solche Geräte bekommst Du gegen Cash im Internet oder beim Gerätehändler deines Vertrauens!

Das es keine Geräte der „3. Ordnung“ auf dem deutschen Markt gibt, ist das Ergebnis einer systematischen Marktabsicherung durch Patentrechte in Verbindung mit der Spielverordnung.


Danke für die Auskunft,

und ich dachte schon, Du meintest, dass die Aufsteller wieder Fun Games aufstellen müssen, um ihre Rechnungen zu bezahlen!
Hörte sich für mich so an.

Hier übrigens ein Geräte der Kategorie 3:

Bernd1234 hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
Top Sky.jpg Bernd1234 hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. Bernd1234 versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei Bernd1234 liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an Bernd1234. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.

7 12.03.2008 13:10 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
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Hallo Bernd,

warum glaubst Du, dass das ein Kategorie 3 - Automat ist.

Laut Händler, Erscheinungsdatum 03.2008 und laut PtB, die frischeste Bauartzulassung.

Wie lange ist Deine Erprobungsphase?


Gruß
Meike
8 12.03.2008 17:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
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Wenn Euch die Fun Games außerhalb der Spielhallen das Geschäfft versauen, warum meldet ihr sie dann nicht Euren Ordnungsämtern? Ich gebe ja zu, dass wir nicht alle ausreichend Zeit und Personal haben und dass es mitunter lange dauert, aber Nichtstun bringt Euch doch auch nicht weiter. Und ohne Hinweise schaffen wir es noch weniger, alle Gaststätten und Kültürvereine zu überprüfen.

Also: Zeigt Courage!

Kay Löffler
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9 12.03.2008 19:49 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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KÜLTÜRVEREINE ! süper Kai, dü triffst den Nügel auf den Kopf Applaus
10 13.03.2008 00:10 Sandy ist offline E-Mail an Sandy senden Beiträge von Sandy suchen
Meike
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Hallo Bernd,

schade, dass Du nicht mitgeteilt hast, warum Du glaubst, dass das ein Kategorie 3 Automat ist.

Eine solche These, wie Thesen grundsätzlich, sollte man doch begründen, oder nicht?

Wäre auch sicherlich für viele Forumsleser hilfreich gewesen.



Gruß Meike
11 25.03.2008 18:18 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
sunrise sunrise ist männlich
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Über das Impera Gerät "TOP SKY EDITION" gibt es bisher keinerlei fundierte Erfahrungen ob und wie es am Markt angenommen wird und welche Auszahlungsquote zu erwarten ist.

Die Mehrzahl der Spieler bevorzugt wohl das Original vom Grafen und somit kann es durchaus möglich sein dass auch dieses Gerät zur teuren Deco (wie der 5-Liner von Bally) mutiert. Das nennt man dann Eyecatcherwut

Es grüßt sunrise

Apropos Fungames: Obwohl die Intermatic-Geräte keine Zulassung bekommen haben stehen Hunderte davon seit Monaten "zur Probe" bundesweit illegal in den Hallen - wen kümmert das?
12 26.03.2008 01:29 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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Hallo sunrise,

ich warte immer noch auf die seinerzeit gross angekündigte Zulassung.

Danke für diese interessante Nachricht.

Haben die denn eine ( nicht zugelassene ) Zulassungsnummer auf dem Gerät ? Wie sieht es denn mit dem Zulassungszeichen aus ? Kennt man ja von den anderen Geräten, die sich in der "Probeaufstellung!" befinden, dass sich auf diesen Automaten auch nicht offiziell zugelassene Zulassungsnummern befinden ! Wand

Nur noch zur Sicherheit:
Meinst Du das auf dem beigefügten Bild abgebildete Gerät "Hot Games" ?

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
Hot Games.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 26.03.2008 07:17.

13 26.03.2008 07:16 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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@ sandy: Nur mal ein kleiner Zwischenbericht, damit ihr seht, dass wir daran arbeiten:
Innerhalb der letzten Woche drei Kulturverein überprüft. Ergebnis:

A hat nun eine Gaststättenkonzession, nachdem wir vor einigen Wochen den Betrieb versiegelt hatten. Alle FunGames sind geräumt

B hat zwar alle FunGAmes geräumt und ein Gewerbe angemeldet, nachdem wir vor einigen Wochen ein Ordnungswirdrigkeitenverfahren eingeleitet haben, verkauft aber Alkohol ohne Konzession. - Erneutes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

C hatte drei FunGames, davon 2 bespielt und mit nachweislicher Gewinnauszahlung, außerdem Konzession abgelaufen und neuer Betreiber. - Betrieb versiegelt, Strafverfahren eingeleitet.

Wie gesagt: Nur eine Woche, und dass in einem VORORT einer KLEINEN Kreisstadt mit knapp über 60.000 Einwohnern! Ihr könnt Euch also vorstellen, wie das in einer Großstadt zugeht und was da an Arbeit hinter steckt.

Aber wir arbeiten dran und die meisten nehmen Hinweise sicher gerne entgegen.

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14 26.03.2008 08:34 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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Hallo gmg,

ja, ich meinte in meinem Beitrag die Hot Games - Geräte. Nach meinen Informationen werden diese Geräte auch in Zukunft keine Zulassung erhalten - dieser Tenor war auf der IMA 2008 zu hören. Die Firma hatte dort auch keinen Messestand mehr.

Die in Deutschland an Aufsteller verkauften Geräte werden von diesen durchweg ohne Zulassung betrieben. Es gibt nachweislich keine Zulassungsnummer am Gerät und auch kein Zulassungskärtchen.

es grüßt sunrise

@ Kai Löffler: Respekt

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von sunrise: 26.03.2008 12:23.

15 26.03.2008 12:21 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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Danke für die Bestätigung sunrise !


Aufruf an die Aufstellerschaft:

Nehmt das Gerät lieber freiwillig aus der Aufstellung und gebt das Gerät an den Hersteller zurück.
Wenn der Hersteller noch nicht einmal eine PTB-Zulassung zu Stande bekommt, dann hat er ein Problem!

Dieses Problem kann aber sehr schnell zu Eurem Problem werden, wenn Ihr das Gerät weiterhin in der Aufstellung belasst !


Grüße

__________________
gmg
16 26.03.2008 12:34 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Das sind _genau_ wieder diese Behauptungen, welche hier ungeprüft und von jedermann eingestellt werden können und dann gerne als Grundlage für
Grundsatzdiskussionen genommen werden.
Ich finde es unerträglich, solche unbewiesenen Unterstellungen hier als bewiesen hinzustellen und auch noch mit einem Aufruf zu versehen, dieses zu unterlassen!

Sorry gmg, ich schätze Deine Beiträge sehr, aber mit diesem Aufruf bist Du imo zu weit vorgeprescht.



@Sunrise
Erinnere Dich an Deinen Spruch:
Aussagen "vom Hörensagen" sind nichts wert und verhindern den Blick auf das Wesentliche.

Mit verhaltenem Gruß

Bernd

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bernd1234: 26.03.2008 14:28.

17 26.03.2008 14:26 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
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Hallo Bernd1234...

Es ist keine Unterstellung sondern eine Tatsache, dass die Firma Intermatic so agiert. Ein Anruf bei einer Niederlassung dieser Firma genügt um zu erfahren wie man als Aufsteller diese nicht zugelassenen Geräte erwerben kann.
Es ist auch eine Tatsache, dass diese Geräte ohne Zulassung von unseriösen Aufstellern aufgestellt und betrieben werden. Habe erst gestern wieder 2 Intermatic-Geräte in der Aufstellung eines Aufstellers in meiner Heimatgemeinde gesehen.

Von Aussagen "vom Hörensagen" halte ich auch weiterhin nicht viel. Die Firma Intermatic war auf der IMA 2008 nachweislich nicht präsent.

Ebenfalls mit verhaltenen Grüßen

sunrise
18 26.03.2008 14:58 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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Zitat:
Original von sunrise
Hallo Bernd1234...

Es ist keine Unterstellung sondern eine Tatsache, dass die Firma Intermatic so agiert. Ein Anruf bei einer Niederlassung dieser Firma genügt um zu erfahren wie man als Aufsteller diese nicht zugelassenen Geräte erwerben kann.

sunrise




Die Firma Amatic agiert so, oder die Kollegen stellen illegale Geräte in den Hallen auf?
Was denn jetzt?
Wen willst Du denn jetzt in die Pfanne hauen?

Fest steht, dass Deine unbewiesenen Behauptungen hier Diskussionsstoff einbringen sollen.
Hunderte Amatic in Spielhallen, in welchen Hallen sind sie denn?

Du und zwei andere wollen hier schubweise für "Stimmung" sorgen !

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bernd1234: 26.03.2008 15:25.

19 26.03.2008 15:15 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
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Hallo Bernd

Schön mal wieder mit Dir zu sprechen ! smile

Ich unterstelle mal, dass Du mit der Herstellerfirma NICHTS zu schaffen hast. Ich unterstelle mal weiter, dass Du KEINE solchen Geräte in der Aufstellung hast bzw. betreibst.

Meinen Aufruf an die Aufstellerschaft habe ich durchaus als postiven Tip angesehn, sollten die Aussagen von sunrise zutreffen. Verifiziert sind diese Aussagen natürlich noch nicht.

Das können dann aber auch die zuständigen Kontrollorgane machen. Wenn diese sich sowieso zu Begehungszwecken in Spielstätten befinden, können sie ja ganz nebenbei auch mal nach Geräten sehen, die keine PTB-Zulassung haben.

Wenn es dann ein Gerät des Herstellers Intermatic sein sollte, welches den Namen "Hot Games" trägt, dann ist es eben ein solches Gerät, welches aus der Aufstellung entfernt werden muss.

Vielleicht hat sich der Hersteller mit seiner angedachten technischen Inovation auch ein bisschen viel bei der PTB vorgenommen gehabt:

Zitat on
Neue Prinzipien
Das klassische Geldspielprinzip, wie es in Deutschland bisher herrschte, wird von der Interline Casino Stand ad acta gelegt. Traditionelle Elemente, wie zum Beispiel eine Risikoleiter , gibt es nicht. Die Erhöhung des Gewinnplans läuft über eine Erhöhung des Einsatzes. Auch die Aufstellunternehmen müssen sich an eine Reihe von Veränderungen gewöhnen. Eine Einstellung der Quoten ist beim Interline Casino Stand nicht möglich.
Zitat off

Außerdem verstehe ich die von sunrise durch die Herstellerfirma bzw. deren Niederlassungen geschilderte Vorgehensweise nicht, da das Gerät die Zulassung als Geld-Gewinnspielgerät in Tschechien, Slovakei und Österreich schon seit März 2006 hat. Dann hätte der Hersteller doch die Gehäuse anderweitig nutzen können !


Ich habe aber leider feststellen müssen, dass mein eingestelltes Bild im Ausdruck kein besonders guten Eindruck hinterlässt. Also als Anlage dann noch einmal ein besseres Bild. Damit dürfte eine Verifikation des angesprochenen Sachverhaltes besser möglich sein.

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
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20 26.03.2008 18:01 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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