Die 3 Arten von Glückspielgeräten |
Lingna
Doppel-As
Dabei seit: 23.12.2006
Beiträge: 102
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 645.463
Nächster Level: 677.567
|
|
Die 3 Arten von Glückspielgeräten |
|
1. Geräte mit hoher Auszahlung und keine Kasse (Nach dem Motto Freispiele für alle)
Diese Geräte sind bei den Spieler sehr beliebt und beschäftigen den Unternehmer mit Auffüllungen.
Man hat eine geringe Kasse und hat „gute Kontakte“ zur Leasingfirma.
Man muß „Fun Geräte“ aufstellen um die Rechnungen bezahlen zu können.
Der Handel bietet jeden Monat ein neues Gerät an, nach dem Motto Hoffnung.
Die Industrie beschäftigt Mathematiker für überlappende Spiele und Playertracking und bringt das in die eigene Industriespielhallenaufstellung
Folge: Die Industrie hat am Schluß alles und der Aufsteller nichts, außer Schulden bei der Leasingfirma.
Ergebnis: Die feindliche Übernahme oder Standortbereinigung durch Aufgabe!
2. Geräte mit hoher Spielfreude und hohen Kassen
Keine Jackpots und keine Fungames sind notwendig um die Rechnungen bezahlen zu können
Die Industrie beschäftigt Mathematiker und programmiert spielfreudige Geräte
Die Industrie verlangt hohe Preise und stellt die Geräte massiv selbst auf
Folge: Die Industrie hat am Schliß alles und der Aufsteller nichts, außer Schulden bei der Leasingfirma.
Ergebnis: Die feindliche Übernahme oder Standortbereinigung durch Aufgabe!
3. Geräte mit hoher Spielfreude und hohen Kassen die die Industrie nicht selbst aufstellt
Folge: Die Industrie kann gute Preise bekommen und der Aufsteller kann wirtschaftlich überleben.
|
|
1
09.03.2008 18:25 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.508.324
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Lingna,
die 4. Art von Glücksspielgeräten hattest Du kurz angesprochen, die Fungames.
Wobei ich den Begriff Fungames nicht nur für die "alten" Tokengeräte & Co. benutze, sondern auch die pseudo Internet PCs mit PIN-Nr. Voreinstellung, die Tipomaten mit den Powerraces und pseudo Kaugummiautomaten & Co.
Wie Du geschrieben hast, würden manche die Fungames benötigen, um die Defizite der legalen Glücksspielgeräte aufzufangen. - Sprich sie müssten nun wieder in Moderene das in die Hallen packen, was sie vorher rausgeschmissen haben.
Man sollte vielleicht auch nicht vergessen, - unabhängig von der Betrachtung der Straftat-, dass auch eine Schattenwirtschaft durch diese Fungames entstehen kann / entsteht.
Gruß Meike
|
|
2
10.03.2008 05:47 |
|
|
Solon
|
|
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.202.798
Nächster Level: 8.476.240
|
|
@jasper
jetzt wäre es noch verdammt nett von Dir, wenn Du erklären würdest, wo ich die Geräte laut Nr. 3 bekomme.
|
|
3
10.03.2008 21:17 |
|
|
magnum
Doppel-As
Dabei seit: 06.04.2006
Beiträge: 137
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Student
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 902.664
Nächster Level: 1.000.000
|
|
@jasper
Warum sprichst Du mit Dir selbst?
Meintest bestimmt Lingna.
Falls einer solch ein Gerät der 3. Ordnung findet, lasst es uns alle wissen.
Wir warten darauf!
Grüße
|
|
4
11.03.2008 09:39 |
|
|
Bernd1234
Tripel-As
Hinweis: gesperrter User
Dabei seit: 24.01.2008
Beiträge: 163
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 966.709
Nächster Level: 1.000.000
|
|
RE: Die 3 Arten von Glückspielgeräten |
|
Zitat: |
Original von Lingna
(...)
Man muß „Fun Geräte“ aufstellen um die Rechnungen bezahlen zu können.
(...)
|
|
@ Ligna
Ich gehe davon aus, dass Du mit diesen "Fungames" die Geräte nach neuer Spielverordnung meinst,
welche allerdings, bedingt durch hohe Auszahlung, durchaus als "Fungames" bezeichnet werden können!
|
|
5
11.03.2008 14:37 |
|
|
Lingna
Doppel-As
Dabei seit: 23.12.2006
Beiträge: 102
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 645.463
Nächster Level: 677.567
Themenstarter
|
|
@Bernd 1234
Nein, ich meinte mit „Fun Games“ genau die Geräte, womit in Wettbuden und Teestuben das dicke Geld gemacht wird und zwar steuerfrei und ohne monatlichen Miet- bzw. Leasingsabbuchungen, den solche Geräte bekommst Du gegen Cash im Internet oder beim Gerätehändler deines Vertrauens!
Das es keine Geräte der „3. Ordnung“ auf dem deutschen Markt gibt, ist das Ergebnis einer systematischen Marktabsicherung durch Patentrechte in Verbindung mit der Spielverordnung.
|
|
6
12.03.2008 11:25 |
|
|
Bernd1234
Tripel-As
Hinweis: gesperrter User
Dabei seit: 24.01.2008
Beiträge: 163
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 966.709
Nächster Level: 1.000.000
|
|
Zitat: |
Original von Lingna
@Bernd 1234
Nein, ich meinte mit „Fun Games“ genau die Geräte, womit in Wettbuden und Teestuben das dicke Geld gemacht wird und zwar steuerfrei und ohne monatlichen Miet- bzw. Leasingsabbuchungen, den solche Geräte bekommst Du gegen Cash im Internet oder beim Gerätehändler deines Vertrauens!
Das es keine Geräte der „3. Ordnung“ auf dem deutschen Markt gibt, ist das Ergebnis einer systematischen Marktabsicherung durch Patentrechte in Verbindung mit der Spielverordnung. |
|
Danke für die Auskunft,
und ich dachte schon, Du meintest, dass die Aufsteller wieder Fun Games aufstellen müssen, um ihre Rechnungen zu bezahlen!
Hörte sich für mich so an.
Hier übrigens ein Geräte der Kategorie 3:
Bernd1234 hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
Bernd1234 hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. Bernd1234 versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei Bernd1234 liegt.
Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an Bernd1234. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.
|
|
7
12.03.2008 13:10 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.508.324
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Bernd,
warum glaubst Du, dass das ein Kategorie 3 - Automat ist.
Laut Händler, Erscheinungsdatum 03.2008 und laut PtB, die frischeste Bauartzulassung.
Wie lange ist Deine Erprobungsphase?
Gruß
Meike
|
|
8
12.03.2008 17:15 |
|
|
Kay Löffler
König
Dabei seit: 08.05.2006
Beiträge: 916
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 6.006.153
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Wenn Euch die Fun Games außerhalb der Spielhallen das Geschäfft versauen, warum meldet ihr sie dann nicht Euren Ordnungsämtern? Ich gebe ja zu, dass wir nicht alle ausreichend Zeit und Personal haben und dass es mitunter lange dauert, aber Nichtstun bringt Euch doch auch nicht weiter. Und ohne Hinweise schaffen wir es noch weniger, alle Gaststätten und Kültürvereine zu überprüfen.
Also: Zeigt Courage!
Kay Löffler
OA Bergheim
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
|
|
9
12.03.2008 19:49 |
|
|
Sandy
Eroberer
Dabei seit: 15.02.2008
Beiträge: 69
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 407.698
Nächster Level: 453.790
|
|
KÜLTÜRVEREINE ! süper Kai, dü triffst den Nügel auf den Kopf
|
|
10
13.03.2008 00:10 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.508.324
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Bernd,
schade, dass Du nicht mitgeteilt hast, warum Du glaubst, dass das ein Kategorie 3 Automat ist.
Eine solche These, wie Thesen grundsätzlich, sollte man doch begründen, oder nicht?
Wäre auch sicherlich für viele Forumsleser hilfreich gewesen.
Gruß Meike
|
|
11
25.03.2008 18:18 |
|
|
sunrise
Routinier
Dabei seit: 05.04.2006
Beiträge: 435
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.866.554
Nächster Level: 3.025.107
|
|
Über das Impera Gerät "TOP SKY EDITION" gibt es bisher keinerlei fundierte Erfahrungen ob und wie es am Markt angenommen wird und welche Auszahlungsquote zu erwarten ist.
Die Mehrzahl der Spieler bevorzugt wohl das Original vom Grafen und somit kann es durchaus möglich sein dass auch dieses Gerät zur teuren Deco (wie der 5-Liner von Bally) mutiert. Das nennt man dann Eyecatcher
Es grüßt sunrise
Apropos Fungames: Obwohl die Intermatic-Geräte keine Zulassung bekommen haben stehen Hunderte davon seit Monaten "zur Probe" bundesweit illegal in den Hallen - wen kümmert das?
|
|
12
26.03.2008 01:29 |
|
|
Kay Löffler
König
Dabei seit: 08.05.2006
Beiträge: 916
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 6.006.153
Nächster Level: 6.058.010
|
|
@ sandy: Nur mal ein kleiner Zwischenbericht, damit ihr seht, dass wir daran arbeiten:
Innerhalb der letzten Woche drei Kulturverein überprüft. Ergebnis:
A hat nun eine Gaststättenkonzession, nachdem wir vor einigen Wochen den Betrieb versiegelt hatten. Alle FunGames sind geräumt
B hat zwar alle FunGAmes geräumt und ein Gewerbe angemeldet, nachdem wir vor einigen Wochen ein Ordnungswirdrigkeitenverfahren eingeleitet haben, verkauft aber Alkohol ohne Konzession. - Erneutes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
C hatte drei FunGames, davon 2 bespielt und mit nachweislicher Gewinnauszahlung, außerdem Konzession abgelaufen und neuer Betreiber. - Betrieb versiegelt, Strafverfahren eingeleitet.
Wie gesagt: Nur eine Woche, und dass in einem VORORT einer KLEINEN Kreisstadt mit knapp über 60.000 Einwohnern! Ihr könnt Euch also vorstellen, wie das in einer Großstadt zugeht und was da an Arbeit hinter steckt.
Aber wir arbeiten dran und die meisten nehmen Hinweise sicher gerne entgegen.
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
|
|
14
26.03.2008 08:34 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.993.494
Nächster Level: 41.283.177
|
|
für die Bestätigung sunrise !
Aufruf an die Aufstellerschaft:
Nehmt das Gerät lieber freiwillig aus der Aufstellung und gebt das Gerät an den Hersteller zurück.
Wenn der Hersteller noch nicht einmal eine PTB-Zulassung zu Stande bekommt, dann hat er ein Problem!
Dieses Problem kann aber sehr schnell zu Eurem Problem werden, wenn Ihr das Gerät weiterhin in der Aufstellung belasst !
Grüße
__________________ gmg
|
|
16
26.03.2008 12:34 |
|
|
sunrise
Routinier
Dabei seit: 05.04.2006
Beiträge: 435
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.866.554
Nächster Level: 3.025.107
|
|
Hallo Bernd1234...
Es ist keine Unterstellung sondern eine Tatsache, dass die Firma Intermatic so agiert. Ein Anruf bei einer Niederlassung dieser Firma genügt um zu erfahren wie man als Aufsteller diese nicht zugelassenen Geräte erwerben kann.
Es ist auch eine Tatsache, dass diese Geräte ohne Zulassung von unseriösen Aufstellern aufgestellt und betrieben werden. Habe erst gestern wieder 2 Intermatic-Geräte in der Aufstellung eines Aufstellers in meiner Heimatgemeinde gesehen.
Von Aussagen "vom Hörensagen" halte ich auch weiterhin nicht viel. Die Firma Intermatic war auf der IMA 2008 nachweislich nicht präsent.
Ebenfalls mit verhaltenen Grüßen
sunrise
|
|
18
26.03.2008 14:58 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.993.494
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Bernd
Schön mal wieder mit Dir zu sprechen !
Ich unterstelle mal, dass Du mit der Herstellerfirma NICHTS zu schaffen hast. Ich unterstelle mal weiter, dass Du KEINE solchen Geräte in der Aufstellung hast bzw. betreibst.
Meinen Aufruf an die Aufstellerschaft habe ich durchaus als postiven Tip angesehn, sollten die Aussagen von sunrise zutreffen. Verifiziert sind diese Aussagen natürlich noch nicht.
Das können dann aber auch die zuständigen Kontrollorgane machen. Wenn diese sich sowieso zu Begehungszwecken in Spielstätten befinden, können sie ja ganz nebenbei auch mal nach Geräten sehen, die keine PTB-Zulassung haben.
Wenn es dann ein Gerät des Herstellers Intermatic sein sollte, welches den Namen "Hot Games" trägt, dann ist es eben ein solches Gerät, welches aus der Aufstellung entfernt werden muss.
Vielleicht hat sich der Hersteller mit seiner angedachten technischen Inovation auch ein bisschen viel bei der PTB vorgenommen gehabt:
Zitat on
Neue Prinzipien
Das klassische Geldspielprinzip, wie es in Deutschland bisher herrschte, wird von der Interline Casino Stand ad acta gelegt. Traditionelle Elemente, wie zum Beispiel eine Risikoleiter , gibt es nicht. Die Erhöhung des Gewinnplans läuft über eine Erhöhung des Einsatzes. Auch die Aufstellunternehmen müssen sich an eine Reihe von Veränderungen gewöhnen. Eine Einstellung der Quoten ist beim Interline Casino Stand nicht möglich.
Zitat off
Außerdem verstehe ich die von sunrise durch die Herstellerfirma bzw. deren Niederlassungen geschilderte Vorgehensweise nicht, da das Gerät die Zulassung als Geld-Gewinnspielgerät in Tschechien, Slovakei und Österreich schon seit März 2006 hat. Dann hätte der Hersteller doch die Gehäuse anderweitig nutzen können !
Ich habe aber leider feststellen müssen, dass mein eingestelltes Bild im Ausdruck kein besonders guten Eindruck hinterlässt. Also als Anlage dann noch einmal ein besseres Bild. Damit dürfte eine Verifikation des angesprochenen Sachverhaltes besser möglich sein.
Grüße
gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt.
Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.
__________________ gmg
|
|
20
26.03.2008 18:01 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 210.123 | Views gestern: 404.901 | Views gesamt: 888.484.648
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|