Erlaubnisträger wird in diesem Fall die Komplementärin - also die Limited. Diese stellt die entsprechenden Erlaubnisanträge mit Unterschrift ihres Direktors/ ihrer Direktoren.
Bei mehreren Direktoren, wer muss dann den Antrag für Automaten Aufstellgewerbe beatragen.
( Unbedänklichkeit Finanzamt, Führungszeugniss und .... ) Beide ?
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