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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » § 3 Abs. 2 Spielverordnung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen § 3 Abs. 2 Spielverordnung
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 § 3 Abs. 2 Spielverordnung Meyer 04.01.2006 14:51
 RE: § 3 Abs. 2 Spielverordnung C. Schröder 04.01.2006 16:33
 RE: § 3 Abs. 2 Spielverordnung Jörg Wiesemeier 04.01.2006 17:38
 RE: § 3 Abs. 2 Spielverordnung dieter.muenchrath 16.01.2006 16:33
 RE: § 3 Abs. 2 Spielverordnung Elke Ricker 05.01.2006 11:23

Autor
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Meyer   Zeige Meyer auf Karte Meyer ist männlich
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Daumen runter! § 3 Abs. 2 Spielverordnung

Moin ,
wegen bevorstehender Gespräche mit Spielhallenbetreibern mussten mein Kollege und ich uns mit den in der neuen Spielverordnung verankerten Abstandsregelungen befassen. Dabei fiel uns auf, dass in § 3 Abs. 2 Spielverordnung zwar ein Teil der alten "Selbstbeschränkenden Vereinbarung der Verbände ..." aufgenommen wurde, jedoch nicht der Mindestabstand von 3 Metern zwischen zwei Zweiergruppen. Danach hätten zwischen den Zweiergruppen immer Sichtblenden angebracht werden müssen. Da uns dies nicht logisch erschien, haben wir weiter gesucht.
In der "Begründung zur Änderung der Spielverordnung" (BT-Drucksache 655/05) haben wir dann auf Seite 16 gefunden: "Entsprechend sind auch nach dem neuen Recht die Abstandsregelungen und Sichtblenden sinngemäß nur dann erforderlich, wenn Geräte in einem Abstand von weniger als 3 Metern nebeneinander stehen; ...".
Warum wurde dieser Passus nicht in die Spielverordnung aufgenommen? Kopfkratz
Ich denke, das hätte einige Auseinandersetzungen mit Spielhallenbetreibern entbehrlich gemacht.
Wie sieht es in anderen Kreisen, Bundesländern denn überhaupt mit der Überwachung der Abstandsregelungen aus? Von Antragstellern wird uns nämlich immer wieder entgegnet, dass wir da übergenau sind.

Viele Grüße
S. Meyer
1 04.01.2006 14:51 Meyer ist offline E-Mail an Meyer senden Beiträge von Meyer suchen
Solon
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C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Herzlichen Dank, dass Sie dies bereits herausgefunden haben. Bei mir stehen in den nächsten Tagen nämlich auch Überprüfungen und dann die Gespräche mit den Betreibern an. Ich hätte jetzt grundsätzlich den Sichtschutz verlangt.

Uns wirft man auch vor, viel zu viel zu kontrollieren und alles zu genau zu nehmen. Aber wofür haben wir denn Gesetze.

Meine große Sorge gilt allerdings den Geräten nach § 6 a (Token). Ich wage zu bezweifeln, dass wir dies ermitteln können. Aber in Kürze stehen Seminare an, die hoffentlich weiterhelfen.
1 04.01.2006 16:33 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Solon
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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großes Grinsen Hej aus Hamm,

war waren bereits unterwegs! (sind ja auch schnelle Beamte großes Grinsen )

Bei uns ist alles OK und wer dreimal lügt, dem glaubt man nicht. großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen
Fun-Games ohne Ende, überall Jackpot-Systeme, haben Dokus per Digicam gemacht und werden den Betreibern unsere Rechtsauffassung mittels Schreiben dalegen. Zuschlagen werden wir erst später, da die Zeiträume zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten für alle etwas eng war.

Das mit der Abstandsregelung ist uns auch komisch vorgekommen, aber es konnte eigentlich nicht anders sein, als auf die selbstbeschränkende Vereinbarung aufzubauen.

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jörg Wiesemeier: 04.01.2006 17:39.

16 04.01.2006 17:38 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
dieter.muenchrath   Zeige dieter.muenchrath auf Karte
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Hallo aus Frechen,
die Regelung des § 6a ist für mich eindeutig. Nach Absatz a wäre kein Tokenmanager mehr zulässig, da dieser ja Weiterspielberechtigungen ermöglichen würde.
Die Tokengeräte waren ja nicht umsonst heißer begehrt als die normalen Geldspielgeräte. Sie haben schnelleres Spiel bei erheblich höheren Einsätzen und Gewinnen zugelassen. Zudem konnten die "Gewinne" über den Umweg der Token und Wertkarten wie Geld gehandelt werden. Sogar über Ebay.
Gerade dies soll durch die neue Regelung ja verhindert werden.
einwerfen spielen fertig
Alles andere wäre kein Unterhaltungsgerät, sondern Gewinnspielgerät. Hierzu fehlt es aber bei den Geräten bisher wohl an Bauartzulassung etc..
Dies scheinen meine Betreiber wohl auch geschluckt zu haben und haben nach eigenem Bekunden bereits abgeräumt.
Mehr Probleme wird es aber wohl mit den Jack-Pott-Systemen geben. Hier sieht es nach Umgehungsversuchen aus. Hier wollen Betreiber wohl den Jack.-Pott nicht selbst betreiben, sondern haben dies "Anderen" überlassen. Weie dies genau aussieht und von den Betreibern technisch und vertraglich konstruiert ist, weiß ich nocht nicht. Wer hat da schon Erfahrungen gesammelt?
Ich komme erst im Februar dazu, mir die Betriebe mal anzusehen. Da bin ich mal gespannt.
Gruß
Dieter Münchrath
16 16.01.2006 16:33 dieter.muenchrath ist offline E-Mail an dieter.muenchrath senden Beiträge von dieter.muenchrath suchen
Elke Ricker   Zeige Elke Ricker auf Karte Elke Ricker ist weiblich
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Guten Morgen aus Viersen!

Auch wir hier in Viersen wollen aufgrund der neuen SpielV so schnell wie möglich mit den entsprechenden Kontrollen beginnen.

Allerdings stellt uns § 6a SpielV vor folgende Probleme verwirrt :

- Ist bei den in § 6a genannten Geräten der Einwurf von Token nach wie vor möglich oder unzulässig?
- Ist damit auch die Aufstellung eines Token-Managers verboten?

Etwas widersprüchlich erscheint hier der Gesetzestext im Bezug auf die „Begründung zur Änderung der Spielverordnung“, Besonderer Teil, zu Nr. 3 (§ 6a),BT-Drucksache 655/05. Danach ist das Verbot des § 6a bezüglich der Weiterspielmarken umfassend angelegt.

Somit wären dann meines Erachtens sowohl Token als auch Token-Manager verboten.

Mich würde interessieren, wie dies von den übrigen Kollegen gesehen wird.

Vielen Dank,
Elke Ricker
1 05.01.2006 11:23 Elke Ricker ist offline E-Mail an Elke Ricker senden Beiträge von Elke Ricker suchen
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