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Jens_P Jens_P ist männlich
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Anzeigepflicht - Beteiligungsgesellschaft

Moin!

Nun muss ich auch mal eine Frage loswerden.

Ich habe hier eine GmbH mit Gegenstand: "Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an der xy GbR"

Bei Verwaltung eigenen Vermögens besteht ja keine Anzeigepflicht, da es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Wie sieht das aber bei der Beteiligung an anderen Unternehmen aus? Zählt dieses auch noch zur Vermögensverwaltung? Mein Kommentar schweigt leider dazu.

Bei meiner bisherigen Recherche ist mir zu Ohren gekommen, das Verwaltung eigenenVermögens sich nur auf natürliche Personen bezieht und nicht auch auf juristische. Und nun bin ich ganz verwirrt.

Bereits jetzt schon vielen Dank für die netten Antworten.
1 28.02.2008 06:38 Jens_P ist offline E-Mail an Jens_P senden Beiträge von Jens_P suchen
Solon
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RE: Anzeigepflicht - Beteiligungsgesellschaft

Hallo Jens_P

erst einmal herzlich Willkommen im Forum.

Lass Dich nicht verwirren. Selbstverständlich lagst Du richtig als Du der Auffassung warst, dass auch juristische Personen als Tätigkeit die Verwaltung eigenen Vermögens haben können.

Was die Beteiligung an der GbR betrifft, so darf das eine juristische Person auch.
Wenn die GbR jedoch einen gewerblichen Zweck verfolgt, so ist in diesem Fall auch die juristische Person gewerblich tätig.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft oder GbR) ist eine auf Vertrag (Gesellschaftsvertrag) beruhende Vereinigung von mindestens zwei Personen (Gesellschaftern) zur Förderung eines von ihnen gemeinsam verfolgten Zwecks (§ 705 BGB).

Vielleicht hilft Dir das ja weiter

__________________







Kirsten Venz




Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ve-ru: 28.02.2008 15:33.

2 28.02.2008 15:32 ve-ru ist offline E-Mail an ve-ru senden Homepage von ve-ru Beiträge von ve-ru suchen
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Jens_P Jens_P ist männlich
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RE: Anzeigepflicht - Beteiligungsgesellschaft

Vielen Dank!

Aber ist mir noch eines unklar:

Wenn man nur die GmbH betrachtet mit Gegenstand "Beteiligung an einer GbR" ist die GmbH dann anmeldepflichtig?

Oder besteht die Anmeldepflicht erst dann, wenn die GmbH als geschäftsührende Gesellschafter einer GbR auftritt. In Diesem Fall ist die GmbH ja auch der Gewerbetreibende. (davon ausgegangen dass die GbR eine gewerbliche Tätigkeit ausübt)

Der Fall muss doch zu lösen sein...
3 28.02.2008 16:12 Jens_P ist offline E-Mail an Jens_P senden Beiträge von Jens_P suchen
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RE: Anzeigepflicht - Beteiligungsgesellschaft

vielleicht hätte ich mich deutlicher ausdrücken sollen. Bei einer gewerblich tätigen GbR muss jeder Gesellschafter eine Gewerbeanzeige erstatten.
Dies ist nach meinem derzeitigen Wissenstand unabhängig davon ,ob in dem Gesellschaftsvertrag die Führung der Geschäfte einem Gesellschafter oder mehreren Gesellschaftern übertragen ist. Wurde eine derartige Regelung getroffen, so sind die übrigen Gesellschafter von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

__________________







Kirsten Venz




4 28.02.2008 16:48 ve-ru ist offline E-Mail an ve-ru senden Homepage von ve-ru Beiträge von ve-ru suchen
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also entweder habe ich ein Brett vorm Kopf oder wir reden aneinander vorbei oder es liegt daran, dass ich in wenigen Tagen Urlaub habe Augenzwinkern

nehmen wir die GbR mal beiseite. Diese ist bislang noch nicht tätig und soll auch noch nicht angemeldet werden. Es geht allein um die GmbH.

Halten wir es mal allgemein: GmbH hat zum Gegenstand: Beteiligung an anderen Unternehmen. Gewerbe gem. § 14 GewO?
5 29.02.2008 06:38 Jens_P ist offline E-Mail an Jens_P senden Beiträge von Jens_P suchen
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RE: Anzeigepflicht - Beteiligungsgesellschaft

Moin Moin

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Kirsten Venz




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