unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » PTB - Wo ist denn die Zulassung der BR 2125 geblieben ? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen PTB - Wo ist denn die Zulassung der BR 2125 geblieben ?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.850.513
Nächster Level: 41.283.177

4.432.664 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






PTB - Wo ist denn die Zulassung der BR 2125 geblieben ?

@ PTB

Im Januar 2008 konnte man auf der Web-Side der PTB unter den veröffentlichten Zulassungen auch die Zulassung der BR 2125 sehen.

Im Februar 2008 verschwand diese Zulassung von der Web-Side der PTB !

Wo ist denn diese Zulassung geblieben, PTB ?

Noch einmal zur Erinnerung:

Zitat on Webside der PTB mit den Zulassungen:
Wann erfolgen die Veröffentlichungen ?

Die Veröffentlichung der Bauartzulassungen erfolgt einmal im Monat. Jeweils am ersten Tag des Monats (beginnend am 1 Juni 2006) wird die Liste der veröffentlichten Bauarten um jene ergänzt, zu denen im Vormonat erstmalig ein Zulassungsbeleg ausgegeben worden ist, d.h. die erstmalig in Verkehr gebracht worden sind. Die von der PTB veröffentlichten Zulassungsscheine sind identisch mit den Original- Zulassungen. Die Veröffentlichung dient der Unterstützung des Vollzuges und der Nachprüfung gemäß § 7 Absatz 1 der Spielverordnung.
Zitat off

Sind denn jetzt für dieses Gerät schon Zulassungsbelege ausgegeben worden, oder nicht ?

Wer sich die Zulassung schon einmal ansehen möchte, kann die Anlage öffnen.

Grüße

Dateianhang:
pdf G-2125.pdf (1,05 MB, 1.173 mal heruntergeladen)


__________________
gmg
1 10.02.2008 09:43 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.850.513
Nächster Level: 41.283.177

4.432.664 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






RE: PTB - Wo ist denn die Zulassung der BR 2125 geblieben ?

@ alle

Auszug aus dem Anhang:

Zitat on

Zulassungsdokumente

3.1 Zulassungsschein
Der Zulassungsschein dokumentiert die Konformität des geprüften Baumusters mit den geltenden Anforderungen. Er enthält Angaben zur Bauart.Das Original des Zulassungsscheins erhält der Antragsteller, der damit Inhaber der Zulassung wird. Die Rechte an einer Bauartzulassung können einem rechtmäßigen Nachfolger des Zulassungsinhabers übertragen werden. Die Übertragung ist der PTB anzuzeigen. Eine Änderung oder Ergänzung des Zulassungsscheins kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die im Zulassungsschein dem ursprünglichen Zulassungsinhaber erteilte Bauartbezeichnung und Zulassungsnummer werden unverändert übernommen.
Der Zulassungsinhaber kann ferner anderen Firmen bei Fortbestand seiner Rechte und Pflichten bezüglich der Zulassung den Vertrieb der ihm zugelassenen Spielgeräte gestatten. Anträge auf Änderung der Bauartzulassung oder auf Erteilung von Zulassungszeichen für Nachbaugeräte können allerdings nur vom Zulassungsinhaber selbst gestellt werden.

Die Gültigkeit des Zulassungsscheins ist auf der Grundlage von § 33e Abs. 3 GewO in Verbindung mit § 16 SpielV befristet. Die Befristung wird so festgelegt, dass die Gültigkeit immer an einem 1. Januar endet. Die Gültigkeit des Zulassungsscheins liegt deshalb zunächst zwischen 18 und 30 Monaten.

Die PTB kann die Erteilung der Zulassung mit Bedingungen, z.B. Beschränkung der Anzahl von Nachbaugeräte, die in Verkehr gebracht werden dürfen, auf dem Spielgerät eine fehlende Aufschrift anzubringen, oder mit sonstigen technischen Auflagen verknüpfen, die bestimmungsgemäß zum einwandfreien Funktionieren und zum Gebrauch bzw. zur Vermeidung von Gefahren erforderlich sind. Gem. § 16 Abs. 1 Nr. 8 SpielV gehört dazu auch die Auflage, die Nummer des Zulassungszeichens an dem zugehörigen Nachbaugerät anzubringen. Gegen Beschränkungen oder Auflagen im Zulassungsschein können Rechtsmittel (Widerspruch, Klage beim Verwaltungsgericht) eingelegt werden.

Sofern nach der Erteilung der Bauartzulassung Tatsachen bekannt werden, die eine Versagung der Bauartzulassung rechtfertigen würden, oder wenn der Antragsteller zugelassene Spielgeräte an den in dem Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert, kann die Zulassung von der PTB zurückgenommen oder widerrufen werden (§ 33e GewO).

Die Rücknahme bedeutet die Aufhebung einer rechtswidrigen Zulassung mit der Wirkung, dass die Zulassung mit dem im Rücknahmebescheid bestimmten Zeitpunkt endet. Als Konsequenz dürfen die aufgestellten und zur Aufstellung vorgesehenen Spielgeräte unter Umständen nicht (weiter) aufgestellt werden.

Der Widerruf bedeutet die Aufhebung einer rechtmäßig erteilten Zulassung mit Wirkung für die Zukunft und erfolgt, wenn nachträglich (nach dem Zeitpunkt der Zulassungserteilung) Tatsachen eintreten, die die Versagung der Zulassung rechtfertigen würden. Rechtmäßig aufgestellte Spielgeräte gelten jedoch weiterhin als zugelassen.
Zitat off


Oder hat es Gründe gegeben, die zur Rücknahme der Zulassung oder zum Widerruf der Zulassung geführt haben ?


Grüße

Dateianhang:
pdf MERKBLATT_GELDSPIELGERAETE_V_3.1.pdf (50 KB, 639 mal heruntergeladen)


__________________
gmg
2 10.02.2008 10:39 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

KARO KARO ist männlich
Routinier


Dabei seit: 07.02.2008
Beiträge: 323
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.903.854
Nächster Level: 2.111.327

207.473 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Was soll mir dieses Posting sagen ?, am besten PTB fragen . verwirrt verwirrt
3 10.02.2008 11:31 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.850.513
Nächster Level: 41.283.177

4.432.664 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo KARO,

und wenn die PTB nicht antworten würde ??

Grüße

__________________
gmg
4 10.02.2008 13:32 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
KARO KARO ist männlich
Routinier


Dabei seit: 07.02.2008
Beiträge: 323
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.903.854
Nächster Level: 2.111.327

207.473 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo ,

dann iist mir das genau so egal , als wenn irgendwo ein Reishalm umfällt .
5 10.02.2008 13:47 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.850.513
Nächster Level: 41.283.177

4.432.664 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo KARO,

Dich als Rentner braucht das auch nicht zu interessieren.

Was würde aber passieren, wenn in den nächsten Tagen ein Ordnungsamtsbediensteter das genannte Gerät in der Aufstellung vorfinden würde ? Hat das Gerät nun eine Zulassung oder nicht ? Gibt es dann begründete oder unbegründete Differenzen zwischen dem Ordnungsamt und dem Aufsteller ?

Deswegen ist die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Liste wichtig ! Für beiden Parteien !

Grüße

__________________
gmg
6 10.02.2008 16:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
KARO KARO ist männlich
Routinier


Dabei seit: 07.02.2008
Beiträge: 323
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.903.854
Nächster Level: 2.111.327

207.473 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo ,

auch als Rentner darf ich ja Interessen haben , oder ? , vor allem interessieren mich Beiträge mit Substanz und keine Vermutungen .
7 10.02.2008 18:01 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.370.954
Nächster Level: 41.283.177

2.912.223 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Karo,

die Frage von gmg ist nicht uninteressant, bzw. wie Du es darstelltest "ein Beitrag ohne Substanz und nur Vermutung".

Dass es die Zulassung 2125 gegeben hatte, hatte uns gmg mit seinem Anhang gezeigt. Dass diese z.Zt. nicht auf der webside der PtB aufzufinden ist, ist fakt.

Somit haben wir also keinerlei Vermutungen sondern Fakten.

Da es leider kein lückenloses online Informationssystem der PtB gibt, bzw. Meldewege bis heute nicht initialisiert, bzw. eingehalten wurden, - wir alle erinnern uns gerne an die verwaltungsrechtliche Vereinbarung und den PtB Prüfbericht, dass aufgrund der festgestellten Veränderungen nicht mehr gesagt werden konnte, ob der Spielerschutz noch vorhanden war, aber keiner von uns informiert wurde-, sind wir darauf angewiesen, uns andersweitig Infos "zu organisieren".

Daher eine Frage an die Aufstellerschaft:

Wer von Euch hat den Winner's Club in der Aufstellung und könnte eine Info dazu geben, warum die Zulassung plötzlich nicht mehr veröffentlicht ist? Gab es irgend welche Probleme?



Gruß Meike
8 10.02.2008 19:33 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Bernd1234 Bernd1234 ist männlich
Tripel-As

Hinweis: gesperrter User

Dabei seit: 24.01.2008
Beiträge: 163
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 963.009
Nächster Level: 1.000.000

36.991 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hier kann man ihn betrachten.
Ich hab den allerdings auf freier Wildbahn noch nicht gesehen.

Bernd1234 hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
piwinnersclub.jpg Bernd1234 hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. Bernd1234 versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei Bernd1234 liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an Bernd1234. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.

9 11.02.2008 06:33 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.850.513
Nächster Level: 41.283.177

4.432.664 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Bernd,

ich habe mir heute noch einmal den Neuheitenprospekt der Herstellers angesehen.

Darin wird der Cross-Star als Neuheit beworben, und nicht der WinnersClub.

Ich habe mal das Foto angehängt.

Bin mal gespannt, ob dieser Sachverhalt sich irgendwann, und wenn ja wie, auflöst !!

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
CrossStar.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



__________________
gmg
10 11.02.2008 18:24 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Bernd1234 Bernd1234 ist männlich
Tripel-As

Hinweis: gesperrter User

Dabei seit: 24.01.2008
Beiträge: 163
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 963.009
Nächster Level: 1.000.000

36.991 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von gmg
Hallo Bernd,

ich habe mir heute noch einmal den Neuheitenprospekt der Herstellers angesehen.

Darin wird der Cross-Star als Neuheit beworben, und nicht der WinnersClub.

Ich habe mal das Foto angehängt.

Bin mal gespannt, ob dieser Sachverhalt sich irgendwann, und wenn ja wie, auflöst !!

Grüße


Aber Du weist doch, lieber gmg, dass sich die Geräte in einer Jackpotvereinigung voneinander unterscheiden sollten.
Als zwei Geräte zu erkennen sein sollten.

Wir hatten doch schon so eine Konstellation hier.

Bei diesem Gerät ist das nicht der Fall,
vielleicht wurde deshalb die Zulassung herstellerseitig zurückgerufen?
11 11.02.2008 18:34 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.850.513
Nächster Level: 41.283.177

4.432.664 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Bernd

mit dieser Antwort hast Du mich etwas überrascht:

...dass sich die Geräte in einer Jackpotvereinigung voneinander unterscheiden sollten.

Ich habe mir daraufhin noch einmal alle Geldspielgeräte mit zwei Spielstellen angesehen.

Als da wären:
New Star Nugget Jackpot ( BR 1477 )
Sirius Jackpot ( BR 2068 ) mit einer Frontseitenansicht
ADP - 1002 (New Star Mystery Jackpot) ( BR 2076 ) mit 4 Frontseitenansichten
ADP - 1002 ( Merkur Jackpot Star ) ( BR 2076 ) Frontseitenvariante von dem zuvor genannten Gerät
Cross Star - Messeneuheit IMA 2008 z. Zt. noch keine Zulassung


Winners Club ( BR 2125 )

Diese Geräte sind alle als zwei Geldspielgeräte zu erkennen, aber nicht unbedingt voneinander unterschieden.

Insofern verstehe ich Deinen Hinweis nicht !

Vielleicht könntest Du ihn für einen alten Mann etwas spezifizieren ?

Grüße

__________________
gmg
12 13.02.2008 17:28 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » PTB - Wo ist denn die Zulassung der BR 2125 geblieben ?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Ausschankerlaubnis als Essenslieferdienst? Gaststättenrecht   16.03.2024 03:12 von doni-tom     18.03.2024 13:25 von Civil Servant   Views: 168
Antworten: 1
Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR Stehendes Gewerbe (allgemein)   14.04.2010 09:52 von Ingo Hupens     11.03.2024 15:16 von Pitti81   Views: 155.462
Antworten: 33
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 1.574
Antworten: 4
Reisegewerbe ohne Wohnsitz in Deutschland Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken     26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken   Views: 1.543
Antworten: 0
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Bewachungsrecht aktuell" am 26.03.2024 (Hybri [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:52 von webmaster     25.02.2024 23:52 von webmaster   Views: 4.842
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 271.752 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.951.743


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 172 | Gesamt: 0.248s | PHP: 99.6% | SQL: 0.4%