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Zum Ende der Seite springen Reisegewerbe trotz Datendiebstahl ?
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Reisegewerbe trotz Datendiebstahl ?

Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,

möchte euch folgenden Sachverhalt darstellen und euch um Hilfe bei der Vorgehensweise bitten:

ein Mitarbeiter einer Staubsauger-Firma entwendet während seiner Tätigkeit als Angestellter diverse Kundendaten. Zwischenzeitlich ist der Mann entlassen worden, sucht aber nun in eigener Regie Kunden auf, deren Adressen er sich durch den Datendiebstahl zugeeignet hat. Dort bietet er dann Staubsauger und Zubehör an, welches er sich aus unbekannten Quellen beschafft hat. Da der Kundenkontakt per Telefon stattfindet ist im "Normalfall" kein RG zu begründen. Nun sind die Adressen jedoch auf rechtswidrige Weise erlangt worden. Kann man ob diesere Tatsache ein RG doch noch begründen oder muss ich nach dem stehenden Gewerbe prüfen ?


Schon mal vorab Danke für eure Bemühungen.

Einen schönen Tag noch.

Gruß

K.Kullmann
1 08.02.2008 09:05 Pfälzer ist offline E-Mail an Pfälzer senden Homepage von Pfälzer Beiträge von Pfälzer suchen
Solon
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RE: Reisegewerbe trotz Datendiebstahl ?

Moin Moin

Also Herr Kollege ich sehe das nach Ihrer Beschreibung so:

Wie er an die Daten gelangt ist, ist im Sinne des Gewerberechtes unerheblich, da wir keine Strafverfolgungsbehörde sind.
Woher stammt da eigentlich Ihr Wissen. Ich vermute mal von dem nun etwas angesäuerten Ex-arbeitgeber.
Das wird der ehemalige Arbeitgeber mit seinem Angestellten auf dem Rechtswege klären müssen - oder habt Ihr da schon ein Urteil, was sich mit der Nutzung rechtswidrig angeeigneter Daten befaßt? verwirrt

Es soll ja auch Leute geben, die sich ins Telefonbuch eintragen lassen. smile

Wo nun die Staubsauger herkommen ist für uns auch nicht von Interesse. Man stelle sich vor, jeder müsste im Gewerbeamt seine Lieferanten angeben Kopfkratz -


Wie der Herr nun seine Kunden besucht, mit oder ohne vorherige Bestellung, dazu muss der Betreffende nach meiner Meinung kurzfristig angehört werden.

Ich denke, in private Rechtsstreite zwischen Arbeitgeber und ehemalige Angestellte sollten wir uns nicht hineinziehen lassen.

__________________







Kirsten Venz




2 08.02.2008 10:03 ve-ru ist offline E-Mail an ve-ru senden Homepage von ve-ru Beiträge von ve-ru suchen
Solon
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Hallo liebe Kollegin Venz,

zunächst Danke für die prompte Rückantwort. Hier noch einige Erklärungen: Mein Wissen bezieht sich auf einen Polizeibericht, der mir zuständigkeitshalber zugeleitet wurde. Hat also nichts mit privaten Rechtsstreitigkeiten zu tun.
Die Erkenntnis mit den entwendeten Kundendaten erhielt ich im Rahmen der Vorermittlungen wie sie schon vermuteten vom ehemaligen Arbeitgeber. Klar, dass die evtl. strafrechtlich relevanten Gesichtspunkte nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen, sie sollten nur zur konkreten Sachverhaltsdarstellung dienen. Ebenso der Hinweis auf die angepriesene Ware.

Die Anhörung ist schon gemacht, der Betroffene hat sich dahingehend geäußert, dass er die Kunden nach vorherigem Telefonat aufsucht und daher, wie ich auch vermute, keine RGK benötigt. Wenn da nicht die rechtswidrig erlangte Kundendatei wäre, ohne die er seine Kunden gar nicht hätte besuchen können. Ich hatte gehofft, dass es da vielleicht eine spezielle Regelung gibt. Wenn nicht, dann hat er eben Glück gehabt.


Gruß und Danke nochmal


K.Kullmann
3 08.02.2008 10:23 Pfälzer ist offline E-Mail an Pfälzer senden Homepage von Pfälzer Beiträge von Pfälzer suchen
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Kollegin, Kollege,

der Sachverhalt kann aber Zweifel an der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Betroffenen begründen. Meines Erachtens ist da also gewerberechtlich durchaus "Fleisch am Knochen", denn es liegt möglicherweise eine Straftat vor, die unmittelbar mit der Gewerbeausübung im Zusammenhang steht. Wenn der Sachverhalt nicht mehr streitig ist - das wird freilich nur gegen Ende des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erkennbar sein - darf man einmal verschärft über ein GU-Verfahren nachdenken.

Gruß aus Mittelhessen

Frank Schuster
4 08.02.2008 10:47 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Daumen hoch!

Gruß nach Mittelhessen und vielen Dank für den interessanten Beitrag !

Applaus
5 08.02.2008 10:54 Pfälzer ist offline E-Mail an Pfälzer senden Homepage von Pfälzer Beiträge von Pfälzer suchen
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