Fachbeirat Glücksspielrecht |
Puz_zle
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Fachbeirat Glücksspielrecht |
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Pressemitteilung des Hessischen Minnesterium des Innern und für Sport vom 06.02.2008
Quelle: http://www.hmdi.hessen.de/irj/HMdI_Inter...6c-d1505eb31b65
Zitat: |
Fachbeirat unterstützt die Länder bei Umsetzung des Glücksspielrechts
Wiesbaden. – Der Fachbeirat Glücksspielrecht hat sich in Wiesbaden zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen. Der Fachbeirat ist Teil des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags und hat die Aufgabe, alle Bundesländer bei der Umsetzung des Staatsvertrages zu beraten. Er ist insbesondere dafür zuständig, vor der Einführung neuer Glücksspielangebote deren Auswirkungen auf die Bevölkerung zu untersuchen und zu bewerten. Dies gilt auch vor der Einführung neuer oder der erheblichen Erweiterung bestehender Vertriebswege. Außerdem wird der Beirat Vorschläge zum Spielerschutz- und zur Spielsuchtprävention zu machen. Der Beirat wirkt auch bei der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages mit, um die Wirksamkeit der Sucht- und Spielerschutzmaßnahmen aus dem Glücksspielstaatsvertrag zu überprüfen. Die Mitglieder des Gremiums decken den Bereich der Prävention, der Sucht und Selbsthilfe wie den Jugendschutz gleichermaßen ab. Sie werden vom Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz für vier Jahre berufen.
„Es freut mich, dass die Geschäftsstelle dieses Gremiums hier in Wiesbaden einrichtet ist. Wir können damit noch einmal deutlich unterstreichen, dass wir mit dem Staatsvertrag den Spieler, den Jugend und den Verbraucherschutz in den Vordergrund rücken und die Bekämpfung der Wettsucht vor wirtschaftliche Interessen stellen. Das Monopol sichert uns dabei Möglichkeiten, die in einem freien Markt mit verschiedenen Anbietern niemals möglich wären“, sagte Innenminister Volker Bouffier.
Der Fachbeirat besteht aus:
• Prof. Dr. Jobst Böning, Würzburg (Vorsitzender), Interdisziplinäres Zentrum für Suchtforschung der Universität, Vorsitzender der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
• Prof. Dr. Michael Adams, Hamburg, Institut Recht der Wirtschaft Arbeitsbereich Zivilrecht
• Prof. Dr. Ulrich Haltern, Hannover, Lehrstuhl für deutsches und europäisches Staats- und Verwaltungsrecht
• Prof. Dr. Karl F. Mann, Mannheim, Lehrstuhl für Suchtforschung an der Universität Heidelberg, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V.
• Dipl.-Psych. Dr. phil. Jörg Petry, Münchwies, Leitender Psychologe der Fachklinik Münchwies
• Frau Ilona Füchtenschnieder, Vorsitzende des Fachverbands Glücksspielsucht e.V.
• Dr. Raphael Gassmann, stellv. Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren e.V.
Der Fachbeirat beschäftigte sich in seiner ersten Sitzung mit den vorliegenden Sozialkonzepten der Lottogesellschaften, dem Prozedere der Evaluation des Glücksspielstaatsvertrages und der Notwendigkeit einer epidemiologischen Studie zur Glücksspielsucht.
Ziele des Glücksspielrechts sind jetzt
1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
2. das Glücksspielangebot zu begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern,
3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt werden, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden (§ 1 GlüStV). |
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__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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08.02.2008 06:20 |
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