sunrise
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Zitat: |
Original von dieter116
Approx. = ungefähr
es wird also die Schwierigkeit eingestellt, mit einer wahrscheinlichen Gewinnerwartung.
Allerdings nicht voreingestellt, wie oft Gewinne 'gegeben' werden. |
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Hallo Dieter,
Nun, nehmen wir mal an es sei Schwierigkeitslevel 1 (sehr,sehr leicht) eingestellt. Ein Geschicklichkeitsprofi - und die gibt es - müsste diesen Hauptgewinn in diesem superleichten Level doch öfters als jedes 20. Mal erreichen. Um dies zu verhindern hält auch beim Profi der für den Hauptpreis zu stapelnde Block in dieser Schwierigkeitsstufe entweder davor oder danach.
Auch adp hat ja diesen Stacker auf den Markt gebracht unter dem pfiffigen Namen "Block Party".
Da kann man insgesamt 11 Levels einstellen: von Level 1 (sehr sehr einfach - circa 1 Hauptgewinn in 50 Spielen) bis Level 11(sehr sehr sehr sehr schwer - circa 1 Hauptgewinn in 1.600 Spielen)
Aber wenn du immer noch an das Gute im Hersteller glaubst, lass dir den Stacker doch auf der Ima von einem netten Verkäufer erklären.
Es grüßt sunrise
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61
24.10.2008 00:45 |
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Solon
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dieter116
König
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Was soll denn ' das Gute im Hersteller ' sein ?
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62
24.10.2008 08:20 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Dieter,
habe den alten Beitrag nochmal nach vorne geholt, weil ich zum §33e Gewo schon recht ausführlich
im Beitrag 48 geschrieben habe.
Gruß
Meike
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63
30.11.2008 06:21 |
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Verwalter
Mitglied
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Hallo an die Profis,
bei einer Gaststättenbegehung habe ich jetzt einen Stacker gefunden. Als Preise gibt es z.B. i-Pod/mp3-Player, Autoradio, Notebook, aber auch einen großen Flachbildfernseher. Die Gaststätte befindet sich in einem Gebäude mit zwei Spielhallen.
Da ich mir über die Zulässigkeit
usw. nicht sicher war, habe ich den Wirt erst gar nicht auf das Gerät angesprochen, bzw. so getan, als wenn es mich überhaupt nicht interessieren würde
. Zudem bin ich als Kreisbehörde für Spielgeräte nicht zuständig. Um aber den Kollegen auf der (kleinen) Gemeinde Unterstützung geben zu können, wäre ich über Hinweise, wie weiter zu verfahren ist, dankbar.
__________________ Freundliche Grüße
Verwalter
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Verwalter: 13.11.2009 12:10.
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64
13.11.2009 12:08 |
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Meike
Foren Gott
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Lieber Verwalter,
wenn ich Sätze lese
"Zudem bin ich als Kreisbehörde für Spielgeräte nicht zuständig."
bekomme ich Schnappatmung.
Wenn Du nicht originär zuständig bist, so bist Du dann, wenn Du vor Ort bist, in der subsidiären Zuständigkeit.
- wenn Du die subsidiäre Zuständigkeit für Dich nicht siehst, hättest Du den originär zuständigen Kollegen sofort informieren müssen -
So zu tun, als wenn man nichts gesehen hat, erinnert mich an die Kinder, die die Augen zu halten und dann glauben, dass sie nicht gesehen werden.
Dein Kollege von der kleineren Gemeinde wird als erstes, wenn er tätig wird, hören, dass da aber schon jemand anders
vom Kreis da war und der hätte schließlich nichts gesagt.
Somit wird Dein Kollege dann viel mehr Arbeit bekommen, weil es für den Bürger vor Ort nämlich völlig egal ist,
ob Du Dich z.Zt. in einer Zuständigkeit fühlst oder nicht.
Wenn Du die letzten 3 Seiten durchliest, müsstest Du zum Ergebnis kommen, dass der Stacker ein
typisches Warenspielgerät gem. §33 c GewO ist.
Sicherlich müsstest Du auch im Vorbeigehen ( so klein ist der Automat ja nicht ) gesehen haben,
dass dieses Geldspielgerät gar keine Zulassung der PTB Berlin hat.
Was in einem solchen Fall zu tun ist, müsste klar sein.
Ich bitte Dich für Deine Kollegen.
Wenn Du Dir vor Ort nicht sicher bist, was zu tun ist, gehe nicht untätig,
sondern versuche einen fachlich kundigen Kollegen zu erreichen, der Dich (vielleicht auch
nur telefonisch) unterstützen kann.
Wenn Du keinen kennst / keinen erreicht kannst, erkläre dem Unternehmer vor Ort, dass
Du Bedenken hast, aber den Sachverhalt in Gänze z.Zt. nicht klären kannst.
- viele Kollegen lassen die Automaten dann auch bis zur entgültigen Klärung erstmal außer Betrieb setzen,
da hier der Verdacht der Gefährdung der Sicherheit und Ordnung vorliegt ( wie es so schön im Amtsdeutsch heißt )-
Gruß
Meike
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65
14.11.2009 05:40 |
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Verwalter
Mitglied
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Hallo Meike,
bitte nicht gleich in Atemnot kommen, bloß weil jemand nachfragt, bevor er handelt. Aber
für die Info, dass es sich um ein nicht zugelassenes Warenspielgerät handelt - und
auch an die Kollegen/innen, die für diesen Fall schon Muster in das Forum eingestellt haben. Das hilft wirklich weiter.
Sich aber darüber aufregen, warum ich nicht gleich wg. "Gefahr in Verzug" in subsidiären Zuständigkeit im Rahmen des Sofortvollzugs tätig wurde, ist weder hilfreich noch wirklich notwendig. Und ein Gerät einfach mal auf Verdacht stillzulegen, ohne nähere Hintergrundinfos bzw. Kenntnis der Rechtslage, halte ich auch aus rechtsstaatlicher Sicht für sehr bedenklich.
Warum der Gemeindemitarbeiter nun mehr Arbeit haben soll ist nicht klar. Wir waren rein zufällig in der Spielhalle (auf dem Rückweg von einem „Kültür-Vereinsheim“, einer Gaststätte, bei der zu klären war, ob sich diese abends in eine Spielhalle verwandelt, von der Nachschau, ob untersagtes Gewerbe ausgeübt wird u.a.) und haben im Vorbeigehen den Stacker in der Wirtschaft stehen gesehen, ohne dass wir diese kontrolliert haben. Die möglichen Preise standen in einer Vitrine im Eingangsbereich. Wir hatten daher mit dem dortigen Wirt keinen Kontakt, wenn man davon absieht, dass man sich gegrüßt hat. Zugegeben, das war so nicht aus meinem ersten Posting zu ersehen und war deshalb evtl. auch geeignet, Ihre/Deine Reaktion hervorzubeschwören.
Nachdem ich nun die notwendigen Infos habe, kann ich den Kollegen entsprechend informieren und er kann auch – in eigener Zuständigkeit - richtig handeln.
__________________ Freundliche Grüße
Verwalter
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66
16.11.2009 08:52 |
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Meike
Foren Gott
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Lieber Verwalter,
Du hattest von einer "Gaststättenbegehnung" gesprochen.
Wenn Du nur dem Wirt den Tagesgruß ausgesprochen hast, ohne dass er dich als Amtsperson registriert hatte, ist es zumindest aus dieser Perspektive "recht" unproblematisch.
Das ergab sich aus Deiner Frage jedoch nicht.
Ansonsten, das sind Erfahrungswerte, wird Dein Kollege nun mehr Arbeit haben als es eigentlich notwendig gewesen wäre.
Wo Du vorher warst, ob in einem "Verein, zufällig in einer Spielhalle" etc. interessiert nicht, sondern der Wirt hätte nur registriert:
"Ist alles OK, sonst hätte der was gemacht oder zumindest gesagt."
Wenn Dein Kollege dann später kommt und eine Maßnahme treffen will,
würde er sich zwangsläufig anhören müssen,
dass Der Kreis schon da war und meinte, dass alles OK ist.
Dein Nicht-Einschreiten wird concludent als "alles OK" gewertet.
Der Bürger betrachtet den Kreis zudem auch immer als übergeordnet der kleinen Gemeinde
und somit wird Dein Kollege in Erklärungsnot kommen.
Es wäre einfacher gewesen, wenn Du den Wirt auf das Spielgerät angesprochen hättest und auch seine Sicht hinterfragt hättest.
Wenn man sich vor Ort ad hoc nicht entscheiden kann, weil noch Infos fehlen, kann man das auch sagen.
Man kann seinen Abwägungsprozess ( im Rahmen des Opportunitätsprinzips) ruhig darstellen,
wenn man aber eine Auslobung von Gewinnen
"i-Pod/mp3-Player, Autoradio, notebook, großer Flachbildfernseher" - Zitat Ende-
erkennt, wird es problematischer.
Gruß
Meike
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67
17.11.2009 04:39 |
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Kay Löffler
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Aber Meike, was meinst Du, wie oft ich den Spruch höre "Die Polizei war auch schon da und hat nichts gesagt"?
Und das auch bei illegalem Glücksspiel!
Wenn ein Mitarbeiter einer Ordnungsbehörde beim Verlassen des Kreis- oder Rathauses alles (offiziell) sieht, was er sehen könnte, dann käme er das nächste Jahr nicht über einen Radius von 300 Metern hinaus.
Liebe Grüße
Kay
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
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68
17.11.2009 09:25 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Kay,
unserer Rathaus bietet einen größeren Radius, den ich problemlos passieren kann.
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Du kennst mich und daher müsstest Du wissen, dass ich auf einen Satzteil absolut allergisch reagiere
"dafür bin ich nicht zuständig"
- wie gesagt, da bekomme ich Schnappatmung -
Wenn man vor Ort ist und aus Unwissenheit irgend etwas nicht sieht, ist das doch zu akzeptieren, da man nicht alles wissen kann.
Ist man aber vor Ort und sieht etwas, was man aber in dem Moment rechtlich nicht einsortieren kann, ist zu erwarten (so meine Meinung), dass man entsprechend reagiert ( siehe oben meine Bitte fürs nächste Mal).
Gruß
Meike
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69
18.11.2009 05:33 |
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Kay Löffler
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Hallo Meike,
mein Chef sagte heute noch zu einem Kollegen: "Den Löffler kann man nicht raus lassen, der kommt nach ner halben Stunde mit Arbeit für 2 Wochen zurück und dann kann man anschließend noch beim Europäischen Gerichtshof antanzen."
Ein anderer Chef vorgestern: "Die Neuregelung mit dem finalen Rettungsschuss aber nicht an Löffler weitergeben" und ein Kioskbetreiber gestern: "Sie finden immer etwas..."
Stell Dir vor, Du machst eine Aktion Testeinkäufer Jugendschutz, nur mal so als fiktives Beispiel: Natürlich fällt mir dann auch ein Geldspielgerät ins Auge und die mangelnde Preisauszeichnung und das fehlende Aufsteller- oder Inhaberschild und das draußen nicht, wie vorgeschrieben, ein Mülleimer steht und dass die Straße genutzt wird und vermutlich eine unerlaubte Sondernutzung vorliegt und die Fluchttür geht nach innen auf und der Raum ist vermutlich größer als die konzessionierte Fläche und der Verkäuferinhat keinen Solzialversicherungsschein dabei und .. und... und... Ich soll aber 25 Betriebe bis 16.00 Uhr überprüfen.
Was ich sagen will: Es geht einfach nicht immer. Von den Zuständigkeiten her nicht und vom Fachwissen her auch nicht und zeitlich in solchen und ähnlichen Situationen schon gar nicht. Da kann ich den Kollegen verstehen, der das erst einmal "übersieht" und dann später weiter abklärt.
Nicht verstehen kann ich diese Grundeinstellung: Ich sehe es, ich weiß es, aber ich bin nicht zuständig und deswegen sehe ich nichts und mache nichts. Ich denke, da sind wir uns einig, da bekomme ich auch .... Schnappatmung.
Sei gegrüßt
Kay
(Schnappatmung finde ich irgenwie schnuckelig, muss aber immer an Schnappschildkröten denken bei dem Wort ;-)
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
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70
18.11.2009 16:35 |
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