unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » "Spendensammlung" für Behindertenwerkstätten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen "Spendensammlung" für Behindertenwerkstätten
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 "Spendensammlung" für Behindertenwerkstätten Boshamer 22.12.2005 13:44
 RE: "Spendensammlung" für Behindertenwerkstätten Hubert Steinmetz 22.12.2005 14:02
 RE: "Spendensammlung" für Behindertenwerkstätten Boshamer 22.12.2005 14:32
 RE: "Spendensammlung" für Behindertenwerkstätten Jörg Wiesemeier 23.12.2005 06:55

Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-174.gif

Dabei seit: 15.06.2005
Beiträge: 660
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Regierungspräsidium


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.528.939
Nächster Level: 5.107.448

578.509 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






"Spendensammlung" für Behindertenwerkstätten

Hallo zusammen,

wie jedes Jahr zur Weihnachtszeit kommen Horden von Drückerkolonnen in die kleinen Städte geschneit um zu versuchen, was vom großen Kuchen abzukriegen:

Neues Beispiel von heute:

Polizei ruft an und teilt mit, dass in einem Kiersper Ortsteil drei Gestalten angetroffen wurden, die alle aus dem Raum Dresden/Leipzig stammen. Die drei geben an, dass sie Behindertenkarten "verschenken" würden, im Gegenzug aber um eine Spende bitten, die dann "der Behindertenwerkstatt" zu Gute kommt. Das Problem: In dem Ortsteil gibt es tatsächlich eine Behindertenwerkstatt, die aber von dieser Aktion nichts weiß.

Die Spender bekommen auch eine Quittung mit der Unterschrift des Sammlers. Dies kam einer Frau, die im Förderverein dieser örtlichen Behinderteneinrichtung ist, spanisch vor und hat die Polizei gerufen.

Die fragt jetzt, ob man für diese Tätigkeit eine RGK braucht:

Ich finde die Frage schwierig, denn es wird nichts verkauft sondern verschenkt. Das Geld was die Bürger spenden geht in unklare Kanäle.

Nach langer Diskussion (es waren natürlich ehemalige Gefangene die auf eine Announce geantwortet haben) hat die Polizei in Abstimmung mit uns einen Platzverweis ausgesprochen und gewartet, bis der Bulli mit Bad Hersfelder Kennzeichen das Stadtgebiet verlassen hat.

Es kann nun sein, dass es seitens der Polizei eine Anzeige wegen aggressiven Bettelns gibt.

Aber ein Verstoß gegen gewerberechtliche Vorschriften? Sehe ich eigentlich nicht. Oder habe ich das berühmte Wand vorm Kopf?

Viele Grüße

Axel Boshamer

__________________
Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
1 22.12.2005 13:44 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-31.jpg

Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 277
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.934.388
Nächster Level: 2.111.327

176.939 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







RGK ist wohl nicht erforderlich, Verstöße gegen Gewerberecht nicht erkennbar (es sei denn, die Schenkung ist von einer Spende abhängig, dann kann ein Entgeld, also Verkauf angenommen werden, geht aber aus dem Sachverhalt nicht hervor).
In Niedersachsen besteht lediglich eine Anzeigepflicht für Spendensammlungen, da ich für Sammlungen nicht zuständig bin, sind mir die Folgen einer unterbliebenen Anzeige nicht bekannt. Hinzu kommt erschwerend, dass bei überregionalen Sammlungen die Anzeige bei der entsprechenen Behörde, also z.B. auch beim Landkreis vorzunehmen ist. Eine Erlaubnis ist (leider) nicht mehr erforderlich schimpf
Ansonsten bliebe für den öffentlichen Verkehrsraum evtl. noch die Möglichkeit, wegen nicht vorhandener Sondernutzungserlaubnis einzuschreiten.
Mehr fällt mir momentan dazu auch nicht ein Kopfkratz .

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hubert Steinmetz: 22.12.2005 14:03.

1 22.12.2005 14:02 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-174.gif

Dabei seit: 15.06.2005
Beiträge: 660
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Regierungspräsidium


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.528.939
Nächster Level: 5.107.448

578.509 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Boshamer


www.Fiat-126-Forum.de







In NRW ist das Sammlungsgesetz auch leider weggefallen, was zu erheblichen Schwierigkeiten mit diesen Drückern und auch Einnahmeverlusten bei unserer Stadt geführt hatte. Da haben sich die Politiiker auch was tolles einfallen lassen.

Tatsächlich bewegen sich diese Drücker nach Hinweisen von Rechtsanwälten, Staatsanwaltschaften und Richtern immer wieder in einer Grauzone.

Boshamer

__________________
Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
16 22.12.2005 14:32 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-43.jpg

Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 6.043.062
Nächster Level: 6.058.010

14.948 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hej aus Hamm,
Ihr habt völlig richtig gehandelt. Seit Wegfall des Sammlungsgesetzes NRW hast du keine anderen Möglichkeiten mehr.

Gewerberechtlich ist da nichts zu machen, da ja keine Gewinnerzielung vorliegt.

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
31 23.12.2005 06:55 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » "Spendensammlung" für Behindertenwerkstätten


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.01.2024 10:09 von Ludwig     19.01.2024 08:15 von Ludwig   Views: 49.515
Antworten: 4
Ausschankerlaubnis für Cateringfirma in wechselnden Ga [...] Gaststättenrecht   29.09.2023 20:01 von doni-tom     02.10.2023 14:19 von Roesje   Views: 127.047
Antworten: 1
Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter Stehendes Gewerbe (allgemein)   04.05.2009 11:05 von G. Schneider     30.05.2023 14:59 von Roesje   Views: 288.321
Antworten: 7
Indirektes Eintrittsgeld für Jahrmarkt Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   06.01.2023 10:35 von sbrandt     10.01.2023 10:19 von H. Allgaier   Views: 217.204
Antworten: 1
Neue Adesse für Hauptniederlassung - bisherige wird un [...] Fragen zur Bedienung   10.08.2022 18:01 von Veronika Reck     11.08.2022 09:08 von Veronika Reck   Views: 339.563
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 275.889 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.308.047


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 102 | Gesamt: 0.169s | PHP: 99.41% | SQL: 0.59%