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C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Grundsätzlich dürfen die Bäcker am Pfingstsonntag nach dem LÖG auch nicht öffnen. Die Muttertagsregelung wurde sowohl für die Floristen als auch für die Bäcker (und Zeitungsläden) geschaffen.

Eigentlich hätte der Gesetzgeber gleich mit regeln sollen, dass aufgrund des Zusammenfalles des Himmelfahrtstages und des 1. Mai, der 1. Mai diesen Jahr am 2. Mai stattfindet, so als Ausgleich für alle "Fehlgesetzgebungen"
41 22.04.2008 16:42 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Solon
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Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
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Damit Mama morgens frische Brötchen bekommt, einen dicken Blumenstrauß und eine... BamS.

Aber die Idee mit dem 1. und 2. Mai ist klasse Applaus . Sollte unbedingt noch verfolgt werden.

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Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
42 22.04.2008 16:44 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Solon
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Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
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Die Stadt Bretten wagt den Aufstand: Unter Berufung auf „öffentliches Interesse“ und damit eine Ausnahme vom Ladenschlussgesetz stützt OB Metzger sich kurzerhand auf das Grundgesetz. Danach habe jede Mutter „Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“. Der Rathauschef erlaubt den Läden in seiner Stadt, am 11. Mai vier Stunden zu öffnen, um Mama mit frischen Brötchen und Blumen zu versorgen. Den Gemeinderat hat er hinter sich. Dieser fasste einen entsprechenden Beschluss – einstimmig. Guckst Du hier.

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Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


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43 23.04.2008 09:17 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Weinheim   Zeige Weinheim auf Karte Weinheim ist männlich
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aus Nordbaden!

Bretten lässt's ja mal so richtig krachen.

Das wird aber wohl ausgehen wie das sprüchwörtliche "Hornberger Schießen". Die Ausnahme nach § 11 LadÖG Ba-Wü greift da nur bei absoluten Notsituationen; also im Katastrophenfall. Ob da "Anspruch auf Schutz u Fürsorge der Gemeinschaft" im Zusammenhang mit dem Muttertags-Blumenverkauf das öffentliche Interesse begründet?... Weißnicht ...wohl eher nicht.

Andere Städte versuchen jetzt noch geschwind, sich als Kur-, Erholungs-, Ausflugs- oder Wallfahrtsort zu bewerben. Denn solche Orte sind wiederum vom Verkaufsverbot am 11.5. ausgenommen.(§ 7 LadÖG Ba-Wü). Diese müssen aber als o.g. Ort anerkannt sein; außerdem muss die Stadt eine Rechtsverordnung erlassen, wenn noch nicht geschehen.

Die Stadt Mannheim ist jetzt gerade wohl dabei:

http://www.morgenweb.de/region/mannheim/...0002473626.html
44 23.04.2008 09:52 Weinheim ist offline E-Mail an Weinheim senden Beiträge von Weinheim suchen
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"Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft" ist ja wohl der Knaller schlechthin.
Da sollte man sich aber nicht bei der Mutter mit Blumen "freikaufen", sondern an dem Tag lieber mal das Frühstück ans Bett bringen und den Haushalt übernehmen, das wäre eher Schutz und Fürsorge !
Außerdem könnte man sich der Mutter zuliebe ja mal die Mühe machen, das Ganze anständig zu organisieren und die Blumen bereits einen Tag vorher zu kaufen und nicht erst auf den letzten Drücker, weil man es an dem Sonntag gerade im Kalender sieht - frei nach dem Motto: und plötzlich war er da, der Muttertag (findet ja nicht zufällig jedes Jahr statt).

Jetzt mal ganz davon abgesehen, dass ein Tag Dankeschön pro forma die ganze Arbeit ohnehin nicht genug würdigen kann !

(Noch) sonnige Grüße aus Euskirchen

__________________
 Weißnicht   Et kütt, wie et kütt !
45 23.04.2008 13:25 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
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