Kartenlegen, Hellsehen usw. |
Stadt-Roth
Grünschnabel
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Kartenlegen, Hellsehen usw. |
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Hallo aus Roth,
sind Tätigkeiten wie Weissagen, Hellsehen oder Kartenlegen anmeldefähig?
Nach meines Wissens bisher nicht, da sie als sogenannte sozial unwertige Tätigkeiten geführt sind.
Vielleicht könnt Ihr ja hierzu Erfahrungen oder andere Kenntnisse mitteilen.
Vielen Dank im Voraus
Stadt Roth
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1
22.01.2008 09:16 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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RE: Kartenlegen, Hellsehen usw. |
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Hi,
im Landmann/Rohmer werden diese Tätigkeiten nach wie vor als sozial unwertig eingestuft, wobei sich L/R auf Urteile aus den sechziger Jahren beruft. Diese sind mittlerweile überholt (siehe Tettinger oder GewArch 172/90). Hier werden die Tätigkeiten inzwischen als anzeigepflichtig nach § 14 GewO eingestuft.
Wenn Sie im Forenlexikon nachschauen oder über die Boardsuche entsprechende Beiträge suchen, werden sie dies bestätigt finden.
Viele grüße
A. Thien
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2
22.01.2008 09:36 |
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