unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Abmeldung GmbH i.G. » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Abmeldung GmbH i.G.
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
thommy555 thommy555 ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 21.01.2008
Beiträge: 2
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme rn

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 11.865
Nächster Level: 13.278

1.413 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fragezeichen Abmeldung GmbH i.G.

Hallo,

wer kann mir bei besagtem Thema weiterhelfen.
Angemeldet ist eine GmbH i.G. mit zwei Gesellschaftern. Diese haben die anmeldung gemeinsam vorgenommen.

Wer ist bei der Abmeldung anzeigepflichtig? Beide Gesellschafter oder kann einer allein die GmbH i. G. abmelden?
1 22.01.2008 08:30 thommy555 ist offline E-Mail an thommy555 senden Beiträge von thommy555 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Stadt-Roth Stadt-Roth ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 16.11.2007
Beiträge: 9
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 53.986
Nächster Level: 62.494

8.508 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Abmeldung GmbH i.G.

Nachdem ja wahrscheinlich beide Personen in der GmbH geschäftsführende Funktion haben und jeder aus einzeln das Recht hat, die GmbH nach außen zu vertreten, so kann auch einer allein die GmbH abmelden.

Das die Anmeldung von beiden vorgenommen wurde ist an sich nicht entscheidend, hätte auch einer allein machen können.

In erster Linie musst Du wohl davon ausgehen, dass der Wille zum Abmelden der GmbH bei beiden Personen besteht.

Stadt Roth
2 22.01.2008 09:22 Stadt-Roth ist offline Homepage von Stadt-Roth Beiträge von Stadt-Roth suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

4X4   Zeige 4X4 auf Karte
Doppel-As


Dabei seit: 03.11.2006
Beiträge: 128
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 816.188
Nächster Level: 824.290

8.102 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Abmeldung GmbH i.G.

Zitat:


Angemeldet ist eine GmbH i.G. mit zwei Gesellschaftern.

Wer ist bei der Abmeldung anzeigepflichtig?


Wurden bei der Anmeldung beide als geschäftsführende Gesellschafter erfasst oder ist einer Geschäftsführer und der andere "nur" Gesellschafter?
3 22.01.2008 10:43 4X4 ist offline E-Mail an 4X4 senden Beiträge von 4X4 suchen
thommy555 thommy555 ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 21.01.2008
Beiträge: 2
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme rn

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 11.865
Nächster Level: 13.278

1.413 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von thommy555


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Abmeldung GmbH i.G.

Es handelt sich um zwei Gesellschafter aber nur einer von beiden ist Geschäftsführer. Der Geschäftsführer will besagt GmbH i.G. abmelden. Der zweite Gesellschafter ist nicht auffindbar Weißnicht

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von thommy555: 22.01.2008 11:58.

4 22.01.2008 11:56 thommy555 ist offline E-Mail an thommy555 senden Beiträge von thommy555 suchen
4X4   Zeige 4X4 auf Karte
Doppel-As


Dabei seit: 03.11.2006
Beiträge: 128
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 816.188
Nächster Level: 824.290

8.102 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Abmeldung GmbH i.G.

Zitat:

Es handelt sich um zwei Gesellschafter aber nur einer von beiden ist Geschäftsführer. Der Geschäftsführer will besagt GmbH i.G. abmelden. Der zweite Gesellschafter ist nicht auffindbar Weißnicht


Vielleicht begründet sich darin das Eintragungshindernis beim Handelsregister;-)

In Analogie zur Verwaltungsvorschrift bei der Anmeldung:

Wird für eine schon gegründete aber noch nicht im Handelsregister ein-getragene juristische Person (z.B. eine GmbH) eine Gewerbeanzeige erstattet, ist außer der Vorlage der Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages eine Vollmacht der Gründer zu fordern, dass das betreffende Unternehmen schon vor seiner Handelsregistereintragung den Beginn eines Gewerbes anmel-den soll.

wird es natürlich schwer, wenn der Gesellschafter derzeit unauffindbar ist. Wobei die Vollmacht bei der Anmeldung aus haftungsrechtlichen Gründen der Beteiligten bei der Vorgeselllschaft gefordert wird.

Neben entsprechenden Recherchen zum Verbleib der Person würde ich meinen Außendienst aber auch die Betriebsstätte der GmbH i.G. überprüfen lassen. Ein kurzer Anruf beim Handelsregister kann auch hilfreich sein...

Ansonsten gilt immer noch §15 Abs. 1 GewO...
5 22.01.2008 12:21 4X4 ist offline E-Mail an 4X4 senden Beiträge von 4X4 suchen
ULF ULF ist weiblich
Eroberer


Dabei seit: 24.10.2007
Beiträge: 63
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 379.357
Nächster Level: 453.790

74.433 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Abmeldung einer GmbH i.G.

Zuersteinmal herzlich willkommen im forum thommy 555,

bei einer GmbH i.G. handeln die Gründungsgesellschafter und diese haften privat mit ihrem Vermögen.
Wird die GmbH i.G. in eine GmbH "umgewandelt", so gilt bei mir der § 14 GewO. Denn die GmbH ist in ihrer Rechtsform etwas anderes. Sie ist eine juristische Person des Privatrechts in Deutschland (Siehe dazu die Ausführungen in Wikipedia - Definitionen bitte eingeben u. suchen lassen).
Die Gesellschafter einer GmbH kommen durch ihren Notarvertrag ins Handelsregister - hier besteht die Möglichkeit sich von Amts wegen im Netz anzumelden unter www. handelsregister (Bund oder/und Land eingeben u. anmelden)
Ist der eine Gründungsgesellschafter nicht auffindbar und der andere meldet diese GmbH i.G. ab, so würde ich den zweiten Gesellschafter von Amts wegen abmelden.
Der Abmeldegrund ist aber bekannt?? Oder gibt es keine Hinweise?? Unbedingt nachfragen.... u. dann handeln.

Viele Grüße aus der sonnigen Börde

__________________
U.L.F
6 22.01.2008 12:48 ULF ist offline E-Mail an ULF senden Beiträge von ULF suchen
loeba01   Zeige loeba01 auf Karte loeba01 ist weiblich
Eroberer


images/avatars/avatar-294.gif

Dabei seit: 08.03.2007
Beiträge: 54
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 337.562
Nächster Level: 369.628

32.066 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Jeder der Geschäftsführer kann die GmbH in Gründung abmelden.
7 29.01.2008 15:46 loeba01 ist offline E-Mail an loeba01 senden Beiträge von loeba01 suchen
Thomas Lehmann   Zeige Thomas Lehmann auf Karte Thomas Lehmann ist männlich
Tripel-As

ehemaliger Benutzername: The_great_Zag

images/avatars/avatar-211.gif

Dabei seit: 23.09.2005
Beiträge: 160
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.085.191
Nächster Level: 1.209.937

124.746 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich würde mir einfach einen aktuellen Handelsregisterauszug vorlegen lassen. Falls die GmbH dort noch nicht eingetragen ist, würde ich die GmbH i. Gr. nur dann abmelden, wenn das Gewerbe vollständig aufgegeben worden ist. In diesem Fall müssten meines erachtens beide "Geschäftsführer" das Gewerbe abmelden. da die GmbH i. Gr. keine juristische Person ist.


Grüße aus Hamm


Thomas
8 12.02.2008 08:56 Thomas Lehmann ist offline E-Mail an Thomas Lehmann senden Beiträge von Thomas Lehmann suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Abmeldung GmbH i.G.


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 9.400
Antworten: 15
UG zur GmbH Stehendes Gewerbe (allgemein)   07.09.2023 10:52 von Caracharlie     01.03.2024 05:57 von Puz_zle   Views: 131.295
Antworten: 21
Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.01.2024 10:09 von Ludwig     19.01.2024 08:15 von Ludwig   Views: 65.374
Antworten: 4
Abmeldung wegen Corona-Maßnahmen Stehendes Gewerbe (allgemein)   23.11.2023 10:37 von Bernie     23.11.2023 12:24 von Roesje   Views: 6.861
Antworten: 1
Namensänderung GmbH & Co. KG zu SE & Co. KG Stehendes Gewerbe (allgemein)   12.10.2023 14:04 von theresaschiessl     14.10.2023 23:12 von hans-im-glück1986   Views: 78.390
Antworten: 5

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 348.753 | Views gestern: 384.707 | Views gesamt: 887.831.407


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 129 | Gesamt: 0.185s | PHP: 99.46% | SQL: 0.54%