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Zum Ende der Seite springen Übertragung der Konzession
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Sven Sven ist männlich
Grünschnabel


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Übertragung der Konzession

Moin, Moin !
Wie jeder sehen kann, bin ich neu in diesem Forum. Ich habe mich durch alle Themen ein wenig durchgearbeitet, es sind viele interessante Themen dabei, doch leider konnte ich zu meinem Anliegen nichts finden. Deshalb nachfolgend die Schilderung meines Problems:
Ich habe im Mai 2007 eine Immobilienzeile in einem kleinen Ort in S-H gekauft. Dazu gehört auch ein einzelnes Gebäude in dem eine Spielhalle betrieben wird. Diese ist genehmigt, die Zulassung ist im B-Plan festgeschrieben. Der frühere Besitzer war auch vor Jahren als Betreiber beteiligt, zum Zeitpunkt des Verkaufs aber nicht mehr. Ich weiß, dass es Interessenten gegeben hat, die nur für das Haus mit der Spielstättengenehmigung im Verhältnis viel Geld geboten haben, es sollte aber alles komplett verkauft werden. Die Konzession hat der Mieter, der aber jetzt den Spielhallenbetrieb in ein Objekt im Gewerbegebiet des Ortes verlegt hat. Den alten Spielhallenbetrieb will er mit einer kleinen Kneipe (im gleichen Haus) zusammenlegen und somit die Möglichkeit Gaststätte mit Raucherbereich schaffen. Dies ist im eigentlichen Sinn ja auch in Ordnung. Leider geht dann ja wohl auch die Konzession für den Spielstättenbetrieb weg. Den neuen Mietvertrag will er dann nur über 5 Jahre abschließen, über die Höhe des Mietzinses ist noch nicht gesprochen worden. Da der Preis für die Immobilie auch auf Grund des hohen Mietzinses f. d. Spielhalle nicht gerade niedrig war, bekomme ich dann in Zukunft wohl ein Problem, denn wenn die Konzession erst weg ist, ist natürlich auch der Ertrag geringer. Da wir hier ein kleiner Ort sind, ist leider auch der Gang zum Gewerbeamt nicht so einfach, da hier jeder jeden kennt. Meine Anfrage ohne vorheriges Hintergrundwissen bliebe nicht lange in dem Amtshaus. Deshalb gehe ich diesen Weg und stelle hier meine anschließenden Fragen, in der Hoffnung, dass man mir kurzfristig weiterhelfen kann:

1. Kann ich als Besitzer der Immobilie auch eine Konzession beantragen/übertragen, auch wenn ich zunächst die Spielhalle nicht betreibe und z. Z. der Mieter eine hat?
2. Weiß jemand, ob die Konzession ruhen kann, wenn man zunächst für dieselben Räumlichkeiten eine Gaststättenkonzession beantragt?
3. Wenn eine Konzession ruht oder zurückgegeben wird, kann dann die Gemeinde einen Neuantrag für eine Konzession verweigern, auch wenn der B-Plan dies zulässt?

Ich hoffe, jemand hat kurzfristig ein paar gute Tipps.

__________________
MfG

Sven
1 17.01.2008 13:51 Sven ist offline E-Mail an Sven senden Beiträge von Sven suchen
Solon
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BeRo   Zeige BeRo auf Karte BeRo ist männlich
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Glück AuF!

In der Arzneimittelwerbung heißt es immer "........fragen sie ihren Arzt oder Apotheker".

Im konkreten Fall "....fragen Sie die für Sie zuständige Ordnungsbehörde", diese wird Sie sicherlich fachlich kompetent auf den konkreten Fall bezogen beraten.

Gruß
BeRo
2 18.01.2008 07:36 BeRo ist offline E-Mail an BeRo senden Beiträge von BeRo suchen
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