VGH BW zu "Fun-Games" mit "Highscore"-Konto - Beschluss vom 11.10.2007 |
Puz_zle
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VGH BW zu "Fun-Games" mit "Highscore"-Konto - Beschluss vom 11.10.2007 |
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aus Thüringen,
Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 11.10.2007 - Az.: 6 S 773/07
Quelle und Beschluss im Volltext: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rec...556&pos=0&anz=1
Zitat: |
Verbot von Spielgeräten - Fun-Games - mit "Highscore"-Konto
Leitsätze
1. Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten (sog. Fun Games), die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis erhalten haben, sind nach § 6a Satz 1 Buchst. a SpielV verboten, wenn aufgrund erzielter und aufaddierter Punkte „Freispiele“ gewährt werden, die noch während des laufenden entgeltlichen Spiels abgespielt werden können und dabei die Chance bieten, noch weitere Punkte zu erzielen.
2. Die Aufstellung und der Betrieb solcher Spielgeräte sind auch nach § 6a Satz 1 Buchst. b SpielV verboten, wenn der erreichte und aufaddierte Punktestand auf ein „Highscore“-Konto auf dem internen Gerätespeicher aufgebucht wird, sofern damit die Möglichkeit einer späteren Geldauszahlung besteht. |
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__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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12.01.2008 08:35 |
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Solon
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gmg
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RE: VGH BW zu "Fun-Games" mit "Highscore"-Konto - Beschluss vom 11.10.2007 |
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@ alle
Ein weiterer wichtiger Beschluss zur Untersagung der FUNGAMES !
Grüße
__________________ gmg
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2
12.01.2008 19:04 |
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