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Ich geb es gleich vorweg zu: Ich bin ein Raucher !
Folgende Artikel habe ich bei isa-casinos.de gefunden:
Zitat on
Eine Oase für den blauen Dunst
21. 12. 2007
Im Casino in der Kurfürstengalerie darf geraucht werden - Schlupfloch im Gesetzestext
Kassel. Rauchverbot allerorten? Nicht ganz. Das Spielcasino in der Kurfürsten Galerie scheint für Raucher so etwas wie eine Zuflucht zu sein. Dort wird weiter gequalmt, und keiner schreitet ein.
Der Grund ist ein Schlupfloch im Gesetz. Das sieht zwar vor, dass in Gaststätten nicht geraucht werden darf. Darunter fallen eigentlich auch "gemischte Betriebe wie zum Beispiel Spielhallen oder Spielbanken", heißt es in einem Merkblatt des hessischen Sozialministeriums - einerseits.
Andererseits gilt das nur dann, wenn Getränke oder Essen verkauft werden. Und im Casino werden sie verschenkt. Damit gilt das Haus nicht mehr als Gaststätte. Ein Kunstgriff, der "völlig korrekt" ist, wie der Sprecher des hessischen Sozialministeriums, Franz Josef Gemein, bestätigt.
Bereits seit einigen Wochen bewirtet das Casino seine Kunden kostenlos. "Wir hatten sowieso überlegt, den Service zu ändern", sagt Casino-Prokurist Wilhelm Gerhard. In den Vereinigten Staaten und anderen europäischen Ländern würden Spielcasinos ihren Gästen ebenfalls kostenlos Getränke anbieten. "Aber der Zeitpunkt hat natürlich schon gepasst." (ulm)
Quelle: http://www.hna.de/
Hamburger Abendblatt vom 21. 12. 2007
Rauchverbot - Ausnahme für Spielbank
Behördenvertreter entschieden bei Treffen vor Ort, dass das Nichtraucherschutzgesetz für die Spielbank nicht gilt. Kritik von CDU und SPD.
Von Rebecca Kresse
Bezirksamt und Gesundheitsbehörde bestätigen die Raucherlaubnis für die Spielbank (im Bild: das Casino Esplanade). Foto: Röhrbein
Das Gesetz zum Schutz der Nichtraucher ist noch nicht einmal in Kraft, da versucht die Hamburger Spielbank es mithilfe des Bezirksamts Mitte und der Gesundheitsbehörde schon wieder auszuhebeln. Nach einem internen Schreiben der Spielbank Hamburg an ihre Mitarbeiter, das dem Abendblatt vorliegt, wird es in der Spielbank kein Rauchverbot geben. Darin heißt es: Die Spielbank setze "auf ein verständnisvolles Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern". Bei Nachfrage von Gästen sei "darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung gegen das Rauchverbot nicht im Ermessen der Spielbank Hamburg liegt".
Tatsächlich war es anders: Die Spielbank selbst ist an das Ordnungsamt des Bezirks Mitte mit der Frage herangetreten, ob und wie sie das Gesetz umsetzen müsste. Das bestätigen sowohl Spielbanksprecher Hergen Riedel als auch Bezirksamtsleiter Markus Schreiber. Bei einem gemeinsamen Termin vor Ort mit Mitarbeitern des Bezirksamts, der Gesundheitsbehörde und der Spielbank sei festgelegt worden, dass das Nichtraucherschutzgesetz die Spielbank nicht betreffe.
"Das hat nichts mit Ermessen zu tun", sagte Riedel. Im Gesetzestext sei die Spielbank nicht explizit aufgeführt. Darum gelte das Rauchverbot nicht.
Unterstützung kommt von Schreiber. Der gastronomische Bereich spiele im Kasino "eine untergeordnete Rolle", erklärte der Bezirksamtsleiter dem Abendblatt. Deshalb sei die Spielbank nicht vom Verbot betroffen. Auch, Rico Schmidt, Sprecher der Gesundheitsbehörde stützt diese These: "Die Spielbank ist kein gastronomischer Betrieb als solches." Es gehe darum, welche Nutzung überwiege. "Deshalb kann dort geraucht werden", so Schmidt.
Das sieht Harald Krüger, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU und Mitinitiator des Gesetzes, ganz anders. "Ein Blick ins Gesetz hilft der Rechtsfindung", rät er. "Da steht definitiv drin, wo eine Gaststättenerlaubnis erteilt wurde, gilt das Rauchverbot." Ein Spielraum für Interpretationen gebe es nicht. Eine Abwägung würde dem Missbrauch des Gesetzes Tür und Tor öffnen, so Krüger. Die Situation scheint eindeutig: Die Theken in der Spielbank sind in die Spielräume integriert, nicht in abgetrennten Räumen. Das bedeutet, das Gesetz gilt auch hier.
Auch SPD-Gesundheitssprecherin Tanja Bestmann betont: "Die Spielbank sollte aus dem Gesetz nicht herausgenommen werden." Im Gesetzestext seien als Ausnahmen lediglich Festzelte und nicht öffentlich zugängliche Vereine verankert.
Die Behörde und der Bezirk vergleichen die Spielbank mit einem Friseurgeschäft. "Wenn da nebenbei ein Kaffee gereicht wird", sei das ja auch kein gastronomischer Betrieb.
Der Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Frank Ulrich Montgomery, ist entschieden gegen eine solche Regelung. "Wenn die Behörden dies billigen würden, zeigt das, dass sie absolut halbherzig beim Verfolgen der Raucher sind." Das dürfe nicht passieren.
Auffällig ist, dass es schon wieder im Bezirk Mitte eine Ausnahme geben soll. Erst vor wenigen Tagen hatte Bezirksamtsleiter Schreiber eine Ausnahmeregelung für Eckkneipen gefordert. Er schlug den Kneipiers vor, sie sollten einen Verein gründen, um das Gesetz zu umgehen. Damit war er bei allen Fraktionen auf Widerstand gestoßen.
Harald Krüger (CDU) kündigte an, den Sachverhalt genau zu prüfen, und das Gesetz gegebenenfalls anzupassen.
erschienen am 21. Dezember 2007
Zitat off
Anmerkung:
Es lebe der Förderalismus !
Rauchen in Spielcasinos - ja !
Rauchen in Spielhallen - nein ???
Hat das etwas mit Logik zu tun ?
Wie hält die Aufstellerschaft es denn ( demnächst ) mit den Rauchern in ihren Spielhallen ?
Wenn man Vielfachkonzessionen hat, dann dürfte das ja kein Problem sein. Dann macht man halt eben aus einer Spielhalle eine Nichtraucherspielhalle, und aus den ganzen anderen Spielhallen macht man Raucherspielhallen. Ich habe gehört, dass rund 80 % der Spieler rauchen. Passt dann ja mit meinem Beispiel bei einer 4-er Konzession.
Es sei denn, die Trennwände zwischen den Spielhallen reichen nicht bis zur Decke. Dann hat man eventuell auch damit ein Problem.
Grundsätzlich hat man damit lt. Spielverwaltungsvorschrift vom 31. 05. 2006 lfd. Nr. 3.1.1.1. sowieso ein Problem:
Zitat on
Allgemeine Anforderungen
Bei dem Begriff "Spielhalle" nach § 33 i GewO geht das Bundesverwaltungsgericht
von einem baulich-räumlichen Spielhallenbegriff aus und
versteht darunter mindestens einen Raum, in dem das Spielhallengewerbe
ausgeübt werden soll und kann (Betriebsstätte). Daher entscheiden
räumliche Kriterien darüber, ob eine Betriebsstätte gesonderte Erlaubnisfähigkeit
besitzt. Betriebsorganisatorische Regelungen sowie die
Eigentumsverhältnisse sind nicht ausreichend.
Benachbarte Spielhallen sind dann gesondert erlaubnisfähig, wenn jede
dieser Spielhallen eigene Betriebsstätteneigenschaft besitzt. Die Sonderung
von benachbarten Betriebsstätten muß bei natürlicher Betrachtungsweise
optisch in Erscheinung treten. Die einzelnen Spielhallen
müssen baulich und optisch deutlich voneinander abgegrenzt sein, insbesondere
kommt der baulichen Geschlossenheit der einzelnen Spielhalle
und ihrer Eingangssituation nach der Rechtsprechung für die Frage
der gesonderten Erlaubnisfähigkeit indizielle Bedeutung zu. Daher
werden für die Annahme der gesonderten Erlaubnisfähigkeit bis zur Decke
reichende und undurchsichtige Trennwände erforderlich sein; Türen
zwischen einzelnen Spielhallen schließen dann die gesonderte Erlaubnisfähigkeit
aus, wenn sie auch vom Publikum benutzt werden können.
Die Eingänge zu den einzelnen Spielhallen müssen sich ebenfalls optisch
und baulich deutlich voneinander absetzen und mit Türen versehen
sein. Außerdem darf die Betriebsfähigkeit jeder Spielhalle nicht durch
die Schließung der anderen Spielhallen beeinträchtigt werden können;
das wäre z. B. der Fall, wenn eine Spielhalle nur durch eine andere betreten
werden könnte.
Eine optische Sonderung ist dann nicht mehr gegeben, wenn z. B. ein
Hauseingang, in dem Spielgeräte aufgestellt sind, ausschließlich zu
Spielräumen führt und beliebigen Passanten nicht als Durchgang dienen
kann, er somit seine Prägung ausschließlich und vollständig von den an
ihr gelegenen Spielhallen empfängt. Wird für Spielhallen eine einheitliche
Bezeichnung und Gestaltung zur Straße hin gewährt, ist eine opti-
sche Sonderung ebenfalls nicht mehr gegeben. Unterschiedliche Einrichtung
und Farbgebung der verschiedenen Spielhallen können allenfalls
als Mittel zur gestalterischen Auflockerung gewertet werden und
sind für die Beurteilung unerheblich.
Da sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine
Spielhalle als ein Raum darstellt, muß bei einem mehrgeschossigen Objekt
besonders geprüft werden, ob es den Spielhallenbegriff erfüllt. Handelt
es sich danach um mehrere Spielhallen, hängt deren Erlaubnisfähigkeit
davon ab, dass jede für sich eine eigene Betriebsstätteneigenschaft
besitzt.
Zitat off
Diese Vorschrift musste wohl mal wieder in Erinnerung gerufen werden. meinten einige "kleine" Spielhallenbetreiber!
Grüße
__________________ gmg
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1
21.12.2007 18:08 |
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Solon
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gmg
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RE: Rauchen in Spielhallen ? |
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@ alle
Na bitte, geht doch:
Gefunden bei isa-casinos.de
Zitat on
23.12.2007
Senatorin stoppt Ausnahmeregelung für Kasino-Raucher
Nur 24 Stunden nach dem Abendblatt-Bericht über die geplante Aushebelung des Rauchverbots in den Hamburger Spielbanken ist das Vorhaben gescheitert. Gesundheitssenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) hat die Notbremse gezogen, nachdem Mitarbeiter ihrer Behörde für das Spielkasino Esplanade nach einem Ortstermin eine Ausnahme vom Rauchverbot machen wollten. Das Verbot gilt vom 1. Januar an unter anderem grundsätzlich in allen Gaststätten.
"Ich habe meine Behörde angewiesen, die Entscheidung in Bezug auf das Spielkasino Esplanade zu prüfen. Danach gilt auch für das Spielkasino - ausgenommen sind speziell ausgewiesene Raucherräume - das Rauchverbot", sagte Schnieber-Jastram gegenüber dem Abendblatt am Freitag.
Am Tag zuvor hatte es anders geklungen. Rico Schmidt, der Sprecher der Gesundheitsbehörde, hatte die geplante Ausnahmeregelung verteidigt. "Die Spielbank ist kein gastronomischer Betrieb", sagte Schmidt. Es überwiege die Nutzung durch das Glücksspiel. Deshalb dürfe dort geraucht werden.
Ausgerechnet der CDU-Gesundheitsexperte Harald Krüger wies diese Argumentation scharf zurück. "Das Nichtraucherschutzgesetz enthält keinen Ermessensspielraum", sagte Krüger, der sich persönlich für die Klärung des Falls eingesetzt hatte. "Selbstverständlich gilt das Rauchverbot auch in der Spielbank", so der CDU-Politiker.
Die Spielbank habe eine Gastronomiekonzession und falle deswegen schon unter das Nichtraucherschutzgesetz. Selbst ohne Konzession dürfte jedoch in dem Kasino nicht geraucht werden. "Überall dort, wo öffentlich gegessen und getrunken werden darf, gilt das Rauchverbot", sagte Krüger, der sich über das schnelle Veto der Senatorin freute. Nur in separaten Räumen mit eigener Belüftung, so Krüger, dürften Zigaretten und Pfeifen qualmen.
Inzwischen haben es die Kasinobetreiber auch schriftlich. "Leider sehe ich mich nach erneuter Prüfung nicht in der Lage, die von uns bisher vertretene Rechtsauffassung aufrechtzuhalten", heißt es in dem Schreiben des zuständigen Mitarbeiters. Lediglich wenn die Bar vom Spielkasino klar abgetrennt würde, wäre das Rauchen erlaubt.
Wie berichtet, hatten an dem Ortstermin außer der Gesundheitsbehörde auch Mitarbeiter des Bezirksamts Mitte teilgenommen. Die Spielbank hatte sich darauf berufen, dass Glücksspielhäuser in dem Gesetzestext beim Rauchverbot nicht ausdrücklich erwähnt werden.
Zitat off
Manchmal sogar so schnell, wie man es sich sonst wünschen würde !! Von dieser Sorte Senatorinen könnte man mehr vertragen!
Es dürfen natürlich auch Senatoren sein !
Grüße
__________________ gmg
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2
23.12.2007 17:14 |
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Solon
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gmg
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RE: Rauchen in Spielhallen ? |
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@ alle
Zitat on
Rauchverbot
Umsatzeinbruch in Kasinos und Spielhallen
09.02.2008
Das Rauchverbot verhagelt den deutschen Kasinos die Bilanz. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, mussten die staatlich konzessionierten Spielbanken im Januar bundesweit erhebliche Umsatzeinbußen verkraften.
An der Bar sitzen und genüsslich eine Zigarette qualmen - damit ist in den meisten Bundesländern inzwischen Schluss. Darunter leiden auch Kasinos und Spielhöllen.
So sanken in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Spielerträge im Januar um 25 bis 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In der Spielbank am Potsdamer Platz in Berlin verspielten die Gäste sogar rund 35 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Von dem Spieler-Streik sind vor allem die Automatenhallen in den Kasinos betroffen. „Viele Raucher gehen früher, oder kommen erst gar nicht“, sagt Rainer Chrubassik, Geschäftsführer der Spielbank Niedersachsen und Sprecher der Deutsche Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft (Desia). Zudem hätte die seit Januar vorgeschriebene Ausweispflicht in den Kasinos zum Besucherschwund beigetragen. Auch die Umsatzzahlen in den privaten Spielhallen gingen zurück. So verzeichnete Deutschlands größte Spielhallenkette, die zur Gauselmann-Gruppe gehörenden Merkur-Spielotheken, im Januar fünf bis zehn Prozent weniger Gäste.
Sollte der Spieler-Streik anhalten, bekommen das auch die Finanzminister der Länder zu spüren. Nach Angaben der Desia brachten rund 8,9 Millionen Besucher den deutschen Kasinos im vergangenen Jahr Bruttoerträge in Höhe von 923 Millionen Euro. Bei einer durchschnittlichen Abgabenlast von etwa 80 Prozent wurden rund 740 Millionen Euro an die Länder überwiesen. Bei einem Umsatzrückgang von 20 Prozent müssten die Länder daher auf rund 150 Millionen Euro verzichten. Für die Spielbank Berlin wurde bereits die Abgabenlast reduziert. Während die Spielbank im vergangenen Jahr über 80 Prozent ihrer Brutto-Erträge von 91 Millionen Euro an das Land Berlin abführte, sollen es dem Vernehmen nach jetzt nur noch rund 60 Prozent sein.
Zitat off
gefunden:
http://www.wiwo.de/politik/umsatzeinbruc...lhallen-265171/
Diese Reaktion der Raucher war doch vorhersehbar! Oder etwa nicht ??
Diese Reaktion gab es doch auch im Gastrobereich.
Grüße
__________________ gmg
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3
09.02.2008 12:45 |
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prochnau
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Man darf auch mal gespannt sein, ob sich der Volksentscheid zum Nichtraucherschutz in Bayern auch positiv/negativ (je nach Auslegung) auf die Spielhallen-/Spielcasino-Besucherzahlen auswirken. Sämtliche Ausnahmeregelungen sind nun immerhin gestrichen, separate Raucherbereiche gibt es nicht mehr. Die dortigen Betreiber dürften ordentlich geschluckt haben. Nicht nur, dass die Umbauarbeiten damit quasi umsonst waren, der Entscheid wird sich sicherlich auch auf die Umsatzzahlen auswirken - spätestens im Winter, wenn die Spieler zum Rauchen in die Kälte geschickt werden müssen.
Nun gilt es vor allem, ein Auge auf die Umsetzung der Auflagen zu haben, denn ob sich überall auch daran gehalten wird, steht - wie immer - auf einem gänzlich anderen Blatt.
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4
05.07.2010 10:35 |
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march
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Man kann wohl davon ausgehen, dass sich die Verhaltensweisen wiederholen, wie es bei Einführung des Raucherschutzgesetzes war. Die Spielhallenbetreiber werden die Schuld für Umsatzeinbrüche ausschließlich beim Gesetzgeber suchen, den Nichtraucherschutz verteufeln und diesem sehr sinnvollen Gesetz die Pest an den nicht vorhandenen Hals wünschen.
Ich persönlich hoffe hingegen, dass die anderen Bundesländer diesem Beispiel folgen werden...
march
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5
06.07.2010 13:05 |
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eszet
Tripel-As
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Erste Eindrücke aus Spielhallen in Bayern:
Viele halten sich an das Rauchverbot und sind auch am Monatsanfang HALBLEER.
Viele Gauselhallen sind geschlossene Gesellschaft = Raucherclub mit Ausweis.
Und diese Hallen sind VOLL.
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6
05.08.2010 11:20 |
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undertaker
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Also da sind doch immer wieder lücken drin. War selbst im Wahlamt tätig. Komme aus Bayern. Man oh man. Man muss den Stimmzettel erstmal lesen genau.
Das haben 100% viele Leute verkehrt angekreutz. JA oder NEIN
Das war so unverständlich geschrieben. Meine Meinung ist, dann müsse man Brandwein auch verbieten. Das nimmt Ausmaße in Deutschland an. Das ist langsam wie zu Honeckerszeiten. Alles verbieten und belehren. Kostet doch alles Geld. Die Bürger werden verarscht wo es nur geht.
Und das absurdeste von allen:
Politiker die es im Bundestag nicht geschaft haben, werden dann in das Europaparlament reingeworfen. So, Bundespolitiker entscheiden was, und von der EU wirds dann geändert
und das genau von den Leuten, die es im eigenen Lande nicht geschafft haben
Ich gehe auch nicht mehr wählen, wofür denn. Wenn das mit dem Rauchen nicht geklappt hätte, hätte man es anders gemacht. Es ist ein Unding das rauchen in Festzelten zu verbieten. Egal ob man Raucher ist oder nicht. Das gehört dazu. In Bayern sowieso. Die Biermaß und Zigarette, Zigarre oder Pfeife.
Vielleicht wird ja 2054
die Biermaß auf 0,5 reduziert, dass es nicht mehr soviele Betrunkene gibt
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7
06.08.2010 09:08 |
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eszet
Tripel-As
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Zitat: |
Politiker die es im Bundestag nicht geschaft haben, werden dann in das Europaparlament reingeworfen |
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Damit meinst Du doch wohl nicht den Stoiber
zurück zum Thema:
Rauchen in Spielhallen
...nächste Phase
Die Aschenbecher kehren zurück zu den Automaten.
"Bei Problemen wenden Sie sich an Ihren Verband."
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8
06.08.2010 10:11 |
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bandick
Kaiser
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9
06.10.2011 12:24 |
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SpeedFive
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Bananenrepublik Deutschland..
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10
07.10.2011 00:05 |
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bandick
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11
03.03.2012 09:05 |
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"Die Ausnahmeregelung für Gaststätten solle nach dem Willen des Gesetzgebers Rauchern ermöglichen, am geselligen Beisammensein teilzunehmen. Der Besuch von Spielhallen erfülle nicht diesen Zweck."
Was für ein Schwachsinn! Als ob das Nichtraucherschutzgesetz Raucher vom geselligen Beisammensein ausschließen würde. Andersherum wird doch ein Schuh draus: Wenn Raucher mit ihren Glimmstengeln die Luft verpesten, schließen sie die Nichtraucher vom geselligen Beisammensein aus!
(Ihr merkt, ich bin Nichtraucherin)
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06.03.2012 08:57 |
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