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Zitat on
Diese Internetseite soll über verschiedene Hintergründe in der Automantenbranche informieren und zum Nachdenken anregen. Aus aktuellem Anlass steht zunächst ein Bericht zur Interessengemeinschaft der Spielautomatenbetreiber I.D.S. im Fordergrund. In Kürze folgen weitere Artikel zu verschiedenen Verbänden und Organisationen, ferner werde ich meine persönliche Meinung zu verschiedenen steuerrechtlichen Themen der Automatenbranche veröffentlichen. Ein wiederholter Besuch könnte informativ sein.

Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kritik zu den hier veröffentlichten Inhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.

Alle Artikel in der Rubrik Hintergründe und Steuerliches geben meine persönliche Meinung wieder. Ich bin als Steuerberater seit ca. 5 Jahren intensiv mit der Automatenbranche beschäftigt, hierbei blieb es nicht nur bei steuerlichen Themen. Zwangsläufig habe ich auch einen Einblick in eine sicherlich ausgewöhnliche Branche gewinnen können. Es gibt kontroverse Standpunkte in nahezu allen Bereichen, die Unternehmensstrukturen sind ebenso vielschichtig, wie die Unternehmer, die dahinter stehen. Bezogen auf die Anzahl der Unternehmen, gibt es eine ungewöhnlich große Zahl von Verbänden und Organisationen. Diese teilen sich ein in zwei grundsätzlich verschiedene Lager, mit höchst unterschiedlichen und völlig verhärteten Ansichten.

Warum gibt es diese Internetseite?

Es gibt wohl keine Branche, in der in dieser Weise elementare rechtliche, insbesondere steuerrechtliche Fragen gänzlich unklar und unsicher sind. Planungssicherheit existiert defakto in keiner Weise.

Die rechtliche Unsicherheit hat die ohnehin bestehenden Differenzen noch weiter verschärft. Es gibt zu jeder Frage meißt vier und mehr verschiedene und teilweise erhebliche unterschiedliche Rechtsstandpunkte. Eine Schar von Fachleuten, oder solche die sich dafür halten, wirbt um die Aufmerksamkeit der Automatenaufsteller, hierbei werden teils abenteuerliche Versprechungen gemacht. Was vor allem zu weiterer Verunsicherung der Betroffenen führt.

Zu den allgemeinen Problemen des wirtschaftlichen Verkehrs kommen spezielle Probleme hinzu. Ständiger Investitionszwang bei atemberaubend steigenden Gerätepreisen, ordnungsrechtliche Einschränkungen, Manipulation, rasanter technische Fortschritt, Verdrängungswettbewerb.

All Diese Faktoren schaffen ein massiv schwieriges Umfeld. In dieser Zeit sind Unternehmer anfällig für unseriöse Geschäftspartner/Weggefährten/Bekannte/Vorstände

Ich fühle mich verpflichtet, meine Erkenntnisse denen zur Verfügung zu stellen, die es etwas angehen könnte. Meine Absicht ist es nicht jemanden von etwas zu überzeugen, ausschließliches Ziel dieser Internetseite ist es zu informieren.

........... Die IdS (Interessengemeinschaft der Spielautomatenbetreiber)
Den meißten dürfte die IdS hinreichend bekannt sein. Anders als der Name vermuten läßt handelt es sich nicht um einen Verein, sondern um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bestehend aus folgenden Gesellschaftern:

*
Accessor jur. Lutz Wöhler
*
H. Dieter Freise
*
Horst H. Freise

Gegründet Anfang des Jahres 2002, hatte sich die IdS zunächst als Ziel gesetzt, die Erstattung von Umsatzsteuern für bestandskräftige Jahre zu erreichen. Da die IdS selbst nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügte, sollten "Mitglieder" geworben werden, die die Verfolgung der Ansprüche durch einen monatlichen "Beitrag" finanzieren. Die IdS veröffentlicht keine "Mitgliederzahlen", nach Schätzungen dürfte die Zahl der Mitglieder die Anzahl von 40 Unternehmen nicht überschreiten. Neben einem lfd. Beitrag "mußten" die Mitglieder noch einen Teil ihrer Erstattungsansprüche an die IdS abtreten. Heute wirbt die IdS nur noch (passive) Fördermitglieder.

In den Jahren 2003 - 2005 bereitete die IdS für ihre Mitglieder Anträge, Einsprüche und Klagen vor, die diese dann in eigenem Namen bei Finanzämtern und Gerichten eingereicht haben, teilweise auch durch ihre Steuerberater/Rechtsanwälte. Alle Vorgänge waren darauf gerichtet zu unrecht gezahlte Umsatzsteuer zurück zu erhalten.

Ende des Jahres 2005 wurde die Arbeitsweise der IdS als unerlaubte Rechtsberatung angesehen. Es wurde gerichtlich untersagt, weiter die Geltendmachung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen anzubieten. U.a. angesichts dieser Einschränkungen wurde der unabhängige Automatenverband Deutschland UAVD e.V. gegründet, dessen Vorsitzender von Beginn an H. Dieter Freise war. Die IdS existiert weiter, tritt aber seitdem nur noch als Arbeitsgruppe innerhalb des UAVD e.V. öffentlicht auf.

Im Obtober 2007 wurde die IdS abermals mit dem Vorwurf der unerlaubten Rechtsberatung konfrontiert. Auch dieses Verfahren endete letztlich mit einer Untersagung verschiedener (rechtlicher) Aktivitäten. Die IdS erkannte den Unterlassungsanspruch umgehend an und erklärt, dass zu keiner Zeit eine individuelle Rechtsberatung beabsichtigt gewesen sei.
Wie haben sich die Ziele der IdS entwickelt?

Stand bei Gründung noch allein die Geltenmachung von Umsatz-steuererstattungsansprüchen für bestandskräftige Jahre im Fordergrund, hat sich der Schwerpunkt im weiteren Verlauf verlagert bzw. erweitert. Es kamen Themen hinzu, wie Vergnügungssteuer, Spielverordnung, lfd. Umsatzsteuer, allgemeine Branchenfragen.

Die IdS erhob sich selbst schnell zum "Retter" der Automatenbranche. Insbesondere H. Dieter Freise begann damit den s.g. "Branchenfilz" öffentlich zu machen, als Feindbild waren schnell die bisherigen Verbandsstrukturen und der Branchenführer (Gauselmann) ausgemacht. Die IdS arbeitete unter ihrem Motto:

Wer Unrecht erkennt und in der Lage ist diesem entgegenzuwirken,

ist moralisch verpflichtet es auch zu tun! IdS - Leitsatz

Mit großer Energie wurden und werden die eigenen rechtlichen Ansichten verbreitet. Insbesondere dem europäische Gemeinschaftsrecht wird hierbei eine große Bedeutung beigemessen. Es werden Eingaben bei Stadträten wegen der Vergnügungssteuer gemacht, es werden Abgeordnete und Minister angeschrieben. Derzeit steht vor allem die PTB wegen der Zulassung von Geldspielgeräten im Fokus. Es bleibt zu hoffen, dass die IdS dabei nicht die jenigen vergisst, deren Interessen sie vorgibt zu vertreten.

Jedem, ob Automatenaufsteller, Beamter, Richter oder Politiker, der nicht die Ansichten der IdS vertrat, wurde meist in rüdem Ton persönliche Interessen, fehlende Unabhängigkeit oder Ignoranz vorgeworfen. Stets wurde der moralische Zeigefinger erhoben. Die IdS und insbesondere H. Dieter Freise entwickelte sich zu einer Art "Branchenpolizei", heute hat diese Aufgabe im wesentlichen der UAVD e.V. übernommen, dessen Vorsitzender Dieter Freise ist.

Sicherlich sind viele Praktiken der Hersteller und Branchenführer als fragwürdig einzustufen. Auch ist eine gewisser Branchenfilz nicht zu übersehen. Allerdings macht der Ton die Musik und eine allzu agressive Aufdeckung der Mißstände könnte der ganzen Branche schaden, auch den kleinen Aufstellern.

Wie insbesondere im Fall Schröder deutlich wird, ist die IdS keinesfalls so moralisch korrekt und unabhängig, wie es stets gern behauptet wird.

Mein Verhältnis zur IdS

Nachfolgend möchte ich Ihnen mein Verhältnis zur IdS, insbesondere Herrn Dieter Freise, in der Vergangenheit und zum heutigen Zeitpunkt erläutern.

Ich habe die IdS durch Herrn Horst H. Freise kennen gelernt, das war im Jahr 2002 kurz nach Gründung der IdS. Zunächst tauschten wir im wesentlichen sachliche Erkenntnisse aus. Durch meine - bereits in dieser Zeit - zahlreichen Mandate aus der Automatenbranche, hatte ich mich bereits mit den rechtlichen Problemen der möglichweise bestehenden Umsatzsteuerfreiheit auseinandergesetzt. Der Informationsaustausch wurde zunehmend intensiver. Es stellte sich schnell heraus, dass wir in vielen rechtlichen Dingen unterschiedliche Standpunkte vertraten. Inbesondere schätzten wir die Erfolgsaussichten für die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen für bestandskräftige Jahre höchst unterschiedlich ein. Während ich hier, wenn überhaupt nur eine kleine Chance sah, wollte Dieter Freise diese Zweifel nicht gelten lassen. Meine kritische Betrachtung des Kurzgutachtens (Verfasser Lutz Wöhler), obwohl ich diese eingehend begründet habe, wurde nicht berücksichtigt. Auch gingen unsere Meinungen auseinander warum die fraglichen Umsätze (derzeit) nicht der Umsatzsteuer unterworfen werden dürfen.

In der Folgezeit übernahm ich weitere Mandate, überwiegend IdS-Mitglieder. Bereits zu dieser Zeit geriet ich in den Konflikt, dass ich meine Mandanten darüber informieren musste, dass ich nicht alle Ansichten und Vorgehensweisen der IdS teilen kann. Insbesondere warnte ich davor, in dieser frühen Phase (2003-2004) Finanzämter zu Entscheidungen zu zwingen und so in ein (unnötiges) Klageverfahren zu gelangen. Zudem warnte ich davor, allzu große Hoffnung in mögliche Erstattungen bis in das Jahr 1979 zu setzen.

Diese kritische Haltung führte wiederholt zu Differenzen zwischen mir und Dieter Freise.

Im Anschluss an das EuGH-Urteil (Februar 2005) nahm ich erstmals öffentlich an einer Veranstaltung der IdS teil. Ich stand Rede und Antwort zu steuerrechtlichen Fragen, die sich aus dem Urteil des EuGH ergaben. Man verlangte von mir widerholt, die Standpunkte der IdS bedingungslos zu vertreten, um das "gemeinsame" Ziel auf keinen Fall zu gefährden und vor allem die Mitglieder bei Laune zu halten. Hiergegen habe ich mich stets verwehrt und auch öffentlich meine (persönliche) Meinung geäußert.

Im weiteren Verlauf des Jahres 2005 übernahm ich die Finanzgerichtsverfahren der Spiel- und Freizeitelektronik GmbH (vormals Dieter Schröder GmbH). Die ursprünglichen Klagen von Anfang 2004 waren von der IdS vorrbereitet worden. Die Verfahren betrafen zahlreiche Jahre, auch noch nicht bestandskräftige.

Hieraus entstanden verschiedene "Musterverfahren" für die Automatenbranche.

*
Anwendung der s.g. Emmott´schen Fristenhemmung
*
Nichtigkeit von Umsatzsteuerfestsetzungen
*
Umsatzsteuerpflicht von Fun-Games
*
Anwendbarkeit von § 15a UStG (Vorsteuerberichtigung)
*
Erlass der bestandskräftigen Steuerfestsetzungen aus sachlichen Billigkeitsgründen

Einige dieser Verfahren sind bis heute nicht endgültig entschieden.

Die IdS hat diese Verfahren stets als "ihre" Musterverfahren ausgegeben und immer wieder versucht, mich bzw. den Kläger zu bedrängen, damit die IdS Auffassung in den Verfahren vorgebracht wird. Hiergegen habe ich mich stets geweigert.

In der Zukunft wurden die Differenzen zwischen mir und Dieter Freise immer größer. Insbesondere meine kritischen öffentlichen Äußerungen über die Ansichten und Arbeitsweise der IdS war Herr Dieter Freise stets ein Dorn im Auge. Dies paßte nicht zu seiner kompromisslosen Haltung, in der es keinen Zweifel am Erreichen des selbst gesteckten Ziels geben durfte.

Nachdem weitere meiner Mandanten ihre Mitgliedschaft und damit ihre Zahlungen in der IdS beendeten, kündigte man öffentlich die Zusammenarbeit mit mir. Zwar gab es zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Zusammenarbeit mehr, man wollte sich aber für meine Offenheit irgendwie revanchieren und verschickte daher eine Email an alle IdS-Mitglieder. Man sprach mir das nötige Verständnis für die Besonderheiten der Automatenbranche ab.

Lesen Sie hier den ausführlichen Schriftverkehr in diesem Zusammenhang:

Der Fall Schröder

EUR 80.000,00 allein für Gerichtskosten, haben die einstigen "Musterverfahren" der IdS hervorgerufen.

Nach einem "Aufruf" an die IdS-Mitglieder, will die IdS nun nach langem Zögern überhaupt nichts mehr so richtig von den Verfahren wissen.

Man war nur so nett, die Gerichtsverfahren kostenlos zu begleiten und verdiene schließlich Dank für den großen Erfolg in der Sache Linneweber. Zudem wurde das Naheliegende nicht vorgebracht. Die offensichtliche Antwort auf alle Fragen, die noch niemand entdeckt hat.

Eine Verantwortung für irgendwelche Kosten könne man nicht übernehmen. Aber selbstverständlich hat man kurzerhand, wie immer, ein paar schlaue Verhaltensregeln parat. Man solle doch der Justizkasse eine Abtretung der Staatshaftungsansprüche aus bestandskräftiger Umsatzsteuer anbieten.

Wie ignorant oder naiv muss man sein, angesichts der Realität solch d... Ratschläge zu geben?

Diese Ratschläge sollen allenfalls darüber hinwegtäuschen, dass man eigentlich versucht sich heimlich aus der Affäre zu ziehen.

Auf Anfragen, wie man mit der Kostenproblematik umzugehen gedenkt, reagierte man zunächst nur äußerst zögerlich und ausweichend. Dies geschah offenbar in dem Wissen, dass man hier eigentlich ohne einen finanziellen Beitrag nicht herauskommt, ohne das Gesicht zu verlieren. Schließlich wäre es mehr als fraglich gewesen, darauf zu verweisen, dass der Betroffene seine Klagen doch letztlich selbst erhoben hat. Schließlich hat die überwiegende Mehrzahl der noch vorhandenen Mitglieder seinerzeit das gleiche getan, nämlich Klagen erhoben, nach Vorgabe der IdS. Es blieb also gar nichts anderes....

Die IdS weißt wie immer jede Verantwortung weit von sich!

Angesichts der Entstehungsgeschichte jedoch ein sehr durchschaubares und vor allem leicht zu widerlegendes Vorgehen.

Kurze Zusammenfassung

Wie den meisten bekannt sein dürfte, war und ist die Spiel- und Freizeitelektronik GmbH (vormals Dieter Schröder GmbH) Kläger in verschiedenen Finanzgerichtsverfahren, die erhebliche Bedeutung für die gesamt Automatenbranche haben.

Die Spiel- und Freizeitelektronik GmbH war seit 2003 "Mitglied" in der IdS. Wie bei allen damaligen Mitgliedern schrieb die IdS entsprechende Klageschriften vor, die dann nur noch unterschrieben und eingereicht werden mussten. So geschah es im Jahr 2004, es wurden mehrere Klagen eingereicht, die pauschal auf die Rückerstattung der Umsatzsteuer seit 1979 gerichtet waren.

Allein durch einen Zufall, es hätte auch jeden anderen treffen können, wurden diese Klagen nach Abschluss des Linneweber-Verfahrens vom Niedersächsischen Finanzgericht als erstes zur weiteren Verhandlung aufgegriffen. Das Finanzgericht sah dieses Verfahren als eine Art Musterverfahren an.

Fortan betrachtete auch die IdS diese Verfahren als ihre Musterverfahren bzw. von ihr begleitete Verfahren.

Kurz vor dem Termin für die mündliche Verhandlung (30.06.2005) übernahm ich das Verfahren. Die IdS konnte das Verfahren nicht allein führen, da niemand Steuerberater oder Rechtsanwalt war. Nachdem ich mich in den Stand des Verfahrens eingearbeitet hatte, was nicht ganz einfach war, nahm ich die Klagen teilweise zurück bzw. schränkte sie betragsmäßig und zeitlich ein, um die Verfahrenskosten so gering wie noch möglich zu halten. Die ursprünglichen Klagen waren konfus, teilweise doppelt und unqualifiziert (von der IdS) vorbereitet worden.

Die IdS verlangte zunächst, dass Herr Wöhler mit vor Gericht als Prozessvertreter auftritt. Da Herr Wöhler eine aus meiner Sicht unzutreffende Rechtsauffassung vertrat/vertritt, verweigerte ich dieses Ansinnen.

Bereits zu dieser Zeit verwies ich auf das ganz erhebliche Kostenrisiko der Gerichtsverfahren. Bis dahin war sich der Geschäftsführer (Herr Schröder) über derart Hohe Kosten nicht im Klaren, so wie vermutlich alle, die durch die IdS Klagen vorbereiten lies. Herr Schröder wurde damit vertröstet, dass man hierfür zu gegebener Zeit eine Lösung finden wird. Schließlich bestand zu dieser Zeit noch die Chance, dass die Verfahren gewonnen werden.

Sämtliche Klagen wurden vom Finanzgericht abgewiesen. Gerichtskosten wurden jedoch noch nicht festgesetzt. Gegen ein Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Abermals erklärte die IdS dieses Verfahren zu ihrem Musterverfahren. Das Kostenproblem wurde weiter ignoriert.

Auch der BFH wies die Revision zurück. Diesmal folgte die Gerichtskosten prompt. Allein der BFH verlangte für das Verfahren EUR 26.505,00 Gerichtsgebühren.

Eine klare Stellung zur Kostenproblematik bezog die IdS auch zu dieser Zeit nicht. Nach langem drängen wurde durch Dieter Freise und Lutz Wöhler eine "Empfehlung zur Kostenbeteiligung" an die IdS und UAVD Mitglieder gerichtet. Um die Mitglieder bei "Laune" zu halten wurde gegen das Urteil des BFH eine Verfassungsbeschwerde erhoben, unterschriftsreif vorbereitet von Freise und Wöhler. Dies geschah in dem Wissen, dass dieser Weg aussichtslos ist. Es sollte aber die "Spendenbereitschaft" der Mitglieder erhöhen, wenn vorgegeben wird: Das Verfahren, um dessen Kosten es geht, ist noch nicht endgültig verloren.

Ich habe mich hiervon distanziert und deshalb nicht an der IdS Sitzung Im Sommer 2007 teilgenommen und auch nicht die aussichtslose Verfassungsbeschwerde erhoben. Im verständlichen Interesse meines Mandanten konnte ich zu dieser Zeit die Sachlage nicht so offen schildern.

Eine klare Täuschung der Mitglieder

Außerdem wurde gegenüber den Mitgliedern behauptet, man hätte meine Gebühren für die Verfahren übernommen. Dies sollte unangenehme Fragen über den Umfang der Beteiligung der IdS verhindern. Denn die Beteiligung betrug in Wahrheit "Null" Euro.

Zweite klare Täuschung der Mitglieder

Mein Honorar hat man nicht übernommen. Vielmehr habe ich darauf verzichtet.

Wenig später folgten die Rechnungen des Niedersächsischen Finanzgerichts, insgesamt standen/stehen nun Gerichtskosten von rd. EUR 80.000,00 im Raum. Mit ein wenig Sachverstand bei Erhebung/Vorbereitung der Klagen hätten diese Kosten auf einen Bruchteil reduziert werden können.

Angesichts dieser Katastrophe hält es die IdS nun noch nicht einmal für nötig die anderen Mitglieder zu warnen. Die Mitglieder, die dutzendweise in vergleichbare Klageverfahren getrieben wurden. Warnen deshalb, weil bei vielen dieser Verfahren eine ähnliche "Kostenbombe" schlummert. Ich kann die Zahl der Verfahren nur vermuten, die Streitwerte dürften jeweils ganz erheblich sein, sodass der Gesamtschaden, ungeahnte Höhen erreichen kann. Zeigen wird sich dies erst, wenn das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden in Sachen Emmott entschieden hat. Dann nämlich erst, werden die Finanzgerichte die ruhenden Verfahren fortsetzen.

Die hier veröffentlichten schriftlichen Äußerungen des Dieter Freise lassen allzu offensichtlich Zweifel an der wahren Gesinnung aufkommen. Jede Verantwortung abzulehnen ist schon wirklich ein starkes Stück!

Der IdS Leitspruch klingt in diesem Lichte schon sehr absurd.

Wer Unrecht erkennt und in der Lage ist diesem entgegenzuwirken,

ist moralisch verpflichtet es auch zu tun! IdS - Leitsatz

In eigenen Dinge scheint man da andere Maßstäbe anzulegen....

Interessiert Sie die ausführliche Geschichte? Dann lesen Sie bitte hier.

Ich kann nur an jedes Mitglied der IdS die Empfehlung aussprechen, lassen Sie überprüfen, zu welcher Zeit wurden welche Klagen in Sachen Umsatzsteuer erhoben. Entscheidend ist vor allem ob eine Klage vor oder nach dem 01.07.2004 erhoben worden ist, zu diesem Zeitpunkt wurde nämlich das Gerichtskostenrecht erheblich verändert.


1. Der Millionen Coup:

Eine Geschichte, die vermutlich jeder mit verfolgt hat, die aber ein wenig in Vergessenheit geraten ist.

Im Januar 2006 begab sich ein Abgesandter der IdS in die "Höhle des Löwen".

Worum ging es? Es ging darum, den "Wert" einer "ungestörten" Spielverordnung auszuloten. Zu dieser Zeit war die politische Diskussion über die Novellierung der neuen Spielverordnung in vollem Gange. Die Industrie, allen voran die Gauselmann AG, hatte großes Interesse daran, dass bestimmte Punkte in die Spielverordnung aufgenommen bzw. nicht aufgenommen werden.

Die IdS war bereits zu diesem Zeitpunkt zu einem gewichtigen Sprachrohr geworden. Dieses Sprachrohr konnte ohne weiteres genutzt werden, um die Veränderung der Spielverordnung maßgeblich zu beeinflussen.

Die Spielverordnung konnte damit (theoretisch) bares Geld wert sein.

Der Abgesandte wurde kurzerhand mit einem "Vorschlagt" losgeschickt. Der "Vorschlag" lautete wohl sinngemäß:

Gegen Zahlung von 10 Mio. EUR würde die IdS keinen Einfluss auf das lfd. Gesetzgebungsverfahren nehmen.

Das Angebot wurde von der Gauselmann AG nicht angenommen. Ganz im Gegenteil, das Ansinnen wurde öffentlich gemacht. Die IdS rechtfertigte ihre Vorgehensweise damit, dass man lediglich testen wollte, wie viel es der Industrie wert sei, "ungestört" eine neue Spielverordnung auf den Weg zu bringen.

Was wäre geschehen, wenn der Vorschlag angenommen worden wäre? 10 Mio. EUR, wirklich ablehnen?

Ob sich die Dinge tatsächlich so zugetragen haben und die Frage "was wäre wenn", vermag ich nicht zu beurteilen. Jedoch bleibt so oder so ein gewisser fader Beigeschmack. Verwunderlich ist nur, dass dieser Vorgang so wenig hinterfragt wurde und damit letztlich schnell in Vergessenheit geraten ist.


Rechtsansichten der IdS

Nachfolgend eine kritische Betrachtung der von der IdS, insbesondere von Dieter Freise, vertretenen Rechtsauffassungen zu verschiedenen steuerlichen Themen:

Zunächst seinen an dieser Stelle aber ein paar grundsätzliche Anmerkungen erlaubt.

Es liegt in der Natur der Sache, dass es stets unterschiedliche rechtliche Positionen gibt. Gerade im Steuerrecht sind stets ein Fülle von Fragen heftig umstritten. Hierbei werden häufig grund verschiedene Meinung vertreten. Manchmal fallen Gerichtsentscheidungen, die lange Zeit für unmöglich gehalten wurden. Es gibt in rechtlichen Fragen grundsätzlich nichts was es nicht gibt. Man sollte stets alles in Frage stellen, die Vergangheit hat gelehrt, dass auch das Unmögliche möglich werden kann.

Dies gilt jedoch nicht allein für die Automatenbranche, sondern allumfassend für alle Bereiche des Steuerrechts.

Vor allem das Europarecht hat in der Vergangheit besonders spektakuläre Entscheidungen hervorgebracht. Allein die finanziellen Auswirkungen waren oft beträchtlich.

Auch dies gilt nicht allein für die Automatenbranche.

Bei all dieser Unklarheit lassen sich die meißten steuerrechtlichen Fragen gleichwohl zuverlässig und abschließend klären.

Während man sich selten in einer Frage 100 % sicher sein kann, so kann man doch die überwiegende Zahl der Fragen 100 % sicher wiederlegen.

Auch wenn man es nicht leicht glauben mag, auch das Steuerrecht folgt in weiten Teilen einer gewissen Logik. Zwar mag sich diese nicht immer ohne weiteres erschließen und man kann im Einzelfall auch nicht immer Gerechtigkeit erkennen, trotzdem folgt Steuerrecht einem Grundgedanken.

An die Beurteilung einer Rechtsfrage sollte man grundsätzlich wertfrei herangehen. Wer zu sehr das gewünschte Ziel vor Augen hat, verliert den Blick für das realistische rechtliche Umfeld.

Nur wer seine Meinung fundiert begründen kann, kann nachhaltig seine Meinung auch durchsetzen. Fundiert begründen heißt zwangsläufig auch, sich sachlich mit anderen Auffassungen, die vielleicht nicht so positiv sind, auseinander zu setzen. Die Anforderungen werden um so höher je verfestigter die abweichenden Auffassungen sind und vor allem von diese vertreten werden.
Die Rechtssache Linneweber

Warum durften die Umsätze bis 05.05.2006 aus dem Betrieb von Geldspielgeräten (§ 33c GewO) außerhalb von Spielbanken nicht der Umsatzsteuer unterworfen werden.

Die Auffassung der IdS hierzu

Einfach gesagt, geht die IdS davon aus, dass das Gemeinschaftsrecht unzweideutig und unmissverständlich alle Formen des Glücksspiels ausnahmslos von der Umsatzsteuer befreit. Dies ergebe sich einerseits aus Art. 13 Teil b Buchst. f der 6. EG-Richtlinie und im Übrigen auch aus Art. 33 der 6. EG-Richtlinie.

Im Verfahren Linneweber war daher entscheidend, dass der EuGH die fraglichen Spiele als Glücksspiele im Sinne der Richtlinie ansieht. Dann könne es keinen Zweifel an der Umsatzsteuerfreiheit geben.

Der EuGH hat letztlich entschieden, dass die Umsätze aus Geldspielgeräten steuerfrei zu belassen sind.

Im Ergebnis lag die IdS also mit ihrer Einschätzung richtig, allerdings ist die Begründung der Entscheidung eine gänzlich andere. Zudem mißt man der Entscheidung eine größere Tragweite als in Wahrheit berechtigt bei.

An der Frage, ob es sich um Glücksspiel handelt, hatte der EuGH offenbar überhaupt keinen Zweifel. Vielmehr beanstandete er, dass vergleichbare Umsätze in Spielbanken umsatzsteuerfrei sind. Keine Rede davon, dass Glücksspiel ausnahmslos umsatzsteuerfrei zu belassen ist. Ganz im Gegenteil der EuGH äußerte abermals, dass die EG-Richtlinie Glücksspiele nicht zwingend von der Umsatzsteuer frei stellt, dem Mitgliedsstaat steht ein gewisses Ermessen zu. Durch die Ungleichbehandlung von Spielhallen und Spielbanken war dieses Ermessen allerdings überschritten.

Daher muss auch erheblich angezweifelt werden, dass es wirklich die von der IdS an den EuGH übermittelten Informationen waren, die den Erfolg des Verfahrens maßgeblich beeinflußt haben.

Wenn überhaupt dürfte dieser Erfolg allein den Eingaben, des von Herrn Peter Eiba beauftragten, Dr. Oliver Zugmaier zu verdanken sein. Er ist ein anerkannter Experte und Verfasser zahlreicher Fachaufsätze zum Umsatzsteuerrecht und hat den EuGH während des Linneweber-Verfahrens mit Informationen zu verschiedenen Hintergründen versorgt.

Fest steht, dass die EuGH Entscheidung Linnweber in keiner Weise die Rechtsauffassung der IdS bestätigt hat. Allein deshalb ist es reichlich vermessen, wenn sich die IdS dieses Verfahren selbst als Erfolg auf die Fahnen schreibt.
Die lfd. Umsatzsteuer Rechtssache ???

Das Umsatzsteuergesetz wurde zum 06.05.2006 geändert, fortan sollen Umsätze aus Spielhallen und Spielbanken gleichermaßen der Umsatzsteuer unterworfen werden. Damit reagierte der Gesetzgeber auf die EuGH-Entscheidung Linneweber.

Bereits vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung herrschte eine Kontroverse darüber, ob die Neuregelung abermals gegen EU-Recht verstößt.

Es kam was kommen mußte, die Frage landete bei den Finanzgerichten, zunächst im vorläufigen Rechtsschutz (Aussetzung der Vollziehung -AdV-). Diese erklärten die Frage ebenfalls als strittig und gewährten Rechtsschutz. Letztlich vom BFH bestätigt mit Beschluss vom 15.08.2007.

Den vorliegenden Gerichtsentscheidungen läßt sich keinerlei Tendenz entnehmen. Das Nds. Finanzgericht hat jüngst bereits in einem Hauptsacheverfahren die Klage abgelehnt. Eine Vorlage an den EuGH unterblieb, es wurde lediglich die Revision zugelassen.

Die IdS vertritt die Auffassung, dass nicht der Hauch eines Zweifels daran bestehen kann, dass die fraglichen Umsätze von der Umsatzsteuer zu befreien sind.

Zwar mag es abermals so sein, dass die IdS im Ergebnis Recht behalten wird, mit dem Grund aber, warum es so ist, dürfte die IdS abermals gänzlich daneben liegen. Sicherlich gibt es gute Gründe die neuerliche Umsatzsteuerpflicht anzuzweifeln, nur sind die Überlegungen hier deutlich tiefgehender als die unendliche Aussage der IdS, "jedes Glücksspiel sei unzweideutig von der Umsatzsteuer zu befreien".

Warten wir es ab. Letztlich wird wohl wieder der EuGH das letzte Wort haben. Aus meiner Sicht spricht vieles für die Umsatzsteuerfreiheit.

Hier finden Sie die aktuellen Reaktionen der IdS auf mein Veröffentlichungen in der Sache Schröder.

19.11.2007

Heute erhielt ich von Herrn H. Dieter Freise eine E-Mail an Herrn Dr. Leonhard, Richter am Finanzgericht Niedersachsen 5. Senat (Fachgebiet Umsatzsteuer) zur Kenntnisnahme.

Zunächst zur Erklärung, Herr Dr. Leonhard war Berichterstatter (Verfahrens-vorbereitender Richter) für das Verfahren wg. Emmott´scher Fristenhemmung (30.06.2005) sowie das Verfahren betreffend Umsätze aus dem Betrieb von s.g. Token-Geräten, außerdem war er an der aktuellen Entscheidung (18.10.2007) in Sachen Umsatzsteuer ab 06.05.2006 beteiligt.

Einleitend beschwert sich Herr Dieter Freise sinngemäß bei Herrn Dr. Leonhard darüber, dass ich mit der Seite hintergrund.hippke.de Werbung für meine Dienste als Steuerberater machen will und hierbei in "Niedertracht", durch subjektive Darstellungen, die IdS und ihre Ziele diffamieren will. Ich mache meine Probleme zu einem Problem anderer. Er fragt offen, ob die Interseite Ergebnis von Gesprächen zwischen mir und Herrn Dr. Leonhard ist.

Sodann erklärt Herr Freise abermals, warum er die Umsatzsteuerpflicht für falsch hält und das es Kräfte gibt, die die Umsatzsteuer mit allen Mitteln erhalten wollen.

Indirekt erklärt Herr Freise mich ebenfalls zu einem Befürworter der Umsatzsteuer.

Mein Kommentar hierzu:

Beim ersten Lesen fehlten mir tatsächlich die Worte... Wie kommt man auf so eine schräge Idee?

Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, was das Finanzgericht bzw. Dr. Leonhard damit zu tun hat, dass die IdS Herrn Schröder auf seinen Gerichtskosten allein sitzen läßt. Es gehört schon eine gehörige Portion Fantasie dazu, zwischen der Internet-Seite und Herrn Dr. Leonhard eine Verbindung zu sehen.

In welcher Weise die Seite Hintergrund.Hippke.de als Werbung für meine Tätigkeit zu sehen ist, muss jeder für sich selber betrachten. Jedenfalls dient sie aus meiner Sicht nicht Werbezwecken. Sollte trotzdem ein Mandant auf diesem ungewöhnlichen Weg zu mir finden, freue ich mich natürlich trotzdem.

Woraus Herr Freise schließt, ich sei ein Befürworter der Umsatzsteuer, weis ich nicht. Fest steht jedenfalls, dass ich bereits hier meine Meinung geäußert habe. Ich halte die Umsatzsteuerpflicht für sehr fragwürdig, aber aus anderen Gründen als die IdS. Nicht mehr und nicht weniger. Leider bin ich kein Hellseher sondern Realist, ich kann nicht mit letzter Sicherheit vorhersagen, wie der EuGH entscheiden wird. Für Herrn Freise scheint es eine Glaubensfrage zu sein.

Allerdings zeigt die Reaktion abermals ziemlich deutlich, dass Herr Freise nicht einmal verstanden hat, warum ich das alles hier tue und ich mir die Mühe mache extra eine Internet-Seite zu veröffentlichten. Wie ignorant muss man sein, die Beweggründe nicht zu verstehen!
Zitat off

Gefunden bei:
http://www.hintergrund.hippke.de

Grüße

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1 13.12.2007 22:07 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Moin

Was will Herr Hippke uns sagen?Weißnicht


Der Mann ist Steuerberater?geschockt


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@ alle

Wer möchte, kann hier noch die eine oder andere Hintergrundinformation bekommen:


http://www.trucklestone.com/daten/Protok...tag18_02_05.pdf

http://www.automaten-stammtisch.de/daten/aeu.pdf

http://www.trucklestone.com/leistungen.htm

http://www.trucklestone.com/ueberuns.htm

http://www.hintergrund.hippke.de/resourc...gliederinfo.pdf

http://www.hintergrund.hippke.de/resourc...+Mitglieder.pdf


Ich hoffe, alle Links funktionieren.

Ansonsten ergeben sich auch die Fundstellen aus der Original-Web-Seite.



Um Deine Frage zu beantworten magnum:


Ich denke mir, hier will jemand - aus welchem Grund auch immer - Hintergrundwissen loswerden.


Ich kann Hintergrundwissen gut leiden !!

Grüße

__________________
gmg
3 14.12.2007 17:51 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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