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Meike
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Glücksspielstaatsvertrag versus www?

Gruß an Alle,

hatte jemand von Euch am Montag, den 03.12.2007, 10:30 Uhr, an der Expertenrunde in Köln teilgenommen?

Laut der Pressemitteilung der Kanzlei H & H sei
"erstmalig eindeutig und wissenschaftlich belegbar nachgewiesen, dass der praktischen Umsetzung des geplanten Glücksspielstaatsvertrags unüberwindbare technische Hindernisse entgegenstehen."

Da ich von Natur ja recht kritisch veranlagt bin und bis jetzt weder das "wissenschaftlich belegbare" nachlesen konnte, bzw. bis jetzt niemanden "gefunden" habe, der anwesend war, daher meine Fragen. Vielleicht war jemand von Euch anwesend und kann mir auf die Sprünge helfen.

1. Waren Vertreter der Überwachungsbehörden (in NRW wäre das die BR Düsseldorf ab 01.01.2008 gem. §18 Gesetz des Landes NRW zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen) anwesend und wenn ja, wie hatten die sich geäußert?

2. Waren z.B. Vertreter des BKA oder der LKÄs anwesend und wie haben die sich geäußert?

3. Waren Vertreter der BAFIN (Bundesanstalt für Finanzdienstleister) anwesend und wie haben die sich geäußert? Wurde das KWG (Kreditwesengesetz) erläutert, welches ohnehin die beiderseitige Legitimation bei Auslandsgeldtransfers fordert?

4. Wurde das "Unlawful Internet Gambling Enforcement Act", welches seit dem 13.10.2006 in den USA in Kraft ist, erläutert und wissenschaftlich / rechtlich hinterfragt, ob dies hier in ähnlicher Weise eingeführt werden kann? Gab es vielleicht einen Referenten von der Bankenkontrolle in den USA, der das dortige System darstellte?

5. Wurden z.B. Parallelen der Überwachung des www, wie beim Deliktfeld "Kinderpornographie" dargestellt?

6. Wo kann man das Gutachten nachlesen? Wer hat das Gutachten finanziert?


Gruß Meike
1 08.12.2007 06:28 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Meike
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Dank eines netten Forumskollegen erhielt ich per PN den link zur ppp der "Expertenrunde" zum Thema "Effektive Gefahrenabwehr durch reguliertes Online-Gambling". - würde ich einstellen, wenn meine Firewall es zulassen würde, geht aber nicht-

Weiß jemand, ob ein Experte zur Gefahrenabwehr gehört wurde?

Ich persönlich fand nur Widersprüchlichkeiten in der ppp zu diesem Thema.
z.B.:
- Bl.6 "keine effektive technische Umsetzung möglich" war der Tenor zur Internetbeschränkung
und zum Strafrecht hieß es auf
Bl. 9 "Die Gesetzgebungskompetenz der Länder für strafrechtliche Sanktionen der Verstöße gegen den GlspStV-Entwurf steht in Frage"

aber auf Bl. 16 liest man plötzlich, wenn das online-gambling reguliert würde, dass nicht zertifizierte Spiele sofort als illegal erkennbar wären und eine Bekämpfung leichter möglich wäre

Dieser Schluß war für mich persönlich überhaupt nicht erklärbar.

Oder soll das heißen, dass alle Straftaten, die nicht sofort eine 100%-ige Aufklärungsquote bringen, teillegalisiert werden damit die Fallzahlen runter gehen und man so einen Rückgang der Straftaten vorgaukelt?

Wer noch weitergehende Infos hat, bitte einstellen.


Gruß Meike
2 08.12.2007 16:56 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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