Zirkusregister – gesetzliche Neuregelung |
Puz_zle
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Zirkusregister – gesetzliche Neuregelung |
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aus Thüringen,
der Bundesrat hat am 30.11.2007 mit der Zustimmung zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes > BR/BT-Drucksachen > 289/07 - 16/6309 – 16/6828 die Voraussetzungen zur Einrichtung eines sog. Zirkuszentraldatei zur Überwachung des Tierschutzes bei Zirkussen und mobilen Tierschauen geschafften.
Näheres regelt dann die Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Haltung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkusregisterverordnung – ZirkRegV), die sich derzeit noch im Entwurfsstadium befindet: BR-Drucksache 724/07 vom 19.10.07
Siehe hierzu auch die Pressemitteilung vom 11.10.2007 zum >>Vergleich vor dem VG Wiesbaden im Verfahren gegen die „Hessische Zirkusdatei“<<
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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03.12.2007 20:22 |
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Solon
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Puz_zle
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Themenstarter
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RE: Zirkusregister – gesetzliche Neuregelung |
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aus Thüringen,
die Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Zurschaustellung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkusregisterverordnung – ZirkRegV) vom 06.03.2008 wurde zwischenzeitlich im BGBL. I Nr. 9 vom 18. März 2008 verkündet
und ist am 19. März in Kraft getreten.
Die Änderungen zum Tierschutzgesetz wurden im BGBl. I Nr. 66 vom 21.12.2007 und BGBl. I Nr. 3 vom 25.01.2008 verkündet und sind in der online-Ausgabe eingearbeitet: TierSchG
Zum Thema Zirkus(-tiere) hier noch eine Info zu einer aktuellen Gerichtsentscheidung
Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 17.03.2008
Quelle: http://vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/12...ml?ROOT=1192939
Zitat: |
Zirkus klagt erfolglos gegen die Erhebung von Kosten für Polizeieinsatz wegen ausgebrochenem Tiger
Das Verwaltungsgericht hat auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 07.03.2008 die Klage der Geschäftsführerin des „Circus Barelli“ gegen einen Kostenbescheid der Polizeidirektion Esslingen, mit dem sie zu Gebühren und Auslagen für einen Polizeieinsatz herangezogen wird, abgewiesen. Die Klägerin, so das Gericht, sei aufgrund ihrer Sachherrschaft über die ausgebrochenen Tiger als Zustandsstörerin für die Beseitigung der Gefahr verantwortlich gewesen.
Im Juni 2006 befand sich der Zirkus in Wendlingen in der Sommerpause. Am 19.06.2006 konnten zwei Tiger, die im Eigentum eines ungarischen Tierdompteurs stehen und der mit seiner Tigernummer für die Saison 2006 vom „Circus Barelli“ engagiert worden war, durch eine Nachlässigkeit des (beim Tierdompteur angestellten) Tierpflegers bei der Reinigung der fahrbaren Tigeranhänger ins Freie gelangen. Die zwei Tiger - ein sibirische Tiger und das bengalische Tigerweibchen „Princess“ - befanden sich dann auf dem mit einem ca. 1,50 m hohen Zaun umschlossenen Gelände des Zirkusses. Dem Tierpfleger gelang es, den sibirischen Tiger wieder zurück in den Käfig zu treiben. Bei der Tigerdame „Princess“ gelang dies jedoch nicht. Sie lief weiter auf dem Zirkusgelände umher und verletzte zwei Ponys, bevor schließlich ein Tierarzt aus der „Wilhelma“ „Princess“ mit einem Pfeil aus einem Betäubungsgewehr betäubte und sie wieder in den Käfig zurückbrachte. Der „Ausbruch“ von „Princess“ hatte den Einsatz von 31 Polizeibeamten, eines Polizeihubschraubers und eines Rettungswagens sowie eines Notarzteinsatzfahrzeuges zur Folge. Für den Polizeieinsatz wurde der Klägerin mit bestandskräftigem Bescheid vom 04.07.2006 2.902,49 EUR in Rechnung gestellt. Die Klägerin beantragte im Januar 2007 bei der Polizeidirektion Esslingen die Zurücknahme dieses Gebührenbescheids, hilfsweise dessen Widerruf, was die Polizeidirektion ablehnte. Die Klägerin erhob am 27.03.2007 Klage. Sie war der Ansicht, dass sie nicht Kostenschuldnerin sei und deshalb nicht in Anspruch genommen werden dürfe. Sie sei weder Eigentümerin der Tiger samt Käfigen noch sei der Tierpfleger bei ihr angestellt. Sie habe lediglich einen Gastspielvertrag mit dem Eigentümer der Tiger, bei dem auch der fragliche Tierpfleger angestellt sei.
Die 1. Kammer ist der Argumentation der Klägerin nicht gefolgt.
Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Rücknahme oder Widerruf des Gebührenbescheides vom 04.07.2006. Das Verbringen des Tigers in den Käfig sei eine der Klägerin individuell zurechenbare öffentliche Leistung, die zur Beseitigung einer Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erbracht worden sei. Nachdem es niemand gelungen sei, auch den zweiten, auf dem Zirkusgelände frei herumlaufenden Tiger in den Tigeranhänger zurückzutreiben, hätten die Voraussetzungen für ein polizeiliches Einschreiten zur Gefahrenbeseitigung vorgelegen. Die Klägerin, die persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der Circus Barelli GbR sei, sei auch als Zustandsstörerin für die Beseitigung der Gefahr verantwortlich gewesen. Die Verantwortung der Klägerin für die sich auf dem eingezäumten Gelände des Zirkusses befindlichen Tiger sei Ausfluss der Sachherrschaft der Klägerin über diese Tiere. Denn diese Sachherrschaft ermögliche ihr die Nutzung der Tiere mit den sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Vorteilen. Wer aber die Sachherrschaft über die Tiere innehabe, müsse dafür Sorge tragen, dass andere nicht durch diese Tiere gestört oder geschädigt würden. Dass der Tierpfleger durch sein nachlässiges Verhalten die Tiere in den störenden Zustand versetzt habe, sei demgegenüber unbeachtlich. Es bestehe zwischen der Inanspruchnahme des Handlungsstörers und des Zustandsstörers nach dem Polizeigesetz kein Rangverhältnis.
Die festgesetzten Gebühren und Auslagen seien auch ihrer Höhe nach rechtmäßig.
Gegen das Urteil (AZ.:1 K 2800/07) steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird. |
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24.03.2008 09:40 |
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Solon
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C. Schröder
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Eine Frage hierzu bevor ich lange suche:
Ist die erteilende Behörde und die kontrollierende Behörde tatsächlich unterschiedlich. Spontan hätte ich in beiden Fällen auf das zuständige Veterinäramt getippt. Aber wie gesagt, ich habe nicht nachgesehen.
Bin ja wohl auch in keiner Weise von dieser Materie betroffen, so dass ich Platz in meiner Festplatte lassen möchte.
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26.03.2008 15:13 |
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