Guten Tag aus Stadtlohn,
ich muss gegen einen Gewerbetreibenden ein Bußgeldverfahren einleiten. Am Sonntag während des Weihnachtsmarktes hatte er sein Geschäft geöffnet und verkaufte fleißig seine Artikel. Der Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz ist eindeutig, aber woraus ergibt sich meine Zuständigkeit. Kann mir jemand die Fundstelle nennen. Ich habe selbst nur die ZustVO im Bereich des Arbeitsschutes von 1993.
Viele Grüße
Günter Wehning
Grüße aus Stadtlohn,
ich habe die ZuständigkeitsVO NRW gefunden. Trotzdem vielen Dank und schöne Weihnachtstage wünscht aus dem Münsterland mit Strom aber ohne Schnee
Günter Wehning
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