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Bedenkliche Äußerungen und Standpunkte des Fachverbandes in Herford zum Glücksspiel

Geht es hier wirklich um das BGH-Urteile vom 22.11.2007 III ZR 9/07?

Frau Ilona Füchtenschnieder kann immer noch keine verlässlichen und detaillierten Glücksspielsuchtangaben für Deutschland machen. Hier nun die präzisen Füchtenschnieder-Schätzzahlen in 2007: „Rund 265.000 Glücksspielsüchtige!“

Und davon kommen 80 % aus den Dattel-Hallen und diese unterliegen laut fachlichem Hinweis von Frau Füchtenschnieder keiner behördlichen Reglementierung!

Na wo sind wir denn?
Zitat:
Der WESTEN berichtete unter: Abkassieren in geöffneter Sperrzone

Die Werbung des Kasinos in Bad Oeynhausen versprüht pure Euphorie. "Herzlich Willkommen in Las Vegas!", heißt es auf der Internet-Seite. "Sie haben richtig gehört: Las Vegas liegt in Nordrhein-Westfalen. Genauer gesagt, im Casino Bad Oeynhausen - unserem vor Leben sprühenden Spieltempel ganz im American Style". Und zum Automatenspiel formulieren die Werbe-Texter launig: "Rekordgewinne sind fast schon unser Markenzeichen. Da räumt ein Junggeselle ganz locker den Jackpot mit 90 000 Euro ab." Bei "durchschnittlich 91 Prozent Gewinnchancen" sei das ja auch "jederzeit möglich". Wo? Natürlich an den "spendierfreudigen Slot Machines der neuesten Generation".

Herr S. aus Bielefeld hat da ganz andere Erfahrungen gemacht.

Magisch angezogen

Weil der Geschäftsmann seine notorische Spielleidenschaft nie unter Kontrolle und haufenweise Geld verloren hatte, ließ er bereits 1998 bundesweit eine sogenannte Selbstsperre über sich verhängen. Damit, so seine Hoffnung, sollte ihm unwiderruflich der Eintritt in die Spielbanken der Republik versagt werden.

Doch die Sicherung versagte. Magisch angezogen, lief der Spielsüchtige immer wieder in die Spielbank von Bad Oeynhausen. Um nicht entdeckt zu werden, mied er die Roulette- und Black-Jack-Tische, wo Ausweiskontrollen stattfinden, und schlich in den für jeden Erwachsenen zugänglichen Automatenbereich.

Das kleine Warnschild, das gesperrte Spieler darauf hinweist, dass ihnen weder Gewinne noch Entschädigungen zustehen, ignorierte er geflissentlich. Zwischen 2000 und 2001 verzockte S. so rund 120 000 Mark. Im anschließenden Prozess sprachen ihm sowohl das Landgericht Münster, als auch das Oberlandesgericht Hamm Schadenersatz zu. Die Bank, eine von acht zur Westspiel GmbH gehörende, legte Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein, der gestern sein Urteil sprach.

Tenor: Weil suchtkranke Spieler erst seit 2005 in staatlich lizenzierten Spielbanken rigoroser von weiteren Eigen-toren abzuhalten sind (etwa von Geldabhebungen innerhalb der Spielkasinos...), muss Oeynhausen nicht zahlen. Vorläufig jedenfalls. Denn was untere Instanzen womöglich noch entscheiden, bleibt offen.

Eine Niederlage für den Betroffenen will Ilona Füchtenschnieder in dem Urteil auch darum nicht erkennen.

Willkommener Begleitschutz

"Im Gegenteil", sagte die Sprecherin des Fachverbandes Glücksspielsucht in Herford. "Was ab 2008 neue Gesetzeskraft erlangt, hat jetzt noch einmal willkommenen Begleitschutz von höchster Richterstelle bekommen." Füchtenschnieder meint die künftig uneingeschränkte Verpflichtung aller Kasino-Betreiber, durch penible Eingangskontrollen und Datenabgleich per Computer frühzeitig jene 30 000 registrierten Spieler auszusortieren, die sich bundesweit mit der eben genannten Selbstsperre selber schützen wollen - bevor sie sich abermals um Kopf und Kragen wetten.

Dass dieses Modell nie so richtig griff, erklärt Füchtenschnieder mit der Doppelmoral im staatlichen Glücksspielgeschäft. "Das sind nun mal gute Kunden." Also wird in der geöffneten Sperrzone lieber kassiert statt kuriert? "Könnte man so sagen..." Mehr noch. In der mündlichen Verhandlung vor dem BGH Ende September gewährte die Spielbank-Lobby Einblick in ihre Philosophie vom mündigen Bürger. So sagte der Anwalt des Kasinos, Herr S. sei jederzeit voll geschäftsfähig gewesen und habe "sehenden Auges den Schaden in Kauf genommen". Man dürfe seinen Drang, das Warnschild partout zu missachten, nicht auch noch mit Schadensersatz prämieren.

Der Anwalt des Spielers beharrte hingegen darauf, die Spielbank hätte die Pflicht und Schuldigkeit gehabt, auch im Automatenbereich Ausweise zu kontrollieren und Herrn S. zum Gehen zu bewegen. Ein höherer Personaleinsatz sei angesichts der hohen Gewinne der Spielkasinos wohl zumutbar.
Ein Argument übrigens, dem der Bundesgerichtshof gestern komplett folgte.

Zumal Spielsucht unter Fachleuten - und von den Krankenkassen anerkannt - längst als "harte Droge" gilt. Rund 265 000 Menschen, schätzt Ilona Füchtenschnieder, sind bundesweit betroffen. Genaueres wisse man nicht. Die persönlichen Konsequenzen seien zumeist fatal: Pathologische Spieler benötigen für ihre Einsätze viel Geld, ihre Delinquenz ist hoch.

Füchtenschnieder: "Die Spieler flüchten in eine Phantasiewelt, weil sie sich selbst nichts mehr zutrauen, ihr Leben nicht in die Hand nehmen. Soziale Kontakte gehen verloren, der Automat tritt an die Stelle anderer Menschen. Die Folgen sind Einsamkeit, Depressionen, innere Leere." Jeder vierte abhängige Spieler hat nach Angaben des Fachverbandes Glücksspielsucht schon mindestens einen Selbstmordversuch begangen.

Spielhöllen sind das größere Problem

Für die streitbare Ost-Westfälin ist der richterliche Flankenschutz von gestern "Beweis dafür, dass der Staat der Sucht verfallene Menschen nicht ausnehmen darf". Wobei auch Ilona Füchtenschnieder einräumt, dass das größte Problem weder durch das Urteil noch durch den ab 1. Januar geltenden neuen Staatsvertrag angegangen wird: die Daddel-Automaten in normalen Spielhallen. Sie gelten offiziell als "Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit" und unterliegen keiner behördlichen Reglementierung. "Aber 80 Prozent der Menschen, die die Suchtberatungsstellen aufsuchen, sind Automatenspieler."

Gefunden unter: http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/2007/11/22/news-6397138/detai
l.html
1 23.11.2007 13:51 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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