Nur ein nationales Glücksspielgesetz kann Ordnung bringen! |
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Nur ein nationales Glücksspielgesetz kann Ordnung bringen! |
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Wissentlich die Unwahrheit
Kommentar von Volker Nickel
Kein Bereich der öffentlichen Kommunikation ist so streng reglementiert wie die kommerzielle Werbung. Wer dort wissentlich die Unwahrheit verbreitet, kann bis zu zwei Jahre Gefängnis bekommen.
Diese gesetzliche Regelung gilt natürlich nicht für politische Kommunikation. Da stellen sich die 16 Bundesländer einen Staatsvertrag über Glücksspiele zusammen, in dem sie behaupten, es ginge ihnen um "Eindämmung der Spielsuchtgefahren" und um "aktiven Spielerschutz". Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2006 das Wettmonopol der Länder als verfassungswidrig eingestuft - es sei denn, die staatlichen Lotto- und Wettfirmen bekämpften effektiv die Spielsucht.
Letztere war bis dorthin nicht bekannt und ist es bis heute nicht. Keine Studie, kein Beweis. Lediglich in Anzeigen der 16 Lotteriegesellschaften der Hinweis auf Ergebnisse der Meinungsbefragung: "Die klare Mehrheit der Deutschen spricht sich gegen eine Kommerzialisierung des Glücksspielmarktes aus."
Nun geben sie sich moralisch, die Bundesländer, damit sie verfassungskonform auch weiterhin künftig fast 10 Milliarden Euro einstreichen können. Die Bürger sollen vor der verderblichen Radioaktivität werbender Hinweise auf Lotto und Wetten geschützt werden. Künftig sind Lotto und Wetten im Internet verboten, für Glücksspiel darf ab Januar 2008 nicht mehr im Fernsehen und per Telefon geworben werden, Werbepost wird stark eingeschränkt, Jackpots beschränkt und die Anzahl der Annahmestellen verringert.
Die Folgen des volkswirtschaftlichen Irrsinns belegt das Gutachten einer staatlichen Lottogesellschaft, die um Gottes Willen nicht genannt werden will. Die Einnahmen der staatlichen Glücksspielfirmen werden danach dramatisch von rund 10 Milliarden auf weniger als 9 Milliarden Euro einbrechen. Diesen Verlust nehmen die Bundesländer gelassen hin, ihnen geht es um mehr.
Für die privaten Wettanbieter wäre die Ausdehnung des staatlichen Monopols aber das Ende. 15.000 Mitarbeiter verlören Lohn und Brot. Auch den Medien würden rund 80 Millionen Euro durch Werbezensur in der Kasse fehlen - und noch viel mehr: Die Anpassung an die liberalen Wettverhältnisse in den anderen EU-Staaten könnte dem schwächelnden Werbemarkt in Deutschland durchaus gut tun.
Und oh Wunder: Brüssel, sonst in Werbezensur bestens geübt, droht Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren, weil ausländische Wettanbieter in der Bundesrepublik durch das Staatsmonopol in diesem Sektor behindert werden. Da kamen die 16 Landesfürsten hierzulande in die Klemme. Das eigene Verfassungsgericht bescheinigte dem staatlichen Wettmonopol die Verfassungswidrigkeit und Brüssel winkt mit ganzen Betonpfählen
des Europarechts.
Da gab es nur die Lösung, zwei Dinge zu tun. Erstens sich moralisch nach Karlsruhe zu verbeugen, um nicht mit dem Grundgesetz in Konflikt zu geraten. Und zweitens gegenüber Brüssel auf Zeit zu spielen. Denn ein Vertragsverletzungsverfahren frisst mindestens drei Jahre Zeit. Die können die Bundesländer fabelhaft dazu nutzen, ihr Wettmonopol systematisch auszuweiten. Die Folge: Wenn der Europäische Gerichtshof das deutsche Monopol kippt, werden sich private Anbieter kaum noch in Nischen des Marktes etablieren können. Dort sitzen schon die staatlichen Firmen der Bundesländer. Da helfen keine Begriffe wie "Heuchelei". Da wünscht man sich ein Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb: "Wer wissentlich die Unwahrheit sagt...".
Gefunden unter: http://zaw.eu/index.php?menuid=83&reporeid=279
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22.11.2007 08:46 |
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