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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Innerstaatliche Bauartzulassungen für GSG laufen zum 01. 01. 2008 aus » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Innerstaatliche Bauartzulassungen für GSG laufen zum 01. 01. 2008 aus 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Innerstaatliche Bauartzulassungen für GSG laufen zum 01. 01. 2008 aus

@ alle

Wie ich ja schon mehrfach angedeutet hatte, laufen die ersten "Innerstaatliche Bauartzulassungen" für verschiedene Geldspielgeräte nach § 33 c GewO zum 01. 01. 2008 aus.

Im einzelnen handelt es sich um folgende Geräte:

BR 2001 Graffity
BR 2002 Jazz
BR 2003 Neon
BR 2004 Arriba
BR 2005 New-Winner
BR 2006 Carlo
BR 2007 Galaktica
BR 2008 Sonne
BR 2009 Cash-Fire
BR 2010 Speed-Five
BR 2011 Tooor
BR 2012 Laola
BR 2014 Funfair
BR 2015 Jubi 100

Für die fehlende BR 2013 ist keine Bauartzulassung veröffentlicht worden.

Jetzt sind die ersten Verlängerungsanträge eines Herstellers durch die PTB bearbeitet und veröffentlicht worden:

BR 2006 verlängert bis zum 01. 01. 2009
BR 2014 verlängert bis zum 01. 01. 2009.

Beide Geräte werden von einem Hersteller produziert. Dieser Hersteller hat als erster Hersteller die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Zulassungsscheines bis zum 1. Januar 2009 beantragt und dem Antrag wurde entsprochen.


Wo bleiben die anderen Hersteller ?
Oder sollen die anderen Geräte nicht mehr weiter produziert werden, da sie für den Hersteller nicht mehr wirtschaftlich genug sind ??

@ Profis
ES DARF GEWETTET WERDEN, WELCHES DER GERÄTE KEINE VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG MEHR ERHÄLT !!


Grüße

__________________
gmg
1 21.11.2007 17:49 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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RE: Innerstaatliche Bauartzulassungen für GSG laufen zum 01. 01. 2008 aus

sorry,

aber die Tippfehler in der Themenüberschrift sind nicht mehr zu berichtigen.

Grüße

[Mod on]
geht doch ;-)
[Mod off]


__________________
gmg
2 21.11.2007 20:25 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hall gmg und auch andere,

gelesen habe ich dieses auch, jedoch vermisse ich immer etwas, wie ich finde wesentliches:

Es fehlt immer die Begründung für diesen vorzeitigen Ablauf, kein Hinweis auf eine formale Rechtsgrundlage ???!!! Kopfkratz


Kann mir da mal jemand helfen ?

Ich meine, was würde der Autofahrer sagen, wenn er einen Brief vom Autohersteller kriegt, sein
gerade 6 Monate alts Auto ist bitteschön nicht mehr zulassungsfähig ?? Applaus


gruss

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3 22.11.2007 10:35 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
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Der Ablauf der Bauartenzulassung an den Hersteller sagt nur aus, dass das Gerät danach nicht mehr weitergebaut werden darf.
Eine Bauartenzulassung ist immer zeitlich befristet.
Bereits gebaute Geräte sind nicht betroffen.
Hier muss die Zulassung alle 2 Monate erneuert werden, solange das Gerät ok ist.
4 22.11.2007 14:45 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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Original corleis
Hier muss die Zulassung alle 2 Monate erneuert werden, solange das Gerät ok ist


Kleine Richtigstellung:
Hier muss die Zulassung alle 2 Jahre erneuert werden, solange das Gerät ok ist.


Grüße

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gmg
5 22.11.2007 16:02 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Quelle: http://e00051.berlin.ptb.de/pls/portal/docs/PAGE/SPIELGERAETE/ZULASSUNGEN/G
-2098.PDF

SEITE: 13

ZITAT: on
Physikalisch-Technische Bundesanstalt

1. Nachtrag zum Zulassungsschein Nr. 2098 vom: 23. August 2007

Die Programmänderungen zur Beseitigung festgestellter Funktionsfehler sind in den Schreiben des Zulassungsinhabers vom 1. November 2007, 7. November 2007 und 16. November 2007 beschrieben.

Alle vor dem 21. November 2007 zugelassenen Programmversionen verlieren am 1. März 2008 ihre Gültigkeit.

Berlin, 21. November 2007
Im Auftrag Geschäftszeichen: PTB-8.54-4032742
Zitat: off
_____________________________________________

Die PTB spricht eindeutig von einer: „Beseitigung festgestellter Funktionsfehler“ und das die bislang zugelassenen Programmversionen am 1. März 2008 ihre Gültigkeit verlieren.

Es geht also um Fehler in der Funktion eines zugelassenen Glücksspiels! Seit wann gibt es für ein fehlerhaftes Glücksspiel eine
Zulassung?

Wenn festgestellte Funktionsfehler so schwerwiegend sind, dass die zugelassenen Programmversionen ihre Gültigkeit verlieren, dann dürfe es sich bereits jetzt um eine Veranstaltung von illegalem Glücksspiel handeln. – Haben diese „festgestellten Funktionsfehler“ evtl. etwas mit einer nicht finanzierbaren Auszahlquote zu tun? Es wird alle höchste Zeit, dass die Gerätehersteller und die PTB die Gründe dieser Maßnahmen offen legen. wut

Warum werden die Schreiben des Zulassungsinhabers vom 1. November 2007, 7. November 2007 und 16. November 2007 in denen die festgestellten Funktionsfehler beschrieben werden nicht offen gelegt?

Hier spielt die PTB zusammen mit den Herstellern Katz und Maus zu lasten der Aufstellerschaft.Respekt wut Respekt

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 22.11.2007 17:58.

6 22.11.2007 17:56 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Zitat:
Original von gmg
Original corleis
Hier muss die Zulassung alle 2 Monate erneuert werden, solange das Gerät ok ist


Kleine Richtigstellung:
Hier muss die Zulassung alle 2 Jahre erneuert werden, solange das Gerät ok ist.


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7 22.11.2007 18:07 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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@ jasper

zitat on
Die PTB spricht eindeutig von einer: „Beseitigung festgestellter Funktionsfehler“ und das die bislang zugelassenen Programmversionen am 1. März 2008 ihre Gültigkeit verlieren.

Es geht also um Fehler in der Funktion eines zugelassenen Glücksspiels! Seit wann gibt es für ein fehlerhaftes Glücksspiel eine
Zulassung?
Zitat off

jasper, wenn Du Dir die Zulassungsnachträge zu allen anderen GSG auf der PTB-Seite ansiehst, dann wirst Du feststellen, dass es sich um eine Standardformulierung handelt, die in jedem Nachtrag vorkommt. Aus der kannst Du nach meiner Meinung nichts ableiten.


Zitat on
Warum werden die Schreiben des Zulassungsinhabers vom 1. November 2007, 7. November 2007 und 16. November 2007 in denen die festgestellten Funktionsfehler beschrieben werden nicht offen gelegt?
Zitat off

Die Schreiben der Zulassungsinhaber sind bei sämtlichen Nachträgen noch nie veröffentlicht worden. Es entspricht somit der ständigen Handhabung der PTB.


Eine Änderung in der Handhabung wäre nach meiner Einschätzung nur durch eine Änderung der technischen Richtlinien der PTB möglich. In dieser Änderung müsste wörtlich aufgenommen werden, dass die Begründungsschreiben der Hersteller zu den Nachträgen veröffentlicht werden. Ich sehe aber kaum eine Chance auf die Realisierung eines solchen Gedanken, da die Veröffentlichung solcher Details sich als ein zweischneidiges Schwert darstellt.

Grüße

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gmg
8 22.11.2007 20:37 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Diese meine, wie ich auch finde entscheidende Frage ist leider unbeantwortet:

Es fehlt immer die Begründung für diesen vorzeitigen Ablauf, kein Hinweis auf eine formale Rechtsgrundlage ???!!!

Ich meine , die Gespräche der Hersteller mit der PTB haben doch keinen Gesetzescharakter, oder habe ich was verpasst ?
eric

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9 23.11.2007 08:44 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
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Gruß an Alle,

hier haben wir doch wieder das alte Problem, die fehlenden Definitionen und Erläuterungen.

Was soll denn "Funktionsfehler" heißen?

Lasst uns nicht wieder spekulieren, wie beim Geldmanagement, sondern lieber fordern / hoffen / warten, dass endlich wissenschaftlich korrekt gearbeitet wird, d.h. ich muss die 1 definieren, damit ich weiß, was die 2 bedeutet und wie sie abgeleitet ist. 1. Stunde, 1. Semester Mathe.



Gruß Meike
10 24.11.2007 18:05 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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@gmg
Genau das wollte ich damit zum Ausdruck bringen.
Am letzten Donnerstag war in Hamburg eine Mitgliederversammlung. Zwei mir bekannte Kollegen haben mir heute telefonisch bestätigt, dass dort auch der nette Mann von der PTB seinen Auftritt hatte. Der hat nichts verlauten lassen um welche „Fehlfunktionen“ es sich genau handelt. Auch hatte nichts über die nun von den Herstellern in die bereits ausgelieferten Geräte zu aktivierende technischen Vorrichtung zur Abschaltung der Geräte erzählt.
Nun darfst Du raten, warum der PTB-Mann nicht vom Verbandsvorstand dazu befragt wurde, denn dem war sicherlich der Inhalt des BMWi-Schreibens bekannt.

@Meike
Du siehst, dass solch ein „PTB-Gastauftritt“ eine gute Chance war eine Definitionen und Erläuterungen über den "Funktionsfehler" an über 130.000 Geräten abzuverlangen und evtl. sogar zu erhalten und zwar direkt von der PTB! Das diese Chance nicht wahrgenommen wurde, lag sicherlich nicht an den unwissenden Zuhörern.........

@eric
………. formale Rechtsgrundlage?

Ein Schreiben vom BMWI an die PTB kann sicher nicht als eine „formale Rechtsgrundlage“ gegenüber uns Aufsteller ausgelegt werden. Das zurückhalten von Informationen deutet klar und deutlich darauf hin, dass wir ein weiteres links und rechts überholt werden sollen ohne das wir es merken.

@alle
Diese ganze Verbandsstruktur hat scheinbar nur eine Aufgabe, uns Aufsteller die notwenigen Scheuklappen zu verpassen und uns ruhig zu stellen.
11 24.11.2007 18:57 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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@ jasper

Ich nehme an jasper, dass der "nette Mann von der PTB" auch in irgend einer Form verschwiegen sein muß. So wie es bei mir z. B. das Steuergeheimnis gibt, an welches ich gebunden bin, so werden die Bediensteten der PTB sicherlich auch einem Dienstgeheimnis unterliegen, und dürfen daher nichts sagen. Ich halte es natürlich für mutig, man könnte auch sagen: instinktlos, sich auf einer solchen Veranstaltung der Aufstellerschaft noch sehen zu lassen, ohne solche gestellten Fragen beantworten zu können ( oder zu wollen ).

Bei der technischen Vorrichtung zur Abschaltung der Geräte gehe ich davon aus, dass es sich um die Art von Abschaltung handelt, die eine Zeit lang in die adp-Geräte eingebaut worden, dann wieder nicht eingebaut worden und jetzt wohl wieder eingebaut wird. Gibt es da nicht eine entsprechende TI ?

Nun werden wohl die anderen Hersteller zur Nutzung dieser technischen Lösung "angehalten" werden.

Grüße

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gmg
12 24.11.2007 20:28 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Gruß an Alle,

mal ganz unabhängig von der fehlenden Definition der "Funktionsfehler", denke ich, dass man nicht viel kombinatorisches Geschick benötigt, um zu überlegen, welche "Funktion" betroffen ist, wenn etwas plötzlich und massiv herstellerübergreifend auftritt.

Wenn es das ist, was ich persönlich denke, dann macht die große Verschwiegenheit auch Sinn von einigen Menschen, vor allem von denen, die eigentlich ab 01.01.2008 ein "neues" Geschäftsfeld "erschließen" wollten.


Gruß Meike
13 25.11.2007 05:36 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hi,
vielleicht habe ich es noch mitbekommen, wurde die Spielverordnung geändert?
Wird mal wieder versucht die Aufsteller für Dumm zu verkaufen????
14 26.11.2007 03:36 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
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RE: Innerstaatliche Bauartzulassungen für GSG laufen zum 01. 01. 2008 aus

Liebe Kollegen der Verwaltungen, einschliesslich Kripo und FA, warum kann mir denn keiner meine Frage nach der Rechtsgrundlage beantworten ?

Zudem frage ich mich, wenn ich die Sätze der PTB lese:

Beispiel Zitat:

"Die Programmänderungen zur Beseitigung festgestellter Funktionsfehler sind in den Schreiben des Zulassungsinhabers vom 1. November 2007, 7. November 2007 und 16. November 2007 beschrieben.
Alle vor dem 21. November 2007 zugelassenen Programmversionen verlieren am 1. März 2008 ihre Gültigkeit."
Zitat Ende

Betrifft das nur das Verhältnis Hersteller- PTB als Prüfungsbehörde ??
Kann der Nutzer(=Aufsteller) seine mit "angeblichen" Funktionsfehlern ausgestatteten Geräte davon unbeieindruckt weiterbetreiben ?

Muss er befürchten, bei der 1. Prüfung zur Verlängerung seine "Plakette" nicht zu bekommen ? Mit welcher Begründung und Rechtsgrundlage IHM gegenüber ?

Wenn ich an das hier auch genannte aktuelle Beispiel mit den Dieselrussfiltern denke,
frage ich mich wirklich, ob wir "anders" sind....

Nur am Rande: Was wäre eigentlich, wenn ein Casinogerät "Funktionsfehler" hat..
gruss

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von eric: 26.11.2007 09:51.

15 26.11.2007 09:46 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
tapier
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Ich freue mich jetzt schon.

Ich habe einen BR2010, gerade mal 4 Wochen alt.

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Mal sehen was in 23 Monaten los ist.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von tapier: 26.11.2007 14:36.

16 26.11.2007 14:35 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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Zitat (Frau) Meike:
Zitat On
Mal ganz unabhängig von der fehlenden Definition der "Funktionsfehler", denke ich, dass man nicht viel kombinatorisches Geschick benötigt, um zu überlegen, welche "Funktion" betroffen ist, wenn etwas plötzlich und massiv herstellerübergreifend auftritt.

Wenn es das ist, was ich persönlich denke, dann macht die große Verschwiegenheit auch Sinn von einigen Menschen, vor allem von denen, die eigentlich ab 01.01.2008 ein "neues" Geschäftsfeld "erschließen" wollten.
Zitat Off



Ich glaube, dass ich es jetzt auch verstanden habe.
Alle Achtung, (Frau) Meike und (Herr) gmg.


@tapier:
Ich glaube, die Antwort auf Ihre Frage/Erkenntnis ist im Zitat von
Frau Meike versteckt.
17 26.11.2007 22:54 daloglu ist offline E-Mail an daloglu senden Homepage von daloglu Beiträge von daloglu suchen
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Hallo eric,

die Rechtsgrundlage ergibt sich aus der Gewerbeordnung § 33 e und f.

Hier heißt es auszugsweise:

Die Zulassungen sind zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn Tatsachen bekannt werden...

Durch Rechtsverordnungen können ferner das BMWI....das Verfahren der PTB bei der Prüfung und Zulassung der Bauart von Spielgeräten....regeln.


Hallo Herr Daloglu,

aus Ihrem Beitrag "Ich glaube, dass ich es jetzt auch verstanden habe", muss ich ja schließen, dass Sie nicht involviert werden. Das finde ich persönlich sehr schade, weil Sie derjenige sein werden, der sich mit zu recht löchernden Aufstellerfragen auseinander setzen muss.

Ich gehe davon aus, dass Sie den gleichen Gedanken wie ich haben. Wenn man alle Informationen / eingestellte Hinweise/Querverweise aus diesem forum zusammenzieht, kann man eigentlich zu keinem anderen Schluß kommen.



Gruß Meike
18 27.11.2007 02:40 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike, erstmal danke, haette ich ja auch selber darauf kommen können.
aber wenn ich den 33e, insb. Abs. 2 und 3. mir anschaue:

(2)
Die Zulassung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn Tatsachen bekannt werden, die ihre Versagung rechtfertigen würden, oder wenn der Antragsteller zugelassene Spielgeräte an den in dem Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert oder ein für unbedenklich erklärtes Spiel unter nicht genehmigten Bedingungen veranstaltet.
(3) Die Zulassung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung können mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.


Dann stelt sich für mich schon die weitere frage, wer haftet denn jetzt für den ganzen aufwand ?
Der Aufsteller ist ja hier wohl mal absolut schuldlos.

Und ausserdem, frage ich mich, warum die prüfbehörde nicht explizit sagt, WARUM diese geräte im einzelfall nicht den vorgaben entsprechen !! (aber das hast du ja auch schon "angedeutet"...)
beim dieselrussfilter war es ja auch so und ich finde NICHT, dass dies ein vergleich aepfel-birnen ist.
gruss

__________________
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Hallo Eric,

hattest Du diese Fragestellungen mal mit einem RA besprochen, der sich auf Produkthaftung spezialisiert hat?



Gruß Meike
20 27.11.2007 16:13 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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