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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Änderung der Zulassungen bei neuen adp-Geräten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Änderung der Zulassungen bei neuen adp-Geräten 5 Bewertungen - Durchschnitt: 4,80
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Lingna
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@jasper

schön locker bleiben!

Solch eine Zwangsenteignungsmaßnahme ist doch ein optimales Instrument zur Absicherung der zukünftigen Zahlung von „Mitgliedsbeiträgen“ per Geräterechnung. Wenn solche Maßnahmen dann noch vom Wirtschaftsministerium unterstützt werden, dann läuft alles Rund und alles ist Banane.
41 28.02.2008 13:17 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
Solon
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@ Aufstellerschaft

Der letzte Tag der Umrüstungsfrist für die adp-Geräte bricht morgen an !
Ich hoffe, die Softwareupdates sind bis morgen auf den Geldspielgeräten installiert !

Grüße

__________________
gmg
42 28.02.2008 17:25 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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@ Aufstellerschaft

Ich hoffe, die Updates befinden sich auf den Geräten !

Alternative:
Aus der Aufstellung nehmen bis zum Update !

Grüße

__________________
gmg
43 01.03.2008 13:42 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
dieter116
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Gibt es einen besonderen Grund oder Anlass, dass du ständig darauf hinweist ?

Grossaktion bundesweit ?
44 02.03.2008 08:17 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Sandy Sandy ist weiblich
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@ alle Ordnungsämter:
Ich denke es gäbe wichtigere Dinge zu kontrollieren als ADP Updates, zumal durch ein evtl noch nicht upgedatetes Gerät wirklich überhaupt niemandem ein Schaden entstehen kann.
Geräte welche mit Scheinannahme ausgerüstet sind werden von den meisten Betreibern ohnehin auf eine Annahmegrenze von 225€ eingestellt, weil man sonst ständig nachfüllen müsste. Sollte dies einmal nicht der Fall sein kann der Wirt/ Aufsicht dem Spieler sein Wechselgeld aushändigen.
Meine Meinung: lieber Dönerbuden mit MagicGames besuchen !!!
45 02.03.2008 12:32 Sandy ist offline E-Mail an Sandy senden Beiträge von Sandy suchen
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Hallo Sandy,

ich kann mich Deiner Meinung leider nur bedingt anschließen. Magic Games in der Sekundäraufstellung aus der Aufstellung zu nehmen, ist sicherlich ebenfalls wichtig.

Aber:
Die PTB hat entschieden, dass die alten - verfristeten - Softwareversionen der entsprechenden adp-Geldspielgeräte mit Ablauf des 28. 2. 2008 als nicht mehr zulassungskonform anzusehen sind.

Es geht um die Tatsache, ob in Deutschland Geldspielgeräte mit einer zugelassenen oder nicht zugelassenen Software betrieben werden.

Der CRC-Checksummentest ermöglicht diese Überprüfung.

Ob die Ordnungsämter diese Tatsache als überprüfenswert oder nicht überprüfungswert ansehen, entscheidet der verantwortliche Entscheidungsträger des jeweiligen Ordnungsamtes.

Insofern, dieter, kann ich Deine Frage noch nicht einmal ansatzweise beantworten.

Ich kann mir aber vorstellen, dass die Aufstellerschaft bundesweit in einer Großaktion die Softwareupdates aufgespielt hat, damit sie zulassungskonforme Geldspielgeräte betreibt. Entsprechende Umrüsthinweise sind ja nicht nur hier im Forum-Gewerberecht, sondern auch von den Verbänden an ihre Mitglieder gegeben worden.

Warten wir einfach mal die Ereignisse der nächsten Wochen ab !


Grüße

__________________
gmg
46 02.03.2008 17:20 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Zeus Zeus ist männlich
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Hallo,
also ich halte mich an der neuen Spielverordnung. Die Geldspielgeräte, die von der PTB zugelassen wurden, sind entsprechend für 24 Monate zugelassen! Der Checksummenvergleich ist nur relevant für eine neue Zulassung! Ich bin schon erstaunt,für wie dumm die Aufsteller gehalten werden! Ich hoffe, dass bei mir die Ordnungshüter vorbeikommen! ....
47 02.03.2008 21:23 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
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Hallo Zeus,

ein Zitat von der Web-Side der PTB:

Wie ist zu beurteilen, wenn Geräte mit ungültigen Softwareversionen weiter betrieben werden würden?

In einem solchen Fall handelt es sich um eine unzulässige Aufstellung. Solche Geräte sind aus dem Verkehr zu ziehen bis der zulassungskonforme Zustand hergestellt ist.

Die gesamten Ausführungen findest Du hier:

http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/d..._2008-01-14.PDF

Grüße

__________________
gmg
48 02.03.2008 21:49 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Es gab in der Vergangenheit bereits mehrmals Änderungen der Zulassungsrichtlinien, z.B. Beschränkungen der Sonderspielanzahl.

Dies betraff aber nicht bereits zugelassene Geräte, noch nicht einmal die erteilten Bauartzulassungen, somit konnten diese Geräte bis Ablauf der Bauartzulassung weiter gebaut, verkauft und natürlich auch betrieben werden.
Die betroffenen Geräte haben eine Zulassung, diese gilt bis zum nächsten Prüfungstermin.
Dann könnte der Prüfer eine Plakette verweigern, wenn die neue Software nicht aufgespielt wurde,
49 03.03.2008 06:01 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
magnum magnum ist männlich
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Moin

@Zeus

hier hast meinen Zuspruch!


Wer oder was ist die PTB, das sie heute Glücksspielgeräte zulassen dürfen und morgen solch eine Zulassung widerrufen können?? wut


Kopfkratz
50 03.03.2008 09:37 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
eric eric ist männlich
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Ist das eigentlich ein Verwaltungsakt und hat der Aussenwirkung und wem gegenüber ???

Antragsteller und Zulassungsinhaber waren/sind doch die Hersteller nicht die Aufsteller, welche in mehr als guten Glauben ein zugelassenes Gerät aufstellen.
Also gilt doch der Widerruf nur denen (Hrstellern) gegenüber ? Falsch ? Warum ? Rechtsgrundlage ?

Gegenfrage:
Was würde denn passieren, wenn alle PKW-Golf Betriebserlaubnisse widerrufen werden würden ??
gruss

__________________
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
51 03.03.2008 12:41 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
Meike
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Hallo eric,

Deine Antwort findest Du im §33 e Abs 2 GewO.

Das ist eine Mussvorschrift.


Gruß
Meike
52 03.03.2008 18:42 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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Zitat:

㤠33e Bauartzulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
(2) Die Zulassung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn Tatsachen bekannt werden, die ihre Versagung rechtfertigen würden, oder wenn der Antragsteller zugelassene Spielgeräte an den in dem Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert oder ein für unbedenklich erklärtes Spiel unter nicht genehmigten Bedingungen veranstaltet.“


Lesen Kann mir mal bitte einer eine „Tatsache“ nennen, die zwar so gravierend ist, dass die Zulassung zurückgenommen wird, aber trotzdem erst etwa 2 Jahren nach der erfolgten Zulassung erkannt wird??!! verwirrt - Und zwar eine Tatsache, die so schwerwiegend ist, dass wir Aufsteller enteignet werden und die einzigen sind, die auf den Schaden sitzen bleiben sollen!! Wand

schimpf Wer hat diesen Pfusch zu verantworten? wut
53 03.03.2008 21:58 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
KARO KARO ist männlich
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Hallo ,

ja wer hat denn wohl in den PTB zulassungen Fehler entdeckt? ,
bestimmt waren bis dato keine Fehler vorhanden , ausser die ,
das dass gewerbiche Spiel der Spielautomatenaufsteller auf einmal
bestimmten Interessegruppen nicht mehr passte und diese wohl den längeren Arm zu bestimmten Stellen hatte und hier wurde der Druck ausgeübt.

Oder täusche ich mich ?, ist ja nur meine Meinung .
Aber ich habe so einiges gelesen was in diese Richtung ging.

KARO
54 03.03.2008 22:47 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
Erhard   Zeige Erhard auf Karte Erhard ist männlich
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Zitat:
Original von jasper
Zitat:

Wer hat diesen Pfusch zu verantworten? wut


Wahrscheinlich derjenige, der diesen Geräten eine Zulassung gegeben hat !! unglücklich

__________________
Irgendwann behärsche ich die teutsche rächtschreibung :D
55 03.03.2008 23:12 Erhard ist offline E-Mail an Erhard senden Beiträge von Erhard suchen
Zeus Zeus ist männlich
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Hallo,

Zitat:
Original von jasper
Zitat:

㤠33e Bauartzulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
(2) Die Zulassung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn Tatsachen bekannt werden, die ihre Versagung rechtfertigen würden, oder wenn der Antragsteller zugelassene Spielgeräte an den in dem Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert oder ein für unbedenklich erklärtes Spiel unter nicht genehmigten Bedingungen veranstaltet.“


Lesen Kann mir mal bitte einer eine „Tatsache“ nennen, die zwar so gravierend ist, dass die Zulassung zurückgenommen wird, aber trotzdem erst etwa 2 Jahren nach der erfolgten Zulassung erkannt wird??!! verwirrt - Und zwar eine Tatsache, die so schwerwiegend ist, dass wir Aufsteller enteignet werden und die einzigen sind, die auf den Schaden sitzen bleiben sollen!! Wand

schimpf Wer hat diesen Pfusch zu verantworten?wut


Die einzige Tatsache, die bei den adp-Geräten aufgeführt wird, ist die Einstellung der minimalen Akzeptorgrenze auf 225? €. Betrifft im Grunde das Geldmanagement! Da das Spielsystem als solches nicht betroffen ist, frage ich mich was die PTB den als so "zwingend" erachtet?! Entweder werden uns Tatsachen verschwiegen oder es ist tatsächlich nur Panikmache!
Wenn durch Manipulationen in das Spielsystem eingegriffen wird, juckt es die PTB wohl nicht! Diese fehlerhaften Softwareversionen sollten eher ein Grund sein um die vorhandene Zulassung teilweise zu bemängeln...

Grüße, Zeus
56 04.03.2008 22:02 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
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Zitat:
Original von Zeus
Hallo,

Die einzige Tatsache, die bei den adp-Geräten aufgeführt wird, ist die Einstellung der minimalen Akzeptorgrenze auf 225? €. Betrifft im Grunde das Geldmanagement! Da das Spielsystem als solches nicht betroffen ist, frage ich mich was die PTB den als so "zwingend" erachtet?! Entweder werden uns Tatsachen verschwiegen oder es ist tatsächlich nur Panikmache!
Wenn durch Manipulationen in das Spielsystem eingegriffen wird, juckt es die PTB wohl nicht! Diese fehlerhaften Softwareversionen sollten eher ein Grund sein um die vorhandene Zulassung teilweise zu bemängeln...

Grüße, Zeus


genau das frage ich mich auch die ganze zeit...
das geldmanagement KANN gar nicht der grund sein,
es wird uns bewusst nicht alles gesagt und zwar von beiden seiten (hersteller und ptb!!) nicht.
von daher, warum zwingen lassen, von wem, womit ?
ich sehe keinen verwaltungsakt bislang, die veröffentlichung der ptb ist uns gegenüber keiner !
lasst euch nicht verarschen Weißnicht

__________________
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
57 07.03.2008 16:02 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
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