Sportwetten: Erstmalig kommt der Artikel 3 GG auch im Glücksspiel zur Anwendung |
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| Sportwetten: Erstmalig kommt der Artikel 3 GG auch im Glücksspiel zur Anwendung |
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Der Deutsche Bundestag hat sich für den Fortbestand des staatlichen Monopols für Sportwetten ausgesprochen. Aktivitäten privater Wettanbieter im Fernsehen bleiben damit verboten.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurden am Donnerstagabend zwei Anträge der FDP abgelehnt, eine Liberalisierung des Sportwettenmarkts in Deutschland einzuleiten und ein europakonformes Konzessionsmodell einzuführen. Das Parlament gab damit den Ländern grünes Licht, auch in den kommenden Jahren lediglich die sogenannte Oddset-Wette des Deutschen Lotto- und Totoblocks zu erlauben. Andere Sportwetten-Anbieter, auch nicht die mit ehemaligen DDR-Lizenzen ausgestatteten Unternehmen, dürfen nach den Bestimmungen des neuen Glücksspiel- Staatsvertrages der Länder, der zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll, auf dem deutschen Markt auch weiterhin nicht tätig werden.
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Von der Entscheidung betroffen sind unter anderem zahlreiche TV-Sender, die in der Vergangenheit auf das lukrative Geschäft mit Sportsendern gesetzt hatten. Dazu zählt unter anderem der Sportsender DSF, auch der Münchner Pay-TV-Konzern Premiere hatte seinen Wettkanal "Win" eingestellt (SAT+KABEL berichtete). Das Verbot von Anbietern wie Bwin entzieht auch Sportvereinen die lukrative Möglichkeit, mit dem Logo des Veranstalters auf Trikots oder Werbebanden zusätzliche Einnahmen zu erzielen.
Bereits im Oktober 2006 hatte sich unter Beteiligung von RTL, ProSiebenSat.1, DSF und Premiere ein "Arbeitskreis Wetten" formiert und gemeinsam mit dem Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) ein Konzessionsmodell für Sportwetten vorgelegt. DSF-Geschäftsführer Thomas Deissenberger warnte seinerzeit in Berlin die Politik, deutsche Medienunternehmen von einem strategischen Wachstumsmarkt wie dem der Sportwetten auszuschließen.
Der Vorsitzende des Bundestags-Sportausschusses, Peter Danckert (SPD), erklärte am Donnerstag, der Bund werde die Gesetzgebungskompetenz für die Sportwetten nicht an sich ziehen. Dennoch werde wohl die Fortsetzung des Sportwetten-Monopols "den Bach heruntergehen". Danckert: "Durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs könnte dieser neue Staatsvertrag außer Kraft gesetzt werden. Dann wird das Monopol für Sportwetten sowie für Lotto und Toto in gleicher Weise fallen. Das wäre eine Katastrophe. Es fehlen dann nämlich 530 Millionen Einnahmen für den Breitensport."
FDP-Sportsprecher Detlef Parr hatte zuvor im Plenum gefordert, die Sportwetten aus dem neuen Glücksspiel-Staatsvertrag herauszulösen und ähnlich wie bei den Pferdewetten durch Bundesgesetz zu lösen. "Der Staatsvertrag widerspricht in wesentlichen Teilen Europarecht", sagte Parr zu dem Länder-Entwurf, der bis Jahresende in den 16 Landtagen beschlossen werden und am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll.
Quelle: http://www.satundkabel.de
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Gefunden unter: http://www.isa-casinos.de/articles/18433.html
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19.11.2007 12:07 |
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