unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Medienschau » sonstige Themen » Umsatzbesteuerung von Glücksspiel: Rechtsauffassung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Umsatzbesteuerung von Glücksspiel: Rechtsauffassung
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.367.619
Nächster Level: 8.476.240

108.621 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Umsatzbesteuerung von Glücksspiel: Rechtsauffassung

18.11.2007

Oft geschrieben und erklärt und scheinbar immer noch nicht begriffen.
Zitat:

Die heutige Umsatzbesteuerung von Glücksspiel mit Geldeinsatz kann nur das Ergebnis vonIgnoranz, Halbwissen oder Machtbesessenheit sein.

Keiner der „Umsatzsteuerbefürworter“ konnte bislang erklären, wie ein Automatenaufsteller - als Leistungserbringer und Steuerschuldner - an seine Spieler - als Endabnehmer und Steuerpflichtige - die Umsatzsteuer abwälzen kann. – Selbst die Meinung derjenigen die es eigentlich hätten Wissen müssten, dass es „Insofern allerdings Sache der Automatenbetreiber ist auf den Verordnungsgeber in der Weise hinzuwirken, dass die Höchsteinsatzbegrenzung in der SpielV ggfs. den geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen ist“, machen deutlich, dass sich hier nicht im Ansatz mit dem Geldfluss innerhalb des Glücksspiels auseinandergesetzt wurde. – Auch unter noch so großen Anstrengungen wird es dem Verordnungsgeber nicht möglich ein, eine Abwälzung der Umsatzsteuer an den Endabnehmer (Spieler) praktikabel darzustellen.

Selbst wenn zum bisherigen Spieleinsatz die Umsatzsteuer hinzugerechnet würde, kann der Leistungserbringer (Automatenaufsteller) nur über den Betrag verfügen, der letztlich in der Kasse verbleibt. – Dies bedeutet, dass der zusammen mit dem Spieleinsatz geleisteteUmsatzsteuerbetrag das gesamte Glücksspiel durchläuft und durch das Verhältnis von Gewinn zu Verlust minimiert oder gar unter Null ins Negative gesetzt wird und das, obwohl der Endabnehmer (Spieler) gemeinsam mit dem Spieleinsatz dieUmsatzsteuer erbracht hat und nebenbei noch einen Anspruch auf eine Quittung zum Nachweis seiner „gezahlten“Umsatzsteuer hat.

Unabhängig von dieser Problematik, welche auch der Regierung seit spätestens 1973 nachweislich bekannt ist, dürfte es einmalig im deutschen Unternehmertum sein, dass ein umsatzsteuerpflichtiger Wirtschaftsteilnehmer keine Möglichkeit hat, eine „indirekte Steuer“ insgesamt oder auch nur zum Teil an den Endabnehmer – also dem steuerpflichtigen Spieler - abzuwälzen. – Allein der Leistungserbringer (Automatenaufsteller) wird somitgemeinschaftsrechtswidrig durch die Umsatzsteuer finanziell belastet.

Dieser offenkundige Missstand soll scheinbar auch weiterhin durch unterschiedliche Aktionen verschleiert werden.

Selbst wenn man unter grober Nichtbeachtung von Art. 33 der 6. EG-RL (Titel XIV Kapitel 4 Artikel 401 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006) und der oben bezeichneten Problematik die „Bedingungen und Beschränkungen“ laut Art. 13 Teil B Buchstabe f der 6. EG-RL so auslegen würde wie es diejenigen tun die es eigentlich Wissen müssten, können allein aus der Rechtslogik diese „Bedingungen und Beschränkungen“ nicht dazu führen, dass von den 27,5 Milliarden EURO Gesamtumsatz (2006) aus Glücksspiel mit Geldeinsatz in Deutschland, etwa 62,6% der Umsatzsteuer unterworfen werden und nur der geringe Anteil (37,4%) der gemeinschaftsrechtlichen Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift unterliegt.

Jeder „ernsthafte“ Umsatzsteuerbefürworter sollte sich zunächst die Frage stellen: Warum hat sich der gemeinschaftsrechtliche Richtliniengeber ausgerechnet mit der Umsatzsteuerbefreiung von Glücksspiel mit Geldeinsatz auseinandergesetzt? Dies geschah sicherlich nicht um eine „Kann-Bestimmung“ zu kreieren, welche willkürlich von den Mitgliedstaaten ausgelegt und angewendet werden kann und sicherlich auch nicht aus sozialpolitischer Überlegung, sondern vielmehraufgrund der offenkundig nicht vorhandenen Praktikabilität.

Ihre IdS


Gefunden unter: http://www.trucklestone.com/rechtsauffassung.htm
1 18.11.2007 14:08 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Medienschau » sonstige Themen » Umsatzbesteuerung von Glücksspiel: Rechtsauffassung


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     27.03.2024 15:27 von Puz_zle   Views: 1.329.680
Antworten: 22
Führungszeugnis und GZR von Amts wegen Gewerberecht   20.02.2024 10:02 von A.Romppel     22.02.2024 08:11 von Pitti81   Views: 2.773
Antworten: 11
Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Bere [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   20.07.2023 11:15 von Puz_zle     16.01.2024 07:23 von Puz_zle   Views: 187.743
Antworten: 2
Strafrechtsänderung, u. a. im Bereich Prostitution und [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   24.11.2023 10:23 von Puz_zle     24.11.2023 10:23 von Puz_zle   Views: 29.513
Antworten: 0
Glücksspielatlas Deutschland 2023 Spielrecht   13.11.2023 15:52 von Puz_zle     14.11.2023 12:32 von tfis   Views: 255
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 261.135 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.293.293


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 63 | Gesamt: 0.179s | PHP: 99.44% | SQL: 0.56%