in der Plenarsitzung am Mittwoch, dem 14. November 2007 wird das Landesgesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag (Landesglücksspielgesetz – LGlüG –) Drucksache 15/1454 in 2. Lesung behandelt.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
Der Gesetzentwurf zum Landesglücksspielgesetz wurde heute unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Haushalt- und Finanzausschusses einstimmig durch den Landtag RLP angenommen:
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Kartellamt will geplante Umstrukturierung in Rheinland-Pfalz untersagen
Vom 15.11.2007 KOBLENZ/BONN/MAINZ (dpa) Das Bundeskartellamt will die geplante Umstrukturierung des Lottowesens in Rheinland-Pfalz untersagen. Eine Sprecherin des Amtes sagte in Bonn, es sei eine Abmahnung verschickt worden. Das Bundesland möchte mehrheitlich bei der privaten Lotto Rheinland-Pfalz GmbH einsteigen.
Bislang sind die Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen die Gesellschafter. Mit der Übernahme von 51 Prozent der Anteile will Rheinland-Pfalz die Voraussetzungen für den vorgesehenen Staatsvertrag für das deutsche Lotteriewesen schaffen. Mit dem zum 1. Januar 2008 geplanten Vertrag wollen die Bundesländer das staatliche Wettmonopol verlängern.
Derweil stimmte der Mainzer Landtag dem Glücksspielstaatsvertrag einstimmig zu und brachte ein begleitendes Landesglücksspielgesetz auf den Weg. Lotto Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz begrüßte die Entscheidung. Geschäftsführer Hans-Peter Schössler sprach von einer "wichtigen Entscheidung für das Land, seine Menschen und das Unternehmen Lotto Rheinland-Pfalz". Damit ist in dem Bundesland ab 2008 für vier weitere Jahre der Weg für den Fortbestand des Glücksspielmonopols geebnet, mit einer stärkeren Ausrichtung am Jugendschutz und der Prävention von Spielsucht. Genau dies hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil gefordert. Die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft ist bislang das einzige Privatunternehmen im deutschen Toto-Lotto-Block. Die EU-Kommission hatte für Rheinland-Pfalz eine europaweite Ausschreibung gefordert, wenn das Lotteriewesen hier privat bleibe. Schössler: "Es ist eine Forderung der Europäischen Kommission, dass es in Deutschland nur einen Staatsvertrag geben kann, wenn alle Gesellschaften auch mehrheitlich vom Staat getragen werden."
Am Freitag werden die Beteiligten in Bonn ihre Positionen austauschen. Bis 30. November will das Kartellamt das Verfahren abschließen und einen Beschluss fassen.
das Landesgesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag (Landesglücksspielgesetz - LGlüG -) vom 3. Dezember 2007 wurde zwischenzeitlich im Gesetz- und Verordnungsblatt 2007, Seite 240 verkündet:
_______________________________________________________________ HINWEIS: Im Forums - LEXIKON habe ich mal unter dem Suchbegriff Glücksspielstaatsvertrag und Ausführungsgesetze eine kleine Link-Sammlung zu den Threads der einzelnen GlüStV-Ausführungsgesetze der Länder erstellt.
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