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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Beschränkung der Zahl von Spielstellen von Geldspielgeräten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Beschränkung der Zahl von Spielstellen von Geldspielgeräten
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Beschränkung der Zahl von Spielstellen von Geldspielgeräten

Da leider keiner meiner Bitte nachgekommen ist, das Schreiben des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vom 22. 08. 2007 an die PTB zu veröffentlichen, und ich noch keine Fundstelle mit dem Text gefunden habe, hier der Wortlaut:


Zitat:

Betrifft: Bauartzulassung von Geldspielgeräten
hier: Beschränkung der Zahl von Spielstellen

Sie hatten vor kurzem dem BMWi mitgeteilt, dass der PTB derzeit Zulassungsanträge für Geldspielgeräte vorliegen, die über bis zu sechs Spielstellen verfügen. Hierbei handele es sich um eine neue Entwicklung, da bislang die zu prüfenden Geräte maximal über zwei Spielstellen verfügten.

Nach ihrer Darstellung sind diese Geräte so konstuiert, dass sie im Allgemeinen den Charakter von Mehrplatzgeräten ( z. B. Roulettespielen ) haben, wobei die Spielerplätze häufig direkt nebeneinander liegen.

§ 3 Abs. 2 der novellierten SpielV schreibt nun für die Aufstellung von Geldspielgeräten zwingend vor, das die Geräte einzeln oder in einer Gruppe mit jeweils höchstens zwei Geräten in einem Abstand von mindestens 1 Meter aufzustellen sind, getrennt durch eine Sichtblende entsprechend den dort vorgegebenen Maßen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 5. 3. 1968 festgestellt, dass zwei Spielstellen rechtlich als zwei Spielgeräte zu betrachten sind; die Tatsache, dass die Apparatur in einem Gehäuse untergebracht ist, soll hingegen rechtlich unbeachtlich sein. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in dieser Entscheidung auch einen engen sachlichen Zusammenhang zwischen den Vorschriften der SpielV über die Aufstellung und die Zulassung gesehen. Diese höchstrichterliche Rechtsprechung ist auf die novellierte SpielV übertragbar. Hinsichtlich der neuen Mehrplatzspielgeräte besteht eine erhebliche Gefahr, dass die Vorgaben des § 3 Abs. 2 SpielV nicht eingehalten werden können und die Aufstellung von den örtlich zuständigen Aufsichtsbehörden untersagt werden muss. Dies kann die Aufsichtsbehörden vor erhebliche Vollzugsprobleme stellen, da absehbar ist, dass die Aufsteller gegen die Aufstellverbote Rechtsmittel einlegen werden.

Hinzu kommt, dass bei diesen Geräten ein erhöhtes Risiko einer Mehrfachbespielung durch einzelne Spieler und die damit einhergehende Gefahr höherer Verluste besteht. Die notwendige Absicherung des in § 33e Abs. 1 GewO niedergelegten gesetzlichen Grundsatzes der Vermeidung der Gefahr von unangemessenen Verlusten könnte in kurzer Zeit unterlaufen werden.

Schließlich sind diese Mehrplatzspielgeräte mit den im Zuge der Novellierung der Spielverordnung diskutierten Mehrfach-Gesellschaftsspielgeräten insoweit vergleichbar, als diese Geräte sich den klassischen Casinospielen wie Roulette, Poker und Black Jack annähern. Die Zulassung der Mehrfach-Gesellschaftsspielgeräte wurde abgelehnt u. a. mit dem Verweis auf die mit solchen Spielkonstruktionen verbundenen Missbrauchsgefahren und die schwierige Kontrolle durch die Gewerbebehörden hinsichtlich der Vermeidung von Missbrauch.

Zur Sicherung der gesetzlichen Vorgaben muss die Zahl der Spielstellen bei gewerblichen Geldspielautomaten begrenzt werden. Zulässig sind maximal 4 Spielstellen. Wird festgestellt, dass bei einem Mehrplatzspielgerät die Vorgaben des § 3 Abs. 2 SpielV nicht einzuhalten sind, soll die Zulassung des Gerätes ebenfalls abgelehnt werden.

Im Auftrag
Schönleiter


Ende des Zitats

Der letzte Absatz mit der Anweisung an die PTB wurde von mir unterstrichen.

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 11.11.2007 10:54.

1 11.11.2007 10:50 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Meike
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Gruß an Alle,

könnte mir bitte jemand erklären, wo / in welcher Verordnung ich das Wort "Mehrfach-Gesellschaftsspielgeräte" finde?

Woher wird abgeleitet, dass es maximal 4 Spielstellen geben darf?



Gruß Meike
2 11.11.2007 14:36 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Beide Schreiben des BMWi an die PTB sind ja durch gesondertes Anschreiben vom 06. 11. 2007 an die Verbände ( VDAI, DAGV, BA, FORUM, UADV ) übersandt worden.

Interessant fand ich in dem Anschreiben die eröffnenden Worte.

Zitat:

Aufgrund der nach Inkrafttreten der neuen Spielverordnung eingetretenen Fehlentwicklungen im Bereich der gewerblichen Geldspielgeräte hat das BMWi die PTB angewiesen, die Zulassung der Geräte künftig strenger zu gestalten...............

Zitat Ende.


Es sind also Fehlentwicklungen bemerkt worden. Dagegen hat man versucht, etwas zu unternehmen. Gut so - weiter so ! Wir hier helfen dabei, so gut wir können !

Das Ganze erinnert mich an die Geschichte mit den unsäglichen FUNGAMES, an der wir heute noch kranken. Nicht mehr so im Bereich der Aufstellerschaft mit den Spielhallen ( mit einigen wenigen Ausnahmen ), aber dafür im "nachgeordneten" Bereich der Aufstellerschaft. Die Geräte sind heute, obwohl die neue SpielV schon fast zwei Jahre existiert, noch immer nicht aus der Aufstellung verschwunden.

Das einzig Gute ist, dass diese FUNGAMES auch von den Herstellern mittlerweile nicht mehr gewünscht und unterstützt werden ( durch Updates etc. ).


Mit dem zusätzlichen letzten Satz aus dem ministeriellen Schreiben an die PTB in Sachen Spielstellen:

"Wird festgestellt, dass bei einem Mehrplatzspielgerät die Vorgaben des § 3 Abs. 2 SpielV nicht einzuhalten sind, soll die Zulassung dieses Gerätes ebenfalls abgelehnt werden"


entsteht bei mir Hoffnung. Von den aktuell auf dem Markt befindlichen Geräten kann diese Vorgabe theoretisch maximal ein Gerät erreichen. Selbst bei diesem Gerät- welches tatsächlich aus einzelnen Spielstellen besteht - habe ich aber Schwierigkeiten mit vorzustellen, wie die Aufstellung in der Praxis mit vier Spielstellen erfolgen soll.

Also meine Bitte an die PTB: "Lasst Eure Vorstellungskraft in Bezug auf die mögliche Aufstellung der Geräte mit den vier Spielstellen in der Spielstätte mal spielen."

Die Aufstellung mit Trennwänden zwischen zwei Gerätegruppen wären optisch sicherlich nicht der Knaller.

Ich denke mir, dass eine solche Art der Aufstellung nur möglich ist, wenn man über eine Änderung der SpielV nachdenkt und grundsätzlich bereit ist, Mehrplatzspielgeräte in der Aufstellung zu akzeptieren.

Offensichtlich ist diese Idee ja nicht neu, da ja schon im seinerzeitigen Referentenentwurf zur Novellierung der SpielV über einen solchen Sachverhalt nachgedacht worden ist ( Stichwort: Mehrfach-Gesellschaftsspielgeräte ), diese Gestaltungsart sich aber nicht hat durchsetzen können.

Insofern wäre eventuell ein neuer Anlauf für diesen Gerätetyp bei der anstehenden Evaluierung der SpielV in zwei Jahren angesagt.

Insofern erlaube ich mir folgenden Vorschlag zu diesem "Mehrplatzunterhaltungsgerät" mit geringeren Gewinnmöglichkeiten zu unterbreiten:

Die durch die SpielV vorgegebenen Werte: Einsatz max. 80 € / Stunde und Gewinn / maximal 500 €/ Stunde gelten für das gesamte Geldgewinnspielgerät mit allen Spielstätten. Man könnte dann die Werte z. B. auf 20 €/Stunde bzw. 100 €/Stunde pro Spielstelle ( Viererspielstelle unterstellt) herunterbrechen.

Insofern könnte man ja über die Entwicklung ( oder Weiterentwicklung ) dieses neuen Gerätetyps "Schmalspurgeldspielgerät" nachdenken. Diese Bezeichnung meinerseits ist nicht negativ unterlegt !!

Dieser Gedankenanstoss wurde übrigens hier schon mehrfach im forum vorgestellt.

Ich finde ihn nicht schlecht. Dadurch wird die Monokultur Geldspielgeräte in den Entertainmentcentern aufgelockert.

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 11.11.2007 16:12.

3 11.11.2007 16:07 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg


Insofern erlaube ich mir folgenden Vorschlag zu diesem "Mehrplatzunterhaltungsgerät" mit geringeren Gewinnmöglichkeiten zu unterbreiten:

Die durch die SpielV vorgegebenen Werte: Einsatz max. 80 € / Stunde und Gewinn / maximal 500 €/ Stunde gelten für das gesamte Geldgewinnspielgerät mit allen Spielstätten. Man könnte dann die Werte z. B. auf 20 €/Stunde bzw. 100 €/Stunde pro Spielstelle ( Viererspielstelle unterstellt) herunterbrechen.

Insofern könnte man ja über die Entwicklung ( oder Weiterentwicklung ) dieses neuen Gerätetyps "Schmalspurgeldspielgerät" nachdenken. Diese Bezeichnung meinerseits ist nicht negativ unterlegt !!

Dieser Gedankenanstoss wurde übrigens hier schon mehrfach im forum vorgestellt.

Ich finde ihn nicht schlecht. Dadurch wird die Monokultur Geldspielgeräte in den Entertainmentcentern aufgelockert.

Grüße


100% Zustimmung!

Ausserdem will die PTB die Aufsteller dazu bewegen die zugelassenen Geräte "zurückzugeben".
Die Zulassung eines solchen "Unterhaltungsgerätes mit geringer Gewinnmöglichkeit" würde allen helfen und keinem wehtun. Nicht einmal als 13.Gerät
(Gemeint ist z.B. ein solches Gerät je Spielhallenkonzession zusätzlich zu erlauben)
Selbst wenn Casinospiele à la Black Jack etc hier laufen würden, wäre die Abrenzung zum Casino so offensichtlich und Einsatz/Gewinnverhältnis so gering, dass weder Casinolobby noch die Suchtschutzverbände Einwände haben sollten.smile

Wir hätten so das erste "Unterhaltungsgerät" mit PTB Zulassung und Steuerstreifen.
4 12.11.2007 00:59 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
Lingna
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"Mehrplatzunterhaltungsgerät" mit geringeren Gewinnmöglichkeiten



Ohne dass ganz genau festgelegt wird, was ein "Mehrplatzunterhaltungsgerät" ist, kann das nur voll in die Hose gehen.



Trotz SpielVO und Verwaltungsvorschrift hat selbst die PTB innerhalb von fast 2 Jahren nicht begriffen wie ein spielverordnungskonformes Geldspielgerät auszusehen hat. Und nun kommt ihr mit einer ganz neuen Geräteart ohne dass hierfür klare und unmißverständliche Eckpunkte festgelegt wurden. Ein neuer Name sollte das wenigste sein.



Wenn uns für ein Geldspieler innerhalb von 4 Jahren 20.000 EUR Miete abverlangt wird, was meint ihr was dann solch eine Vierfachgerät in 4 Jahren bzw. pro Monat kosten soll?
5 13.11.2007 03:16 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
Meike
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Hallo Lingna,

das ist ein guter Hinweis, dass wir uns zumindest hier im Forum auf die Begrifflichkeiten beschränken, die es auch in der Gewerbeordnung und Spielverordnung gibt.

Ich verstehe nicht warum einige Menschen ein zugelassenes 24-er Roulette, welches in Spielhallen und im Gastro-Bereich aufgestellt werden darf, als "spielcasinoähnlich" und "Mehrplatz-Gesellschaftsspielgerät"titulieren?

Das klingt natürlich netter, aber kann nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass es ein elektronisches Roulette ist.

Wer neue Begrifflichkeiten verwendet, sollte auch gleich anhand der Gewerbeordnung und Spielverordnung die Definition mitliefern.

Und wer die Anzahl von "Spielstellen in einem Gehäuse", siehe Urteil des Bundesverwaltungsgericht von 1968 definieren möchte, sollte auch hier vorab an die Definition " in einem Gehäuse" denken und dass im Gastro-Bereich die Anzahl von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ohnehin auf max. 3 begrenzt ist.


Gruß Meike
6 13.11.2007 05:57 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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Hallo Meike, hallo Lingna,
@PTB

Für mich hört sich der Begriff "Mehrplatzunterhaltungsgerät" an, wie die Ravensburger – Spielesammlung. Dabei handelt es sich in Wirklichkeit um knallharte Casinospiele innerhalb von Milieukisten aus der Produktion von Casinogeräteherstellern und Industriespielobetreibern, für den Betrieb außerhalb der üblichen Dienstzeiten der Kontrollbehörden. wut

Wir brauchen Investitionsicherheit und keine neuen Wortspiele!!

Danke FÜR DIE EINSICHT!
7 13.11.2007 08:43 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Erhard   Zeige Erhard auf Karte Erhard ist männlich
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Die Wortschöpfung erinnert mich an die "Fungames". Wer konnte bzw. kann innerhalb von drei Sekunden "Fun" haben Kopfkratz

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Irgendwann behärsche ich die teutsche rächtschreibung :D
8 13.11.2007 17:24 Erhard ist offline E-Mail an Erhard senden Beiträge von Erhard suchen
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Kopfkratz

Hmmm!


Boris konnte!großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen


Sorry! Lag mir auf der Zunge!großes Grinsen
9 13.11.2007 19:55 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
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großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen
Danke, magnum, Du hast meinen Abend gerettet.

Vielleicht sollten wir den Begriff FUNGAME neu definieren, Boris-ausgerichtet, sozusagen ;-)

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Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
10 13.11.2007 20:00 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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Gut gemacht magnum!! So eine Bemerkung gehört - bei allem Ernst - auch mal hier her !



Ich wünsche allen noch einen schönen Abend !

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gmg
11 13.11.2007 20:53 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Selbst Boris hätte das nicht in drei Sekunden geschafft, "Fun" zu haben

Irgendwann muss er seine Dollars "eingeworfen" haben und dass er es danach innerhalb von drei Sekunden geschafft haben soll

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12 13.11.2007 21:31 Erhard ist offline E-Mail an Erhard senden Beiträge von Erhard suchen
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Warum hackt iht ewig auf Boris herum?

Von Anderen wisst Ihr immer alles und von Euch .....?

Gruß
anders
13 14.11.2007 08:06 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Hallo Anders!Boris ist doch hier noch nie erwähnt worden - bis jetzt!Von Dir weiß ich nix! Okay! Dann ohne Lustig!großes Grinsen
14 14.11.2007 15:35 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
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RE: Beschränkung der Zahl von Spielstellen von Geldspielgeräten

@ alle

Ich habe bewusst diesen "alten" Beitrag noch einmal aus den Tiefen des forums hervorgeholt.

Was damals bei diesen Geräten aus dem Hause adp geklappt hat, sollte doch wohl auch bei den "Multigamblern" aller Hersteller klappen !!

Grüße

__________________
gmg
15 14.12.2007 18:08 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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