LÖG NRW Adventsausstellungen u. a. |
Abraham
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LÖG NRW Adventsausstellungen u. a. |
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Gerade frisch hereingekommen, der Erlass vom 23.10.2007 des MWME NRW:
Adventausstellungen in solchen Verkaufsstellen im Sinne des LÖG NRW deren Angebot überwiegend aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen besteht, gehören NICHT zu den Veranstaltungen, die am Volkstrauertag gem. § 6 Abs. 1 Ziffer 1 Sonn- und Feiertagsgesetz von 5- 13 Uhr und am Allerheiligentag und am Totensonntag gem. § 6 Abs. 2 Sonn- und Feiertagsgesetz von 5- 18 Uhr verboten sind.
Die Durchführung von Adventsausstellungen in den vg. Verkaufsstellen ist vielmehr- ebenso wie der weitere Verkauf von Blumen und Pflanzen- durch § 5 Abs 1 Ziffer 1 LÖG NRW für die Dauer von 5 Stunden erlaubt.
An Sonn- und Feiertagen mit Ausnahme des 1. Weihnachtstages, Oster- und Pfingstsonntages dürfen Verkaufsstellen, deren Angebot überwiegend aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen besteht, folgende Sortimente in geschenküblichem Umfang verkaufen:
- frische Blumensträuße und Schnittblumen
- Blumen, Topf- und Container- /Kübelpflanzen
- frische Gestecke und Trockengestecke, bepflanzte Gefäße
- Balkon- und Beetpflanzen
- Kränze und Grabschmuck
- Nebensortimente und Zubehör zum Hauptsortiment Blumen und Pflanzen (wie Vasen, Übertöpfe, Pflanzgefäße, Geschenk- und Dekorationsartikel)
Gruß
Abraham
__________________ Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.
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1
09.11.2007 10:32 |
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Solon
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Bresgen
Haudegen
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RE: LÖG NRW Adventsausstellungen u. a. |
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Danke für die Info.
Bei mir ist bis jetzt noch nichts angekommen, wird wohl noch ausgebrütet.
Allerheiligen hat sich hier ja bereits erledigt, zum Glück kam keine Anfrage.
Wenn für die kommenden Feiertage was eintrudelt, weiß ich zum Glück dank des Forums ja jetzt Bescheid !
Nochmals
__________________
Et kütt, wie et kütt !
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2
09.11.2007 12:46 |
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