Heute erfolgt im Plenum des Landtages Baden-Württemberg die erste Beratung zum Gesetzentwurf Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV)
Der Regierungsentwurf vom 31.10.2007 - Drucksache 14/1930 - ist allerdings derzeit noch nicht elektronisch abrufbar, wird aber sicherlich in Kürze H I E R veröffentlicht.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
der Landtag BW hat gestern den Gesetzesentwurf zur weiteren Beratung an an den Innenausschuss und federführend an den Finanzausschuss überwiesen.
Der Gesetzentwurf ist jetzt hier abrufbar:
Allerdings handelt es sich zunächst "nur" um das Zustimmungs- und nicht auch um das Ausführungsgesetz zum GlüStV. Letzteres folgt später ... siehe § 2 "Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist für die Durchführung des Glücksspielstaatsvertrags zuständig. Die Einzelheiten sind in einem Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrags zu regeln."
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Zur "Ersten Beratung des Lotteriestaatsvertrags im Landtag" gibt's hier eine Pressemitteilung:
Das Zustimmungsgesetz zum GlüStV steht nun am 28.11.2007 zur Zweiten Beratung auf der Tagesordnung des Landtages BW; einen Entwurf des angekündigten Ausführungsgesetzes habe ich allerdings noch nicht im www finden können.
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HINWEIS: Im Forums - LEXIKON habe ich mal unter dem Suchbegriff Glücksspielstaatsvertrag und Ausführungsgesetze eine kleine Link-Sammlung zu den Threads der einzelnen GlüStV-Ausführungsgesetze der Länder - soweit schon im Forum vorhanden - erstellt. Ergänzungen folgen.
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Das Zustimmungsgesetz zum GlüStV wurde gestern im Landtag BW in 2. Beratung angenommen
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der Landtag BW hat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaats-vertrag – AGGlüStV) - Drucksache 14/2205 / Stand 08.01.2008 - behandelt.
Den Gesetzentwurf gibt's hier:
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in der heutigen Plenarsitzung des Landestages BW wurde mit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 14/2350 - dem AGGlüStV zugestimmt:
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