Angestellte im Reisegewerbe |
ve-ru
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Angestellte im Reisegewerbe |
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Hallo aus Thüringen,
ich glaube, langsam sehe ich nicht mehr so richtig durch mit dem Reisegewerbe
§ 60c GewO - Der Inhaber der Reisegewerbekarte, der die Tätigkeit nicht in eigener Person ausübt, ist verpflichtet, den im Betrieb Beschäftigten eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte auszuhändigen, wenn sie unmittelbar mit Kunden in Kontakt treten sollen; dies gilt auch, wenn die Beschäftigten an einem anderen Ort als der Inhaber tätig sind. Für den Inhaber der Zweitschrift oder der beglaubigten Kopie gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend.
Wir haben noch eine ganze Reihe von Angestellten, die wegen der vorhergehenden Regelungen des 55 eine eigene Reisegwerbekarte besitzen. Sind die jezt ungültig?
Und schon stellt sich mir die Frage, wie gehe ich mit dem 60 GewO um.
Prüfe ich jetzt die Zuverlässigkeit aller Angestellten im Reisegewerbe? Würde ja nur dann lückenlos funktionieren, wenn das wie bei den Bewachungsunternehmne organisiert wäre.
Jeder, der bei einem Reisegewerbetreibenden eingestellt werden soll muss gemeldet und überprüft werden.
Wenn das der Bürokratieabbau ist
Bin für alle Hinweise zur Entbürokratisierung dankbar
Venz
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Kirsten Venz
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ve-ru: 02.11.2007 13:40.
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1
02.11.2007 13:38 |
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
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RE: Angestellte im Reisegewerbe |
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Hallo Kollegin Venz,
wegen der Arbeitnehmer im Reisegewerbe hatten wir uns schon im Thread Reisegewerberecht - Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz beschäftigt.
Lt. aktueller Info aus Weimar wird sich der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht auf der nächsten Tagung am 22./23. November 2007 neben anderen Fragen i. V. m. dem MEG II auch mit der einheitlichen Verfahrensweise betreffs der bisherigen Arbeitnehmer-Reisegewerbekarten beschäftigen. Also noch bissel Geduld
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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2
02.11.2007 15:20 |
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Solon
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ve-ru
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Themenstarter
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RE: Angestellte im Reisegewerbe |
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Herzlichen Dank an Puz.zle für die Info. Da hätte ich doch mal noch gründlicher im Bord suchen sollen
Ich gelobe Besserung
und werde nunmehr geduldig auf die Brieftauben aus Weimar warten
Venz
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Kirsten Venz
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3
02.11.2007 20:24 |
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