Was sagt der Finanzminister zur Ferneinwirkung? |
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.529.174
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo Eric,
hallo gmg,
Idea kenne ich. Das ist keine Wunderwaffe und daher verstehe ich nicht recht,
warum Du Eric immer wieder von Idea erzählst.
Wisst ihr was Oracle alles kann?
Anscheinend nicht!
Eine DIN-genormte Kassenschnittstelle gibt es auch bis heute nicht !!
Ihr glaubt also, dass jeder Spielhallenbetreiber bei jeder Kassierung einen
Streifen zieht?
Auch bei Zwischenkassierungen?
Da einige Hallen täglich zwischenkassieren, müsste dann ein Prüfer sicherlich
Monate mit Kassenstreifen zubringen, um diese dann auch noch auf Plausibilität zu
prüfen.
Ich kenne privat Prüfer, die auch glaubten, dass sie Kassenstreifen von angeblichen UHGs auswerten könnten
und machten es dann falsch, weil sie die Plausibilitätsprüfungen überhaupt nicht durchgeführt hatten.
Mit denen hatte ich jetzt noch nicht die Auswertung von Streifen von GGSG angetestet.
Natürlich wird einigen etwas "plausibel" / "glaubhaft" erklärt. Aber ist das von deren Seite auch prüfbar und geprüft worden?
Das sind doch die entscheidenden zwei paar Schuhe:
a) prüfbar nachgewiesen
b) glaubhaft versichert
Viele lassen sich nur von b) tragen und meinen dann, dass das a) wäre.
Das "das", die Problemtiken, die mit der Fernwirkung eintreten können, die Stellungnahmen der StA Bielefeld, die Zwischenkassierung usw., alles was direkten Bezug auf die Kasse und die Kassenstreifen haben kann, wurde von einigen hier angesprochen und diskutiert.
Das wiederhole ich nicht noch mal.
Gruß
Meike
P.S.: Eric, weißt Du woher die Prüfer die Programme für ihre "Plausibilitätsprüfungen" haben?
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 01.09.2008 05:42.
|
|
41
01.09.2008 05:36 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
dieter116
König
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.839.401
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Warum sollten Ausdrucke bei Zwischenkassierungen notwenig sein ?
Hauptsache, es wird ins Kassenbuch eingetragen.
Sämtliche Geldbewegungen werden doch im Ausdruck , bei der Hauptkassierung erfasst.
Wenn Saldo 1 , Saldo 2 und Saldo Kontrollmodul passen ist das doch ok.
Geldentnahmen aus der Automatenkasse werden eh nicht erfasst und fehlen nachher nicht bei der Angabe der elektr. gezählten Kasse und Entnahmen aus den Röhren werdet als Fehlbeträge angegeben und somit ebenfalls berücksichtigt.
Ein Ausdruck bei Röhrenentnahmen wäre sowieso sinnlos, da diese da noch nicht erfasst sind.
Oder sieht gmg dies anders ?
|
|
42
01.09.2008 08:47 |
|
|
Solon
|
|
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.014.269
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Meike,
Zitat Meike
Idea kenne ich. Das ist keine Wunderwaffe und daher verstehe ich nicht recht,
warum Du Eric immer wieder von Idea erzählst.
Wisst ihr was Oracle alles kann?
Anscheinend nicht
Zitat off
Ich sage dazu nur:
Mein Ferrari !
Meine Reitpferde !
Meine Luxusvillen !
Sowohl Idea als auch Miracle sind Hilfsmittel - vergleichbar mit einem Bleistift oder Taschenrechner.
Ich habe übrigens noch gelernt, mit diesem beiden Hilfsmitteln Buchführungen zu überprüfen.
Allerdings gehört auch ein Kopf dazu, der versteht, was er gerade macht.
Ansonsten verweise ich auf die Ausführungen von Dieter.
Die Ausbildung eines Polizisten dauert 3 Jahre.
Die Ausbildung eines Finanzbeamten ebenfalls.
In dieser Ausbildung wird Fachwissen vermittelt.
Jede Buchführung eines Gewerbebetriebes, selbst wenn sie in einen vorgegebenen Kontenrahmen "gepresst" wird, wird anders gehandhabt.
Jeder hat so seine "persönlichen" Eigenarten.
Die muß man verstehen, um dann eine Buchführung prüfen zu können.
Eine Spielhallenvernetzung mit angeschlossenen Geldspielgeräten wird nach meinem Kenntnisstand nicht nur von einem Hersteller angeboten.
Jede dieser Vernetzungen ist ähnlich - aber nicht gleich - aufgebaut.
Ich persönlich würde mich auch daher z. Zt. nicht in der Lage sehen, umfassend eine Vernetzung mit Buchführung anderen zu erklären. Daher sage ich zu diesem Thema hier auch NICHTS, da ich dann nur spekulieren würde ! Spekulieren ist aber nicht mein Ding.
Vielleicht führt mir ja mal irgend wann jemand seine vernetzten Geldspielgeräten mit seiner dazugehörigen Buchführung vor! Dann könnte man ja mal etwas - mit Hand und Fuß - und nicht nur mit einem gefährlichen Halbwissen von vor einigen Jahren - welches heute nach meiner Einschätzung nicht mehr der tatsächlichen Gegebenheiten entspricht - zur Sache sagen !
Grüße
__________________ gmg
|
|
43
01.09.2008 17:15 |
|
|
dieter116
König
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.839.401
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Wenn ich auf den ersten Beitrag hier schaue, geht es doch um die Fernwirkung zum Zwecke des Geldmanagment.
MeineMeinung hierzu, ohne aber den technischen Ablauf genau zu kennen :
Diese besteht darin, per Fernwirkung Beträge aus den Röhren auszuzahlen ohne das Gerät zu öffnen.
Dies dient dem oganisatorischen Zwecken, nämlich einen weitgehend geschlossenen Kreislauf des Münzgeldes in einer Spielhalle zu erreichen.
Beispiel:
Bestand Münzgeld in Wechselkasse der Aufsicht bei Hallenöffnung : 1000,-
Bestand bei Schliessung Münzgeld 200,- , Scheine 800,- = 1000,-
Am nächsten Morgen : Aufsicht meldet an Zentrale Bestand an Scheinen.
Diese zahlt aus Münzröhren, die über dem Sollbestand gefüllt sind, 800,- aus.
Die 800,- in Scheinen kommen zur Bank oder werden abgeholt.
Diese 800,- sind die Zwischenkassierung, die natürlich dokumentiert werden muss.
Zum Zeitpunkt dieser Zwischenkassierung gibt es natürlich keinen Beleg ( Ausdruck ) vom Spielgerät.
Erfolgen dort die ( monatl. ) Ausdrucke, sind diese Entnahmen ( zumindest als Röhrenfehlbeträge )
dort erfasst .
Das Ganze hat für die Unternehmen 2 Vorteile:
Wechselkassen müssen nicht extern mit Münzgeld versorgt werden, also Kostenersparniss durch weniger Aufwand.
Laufende Zahlungsfähigkeit wird erhöht, somit weniger kurzfristiger Kreditbedarf, da das Geld nicht ungenutzt in den Automaten liegt.
Was ist hieran nun auszusetzen ?
|
|
44
02.09.2008 07:11 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.014.269
Nächster Level: 41.283.177
|
|
@ alle
Diesen hier besprochenen Teil der Ferneinwirkung - die herstellerseitig vorgesehene Ferneinwirkung - sehe ich auch nicht als so problematisch an.
Die verbleibenden Einnahmen - sagen wir mal der "Saldo 1 " ( Einnahmen - Ausgaben ) - werden durch den Streifen mehrfach dokumentiert.
Was hier immer wieder als störend empfunden wird, ist die Verwendung des Bargeldes . Diese ist aber vom Grunde her uninteressant, da die steuerlichen Einnahmen - unabhängig von der Verwendung der steuerlichen Einnahmen ( egal ob Münzen oder Scheine ) - von der Höhe her durch den Auslesestreifen oder die EDV dokumentiert werden.
Der Knackpunkt an der Ferneinwirkung ist der Gedanke, dass Röhrenentnahmen als Gewinnauszahlungen an den Spieler - und damit als Betriebsausgabe - dokumentiert werden.
Ich bilde dazu folgendes Beispiel:
Es gelingt dem Betreiber ein Gerät zu entwickeln, welches irgendwo im Geldspielgerät eingebaut wird und dafür sorgt, dass Röhrenentnahmen als Gewinnauszahlung an den Spieler dokumentiert werden.
Damit würde natürlich der Auslesstreifen ein falsches Ergebnis anzeigen.
Ich frage mich dann aber weiter, ob ich dann dem Hersteller des Geldspielgerätes einen Vorwurf machen kann, oder auch dem Hersteller der Vernetzung, wenn dieses Zusatzgerät von einem ganz anderen Hersteller stammt bzw. der Aufsteller dieses Manipulationsgerät selbst gebaut hat !
Ich komme zu dem Ergebnis:
Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an ! Der genaue Sachverhalt muß ermittelt werden !
Grüße
__________________ gmg
|
|
45
08.09.2008 18:01 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.206.642
Nächster Level: 8.476.240
|
|
@alle
Mammutprozess: 15 Beschuldigte sollen Spielautomaten manipuliert haben
Drei Jahre nach der Aufdeckung von Manipulationen an Automaten der hannoverschen Spielbank beginnt Mittwoch vor einer Hildesheimer Wirtschaftsstrafkammer ein Mammutprozess. 15 Angeklagte, 14 ehemalige Spielbank-Mitarbeiter und ein Ex-Finanzaufseher (55) des Landes müssen wegen Bandendiebstahls, Bestechung und Untreue in 217 Fällen vor Gericht. 273 000 Euro Schaden sollen entstanden sein.
VON ANNETTE ROSE
Fast alle Angeklagten werden wegen der geplanten Prozessdauer von 24 Tagen mit zwei Verteidigern anrücken. .............
........... Laut Anklage wurden die Automaten so manipuliert, dass Casino-Mitarbeiter mit zuvor aus der Kasse genommenen 200- und 500-Euro-Scheinen spielen konnten, obwohl dies technisch nicht vorgesehen war.
Die Automaten erkannten den Geldeingang, aber nicht die Höhe und warfen die Summe als Gewinn aus. Danach zeichnete der Angestellte des Finanzamts – er war vom Land beauftragt, das Kontrollsystem zu überwachen – Belege für die erschlichenen Auszahlungen ab und legte sie in die Kasse.
Erst nach zwei Jahren flogen die Betrügereien auf. Beim Abgleich der Spielprotokolle mit der Videoüberwachung im Automatensaal war aufgefallen, dass Gewinne anfielen, obwohl kein Spieler im Saal war. Alle Casino-Mitarbeiter und der Angestellte des Finanzamts verloren ihren Job. Der Verteidiger des 55-Jährigen, Albrecht-Paul Wegener, kündigte ein umfassendes Geständnis seines Mandanten an.
Quelle:
http://www.neuepresse.de/newsroom/hannover/dezentral/hannover/art1067,67911
8
Hallo gmg,
und nun erkläre uns doch bitte mal was alles machbar ist, wenn der Gerätehersteller gleichzeitig auch der Gerätebetreiber ist, der dann noch seine Geräte via Vernetzung fernsteuern und von außen via Chipkarten beeinflussen kann.
Alles natürlich unter dem steuerrechtlichen Aspekt, dass die Geräte manipulationssichere Zählwerke beinhalten müssen - quasi als ein Ersatz für den unbestechlichen Finanzbeamten!!
|
|
46
09.09.2008 19:48 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.529.174
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo Jasper,
das hört sich wirklich interessant an.
Hast Du dazu noch andere Infos gefunden ?
Welche Spielautomaten,von welchen Herstellern waren denn betroffen?
Es liest sich so, als wenn dort jmd. einen "Trick" gefunden hätte,
Spielergewinne im Spielautomaten zu erzeugen.
Gruß
Meike
|
|
47
10.09.2008 18:29 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.014.269
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Jasper,
diesen Bericht habe ich natürlich auch gelesen.
Er hat mir nicht gefallen. "Bauchschmerzen" bekomme ich auch immer wieder, wenn öffentlich Bedienstete in solche Sachen verstrickt werden.
Es war aber nicht der erste Finanzbeamte, der Unrecht begangen hat, und es wird auch nicht der letzte Finanzbeamte sein. MIt 55 Jahren seinen Job zu verlieren ist bitter. Natürlich ist es aber in solchen Fällen erforderlich !
Interessant finde ich dann natürlich die Kurve, die Du mit diesem Artikel dann wieder zum "Lieblingthema" bekommen hast !
Zu Deiner Bitte um Erläuterung kann ich leider nur kurz und knapp sagen:
1) Ich habe solch eine Herstellervernetzung noch nicht überprüft.
2) Es stellt sich zusätzlich die Frage, ob ich über die erforderliche Kompetenz verfüge !
Grüße
__________________ gmg
|
|
48
10.09.2008 18:45 |
|
|
dieter116
König
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.839.401
Nächster Level: 6.058.010
|
|
@ Meike :
Es handelte sich hier um staatliche Casinos und deren Geräte.
Nicht im Gekdspielgeräte 33c.
Die Casinogeräte haben nicht das Kontrollmodul der Geldspielgeräte.
|
|
49
11.09.2008 06:39 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.014.269
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Meike,
nachfolgend die Erläuterung des Tricks:
Hintergrund: Der Trick mit dem Zählwerk
So funktionierte der Betrug an den Spielautomaten: Die Maschinen besitzen zwei Zählwerke. Das erste zählt die eingegebenen Münzen und Scheine, das zweite weist das Guthaben des Spielers aus und meldet Gewinne der Auszahlungskasse.
Das erste Zählwerk haben die Täter geöffnet (dafür war die Hilfe des Finanzaufsehers nötig) und mit einem schlichten Kippschalter ausgeschaltet. Sie haben dann 200- und 500-Euro-Scheine in den Automaten eingegeben, sodass die Maschine ein Guthaben auswies. Anschließend haben sie die Scheine, die der Automat nicht registrieren konnte, herausgenommen.
Das so künstlich erzeugte Guthaben meldete die Maschine der Kasse, wo sich die Täter das Geld nur noch auszahlen lassen mussten.
Also kein sonderlich spannender "Trick".
Grüße
__________________ gmg
|
|
50
11.09.2008 07:04 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.529.174
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo gmg,
danke für die Erläuterung.
Der Trick ist wirklich total unspektakulär.
Gruß
Meike
|
|
51
12.09.2008 05:48 |
|
|
r2d2
Tripel-As
Dabei seit: 21.09.2008
Beiträge: 151
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 859.694
Nächster Level: 1.000.000
|
|
Überschrift des threads lautet:
Was sagt der Finanzminister zur Ferneinwirkung?
Diese Frage wurde bis heute leider nicht beantwortet. Evtl. wurde dieses Schweigen durch die Umsatzsteuerverschenkungsaktion per 06.05.2006 teuer erkauft!
Fest steht nunmehr, was die Steuerfahndung zur "Spielergewinnverschiebung" per illegalen Wechselplatinen schreibt:
Zitat:
" In der gesamten Bundesrepublik Deutschland gibt es in der Aufstellung etwa 220.000 Geldspielgeräte. Darunter befinden sich etwa 70.000 Geldspielgeräte der Bauart Novo Line und Novo Line 2, die unter die aufgezeigte Manipulationsmöglichkeit fallen können. ............. Ein sogenanntes "manipulationssichere Zählwerk" liegt mithin nicht mehr vor. "
ALLES MIT DEM WISSEN DES BMWi, der PTB und der GERÄTEINDUSTRIE! Und zwar ohne das die betroffenen Automatenaufsteller über solche Machenschaften bis heute informiert wurden!
Betrffen von solchen illegalen Machenschaften sind über 30% aller von der PTB zugelassenen Glücksspielgeräte. Warum die etwa 60% oder 132.000 restlichen Glücksspielgeräte, die mit PTB- Zulassung ferngesteuert werden können, nicht berücksichtigt wurden, wurde leider von der Steuerfahndung nicht erklärt. Denn Dank Fernsteuerung und Chipkarten kann da alles via Vernetzung erfolgen, wozu sonst erst die Gerätetür aufgeschlossen werden muss um dann die Platinen zu wechseln. ALLES MIT DEM WISSEN DER PTB!
Zitat der Spiegel:
"Jetzt aber wird deutlich, dass selbst das Herzstück der Automaten vor Tricksereien nicht sicher ist: Die Betrüger greifen in die Software der Geräte ein und hinterlassen nicht einmal Spuren. Nach der heimlichen Abbuchung laufe das Spiel „ganz normal" weiter, klagt das Unternehmen Novomatic, das die nun betroffenen Automaten herstellt. Allein in Oberbayern sollen Spielhallen von Unbekannten in mindestens 30 Fällen mit getürkten Festplatten geschädigt worden sein, sagt ein Ermittler."
So so, das Unternehmen Novomatic beklagt sich darüber. Fragt sich doch, was sind das für Wechselplatinen und woher stammen sie, dass sie mit der
Werkssoftware kommunizieren können. Sollen nicht alle Geräte unveränderbar gebaut werden?
WAS HAT DIE PTB DA ZUGELASSEN? Gehört nicht das Verhindern von "Spielergewinnverschiebungen" zum Spielerschutz?
Aber das würde zu „erheblichen Umstellungen für die Industrie und das gesamte Vollzugswesen" führen, so meint es jedenfalls die verantwortliche PTB!
(Aus dem Spiegel Ausgabe 4/2009)
Spiegel Ausgabe 4/2009 / GLÜCKSSPIEL
Zitat Anfang:
"
|
Mit manipulierter Software lassen sich in Spielhallen illegal
Gewinne abzocken und sogar Finanzämter betrügen.
Das Glück ist unberechenbar. Die meisten Zocker wissen das - und versuchen dennoch, dem Zufall auf die Sprünge zu helfen. Einige behaupten, sie könnten den Spielautomaten ansehen, wann sie sich besonders leicht melken lassen. Andere schwören, nur die richtige Bedienung der Tasten an den Daddelkisten würde zum Hauptgewinn führen.
Kürzlich warnte der Bayerische Automaten-Verband die deutschen Spielhallenbetreiber vor einer Methode, die deutlich mehr Erfolg verspricht. Mit externen Computerfestplatten ließen sich bestimmte Daddelmaschinen manipulieren, heißt es in der diskreten Mitteilung. Dadurch könnten an den Geräten Gewinne vorgetäuscht und beliebig kassiert werden. Weil die Speicherplatten für die Trickserei in einen Schlitz an den Maschinen gesteckt werden müssten, werde „dringlichst" empfohlen, die Öffnung mit Klebeband oder einem Blech zu verschließen.
Mit Tipps für Heimwerker dürfte sich das Problem kaum lösen lassen. Schon lange kursiert in den 8000 Daddelbuden zwischen Flensburg und Konstanz die Befürchtung, die Frage von Glück oder Pech werde nicht überall dem Zufall überlassen. Doch nicht nur Spieler können tricksen, auch Aufsteller selbst gerieten unter Verdacht. Vor vier Jahren etwa stellte die Staatsanwaltschaft Augsburg fest, dass in Spielhallen des größten deutschen Daddelunternehmers Paul Gauselmann illegales Glücksspiel mit manipulierten und vernetzten Automaten betrieben worden sei. Die Beamten konnten allerdings nicht nachweisen, ob die Auszahlung beeinflusst wurde (SPIEGEL 7/2007).
Jetzt aber wird deutlich, dass selbst das Herzstück der Automaten vor Tricksereien nicht sicher ist: Die Betrueger greifen in die Software der Geräte ein und hinterlassen nicht einmal Spuren. Nach der heimlichen Abbuchung laufe das Spiel „ganz normal" weiter, klagt das Unternehmen Novomatic, das die nun betroffenen Automaten herstellt. Allein in Oberbayern sollen Spielhallen von Unbekannten in mindestens 30 Fällen mit getürkten Festplatten geschädigt worden sein, sagt ein Ermittler.
Hellhörig geworden sind angesichts der Tricksereien allerdings auch die Steuerbehörden. In einem vertraulichen Rundschreiben an alle Steuerfahndungen in Deutschland warnte die Finanzverwaltung Bochum, mit dem Trick könnten auch Automatenaufsteller selbst absahnen. Schließlich registrierten die Geräte nur, dass Geld ausgezahlt werde. Ob es sich dabei aber um einen Spielergewinn handle oder ein Aufsteller mit der Methode unbeobachtet mal eben Geld abzweige, lasse sich nicht feststellen. Bei 70 000 der 230 000 in Deutschland hängenden Automaten sei die Trickserei möglich - und der Steuerbetrug kaum zu beweisen.
Manchmal hilft der Zufall: In BadenWürttemberg schwärzten jetzt in zwei Spielhallen Mitarbeiter ihre Chefs an. Die Polizei vermutet als Grund, dass sie bei den illegalen Geschäften nicht mitkassieren durften.
Seit in den Spielhallen die Geräte mit rotierenden Walzen durch vernetzte Hightech-Computer ersetzt wurden, können allenfalls IT-Spezialisten nachvollziehen, was hinter den flimmernden Bildschirmen tatsächlich passiert. Schon bei früheren Ermittlungen kämpften Fahnder mit den Tücken der modernen Datenwelt. Mal löschten sich bei Durchsuchungen Festplatten auf unerklärliche Weise selbst. Mal stießen die Ermittler auf Daddelkisten, die mit seltsamen Sendern zur Datenübertragung ausgestattet waren.
Ganz genau müsste allerdings die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Berlin wissen, was in den Automaten vorgeht, denn die Behörde ist für ihre Zulassung zuständig. Tatsächlich liefert sie sich mit den Betruegern ein Katz-und-Maus Spiel. Schon im Herbst 2007 sei der PTB anonym eine entsprechend präparierte Festplatte zugeschickt worden, gesteht der zuständige Bereichsleiter Dieter Richter ein.
Diskret versuchte die Behörde damals, das Problem gemeinsam mit dem Hersteller aus der Welt zu schaffen. Der sollte einfach eine neue Software-Version auf die Geräte spielen. Mit „hoher Professionalität" sei es wohl den gleichen Tätern gelungen, auch diese Version zu knacken, vermutet Richter. Nun soll eine wieder erneuerte Software Version verwendet werden.
Nicht nur die Hilflosigkeit nährt Zweifel an der Kompetenz der PTB. Auch ein von der Behörde organisierter Geräte-TÜV scheint nur eine Farce zu sein. Dort sollen unabhängige Sachverständige alle zwei Jahre untersuchen, ob die Daddelautomaten ihrer Zulassung entsprechen. Das Prüfverfahren, urteilt aber etwa der Informatiker Thomas Noone, der selbst solche Tests vornimmt, erfülle „nicht die elementarsten fachlichen Kriterien für einen sicheren und nachweisbaren Überprüfungsprozess".
So müssten die Kontrolleure ihre Testgeräte an eine spezielle Geräteschnittstelle anschließen. „Da merkt die Maschine doch sofort, dass sie getestet wird, und liefert alle Werte so, wie sie sein sollen", kritisiert Noone. Ähnlich urteilt sein Stuttgarter Kollege Jörg Weißleder: „Wir sollen die Geräte mit einer Software prüfen, die vom Automatenbauer selber kommt", schimpft er, „da werden Gutachter zu dressierten Schimpansen."
Dabei könnten mit einem digitalen Signaturverfahren sämtliche Veränderungen an Hard- und Software leicht erkannt werden, weiß auch PTB-Mann Richter. Das aber, gibt er zu bedenken, würde zu „erheblichen Umstellungen für die Industrie und das gesamte Vollzugswesen" führen.
MICHAEL FRÖHLINGSDORF"
Zitat ENDE!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von r2d2: 16.02.2009 16:22.
|
|
52
16.02.2009 16:20 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.206.642
Nächster Level: 8.476.240
|
|
r2d2
HAMMER!!
"Aber das würde zu „erheblichen Umstellungen für die Industrie und das gesamte Vollzugswesen" führen, so meint es jedenfalls die verantwortliche PTB!"
Die Umstellung für die Industrie und vor allem für die "Industrieaufsteller" würde sicherlich sehr erheblich!
Na dann mal looosssss ..............
|
|
53
16.02.2009 20:19 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.529.174
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Gruß an alle,
zum Zitat:
"Dabei könnten mit einem digitalen Signaturverfahren sämtliche Veränderungen an Hard- und Software
leicht erkannt werden, weiß auch PTB-Mann Richter.
Das aber, gibt er zu bedenken, würde zu "erheblichen Umstellungen für die Industrie und das gesamte
Vollzugswesen" führen."
Ich persönlich denke, dass das "Vollzugswesen" mit einem PLUS an Sicherheit hervorragend und schnell
umzugehen vermag.
Gruß
Meike
|
|
54
20.02.2009 06:09 |
|
|
hansi
Doppel-As
Dabei seit: 27.03.2008
Beiträge: 140
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 821.955
Nächster Level: 824.290
|
|
Hallo gmg,
Du erklärst freundlicherweise die Möglichkeit der Gerätemanipulation an Casinogeräten per Kippschalter.
Zitat:
"Das erste Zählwerk haben die Täter geöffnet (dafür war die Hilfe des Finanzaufsehers nötig) und mit einem schlichten Kippschalter ausgeschaltet. Sie haben dann 200- und 500-Euro-Scheine in den Automaten eingegeben, so dass die Maschine ein Guthaben auswies. Anschließend haben sie die Scheine, die der Automat nicht registrieren konnte, herausgenommen.
Das so künstlich erzeugte Guthaben meldete die Maschine der Kasse, wo sich die Täter das Geld nur noch auszahlen lassen mußten."
Zitat Ende
Wie ein Gerät per "Wechselplatinen" zu manipulieren ist, ist nun durch den "Enthüllungsjournalismus" von r2d2 auch einigermaßen bekannt geworden.
Beides ist in der Tat "kein sonderlich spannender "Trick".
Wie steht Du als Fachmann mit dem heutigen Kenntnisstand jedoch zur Fernsteuerung via Vernetzung bzw. Chipkarte? Stell Dir nur mal vor, dass der "Kippschalter" im Casinogerät via Vernetzung unbemerkt gesteuert werden könnte und dass die Programme auf der "Wechselplatine" via Vernetzung oder Chipkarte unbemerkt von außen ins Gerät gelangen könnten.
Und das BMWI und die PTB schauen zu. Wie stehst Du dazu?
|
|
55
20.02.2009 10:30 |
|
|
TM
Doppel-As
Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 129
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 852.168
Nächster Level: 1.000.000
|
|
Es scheint mir schon etwas wunderlich dass in den staatlichen Casinos in einem so sensiblen Bereich mit elektromechanischen Zählwerken und Handauslesung gearbeitet wird.
Dabei liegt es in der Natur elektromechanischer Zählwerke mal zu haken oder ganz stehen zu bleiben.
Mit statisticher Sicherheit auch die Zählwerke der Casinogeräte.In solchen Fällen ist dann mehr Geld vorhanden als abgelesen wurde.
Ist das denn bisher niemanden aufgefallen , verleitet das nicht zu Begehrlichkeiten und mal ne Schraube zu lockern.
Warum nutzt man nicht die vorhandene eingebaute Technik ähnlich wie unserer Geldspielgeräte und druckt die Geräte aus.
Noch effektiver ist die Vernetzung damit wäre das Einspielergebnis auf dem PC-Monitor zu sehen bevor das Kassier-Team den
Kassenraum erreicht und könnte dort zur Weiterverarbeitung für Statistik und Finanzamt verwendet werden.
Ich glaube kaum das PTB oder FA unsere Geräteabrechnung mit elektromechanischen Zählwerken gestattet.
TM
|
|
56
21.02.2009 14:25 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.206.642
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Hi TM,
wie kommst Du darauf, dass eine Vernetzung noch effektiver ist und was macht Dich so sicher, dass das tatsächliche Einspielergebnis auf dem PC-Monitor zu sehen ist?
Ganz effektiv ist eine Vernetzung dann, wenn die entsprechende Datenschnittstelle nicht kontrollierbar ist und von den Geräteherstellern selbst kreiert wird. Logisch, dass eine Vernetzung ganz effektiv ist, wenn der Gerätehersteller gleichzeitig Casinos oder Spielhallen oder beides betreibt. Gekrönt wird die Vernetzung wenn dazu noch Chipkartensysteme zugelassene werden. Dann kann sich ein Gerätehersteller der auch Automatenaufsteller ist, gar nicht mehr vor lauter Effektivität retten ………………
Warum wird Aufstellern die ihre Geräte selbst herstellen mehr Rechte und Möglichkeiten zugesprochen, als ganz ordinäre Aufsteller?
Egal ob im Casino oder in Spielhallen!
|
|
57
22.02.2009 09:45 |
|
|
TM
Doppel-As
Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 129
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 852.168
Nächster Level: 1.000.000
|
|
HI jasper,
es hat nicht gleich jeder ein astronautenschein,
hier in dem konkreten fall wurde mit den kenntnissen eines hobbybastlers
bzw. 1.lehrjahr elektroinstallateur die zählwerke der casinogeräte manipuliert
und wäre bei solchen abrechnungsmethoden immer wieder möglich.
ich hoffe doch dass in einem staatlich geführten casino echte abrechnungsdaten
aus den datenspeicher der automaten auszulesen sind.
wir haben an unseren geldspielgeräten doch damit auch keine probleme.
TM
|
|
58
22.02.2009 16:16 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.529.174
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Gruß an alle,
da offensichtlich die technischen Möglichkeiten nicht mehr in Erinnerung sind,
habe ich als warm-up das Thema nach vorne geholt
Gruß
Meike
|
|
59
29.06.2010 05:15 |
|
|
Carlo
Routinier
Dabei seit: 27.02.2009
Beiträge: 266
Bundesland:
außerhalb von Deutschland
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Rechtsanwalt/Notar/S
teuerberater
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.472.130
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Zitat: |
Original von hansi
Hallo gmg,
Du erklärst freundlicherweise die Möglichkeit der Gerätemanipulation an Casinogeräten per Kippschalter.
Zitat:
"Das erste Zählwerk haben die Täter geöffnet (dafür war die Hilfe des Finanzaufsehers nötig) und mit einem schlichten Kippschalter ausgeschaltet. Sie haben dann 200- und 500-Euro-Scheine in den Automaten eingegeben, so dass die Maschine ein Guthaben auswies. Anschließend haben sie die Scheine, die der Automat nicht registrieren konnte, herausgenommen.
Das so künstlich erzeugte Guthaben meldete die Maschine der Kasse, wo sich die Täter das Geld nur noch auszahlen lassen mußten."
Zitat Ende
Wie ein Gerät per "Wechselplatinen" zu manipulieren ist, ist nun durch den "Enthüllungsjournalismus" von r2d2 auch einigermaßen bekannt geworden.
Beides ist in der Tat "kein sonderlich spannender "Trick".
Wie steht Du als Fachmann mit dem heutigen Kenntnisstand jedoch zur Fernsteuerung via Vernetzung bzw. Chipkarte? Stell Dir nur mal vor, dass der "Kippschalter" im Casinogerät via Vernetzung unbemerkt gesteuert werden könnte und dass die Programme auf der "Wechselplatine" via Vernetzung oder Chipkarte unbemerkt von außen ins Gerät gelangen könnten.
Und das BMWI und die PTB schauen zu. Wie stehst Du dazu? |
|
Hallo gmg,
wie stehst Du dazu?
|
|
60
29.06.2010 11:57 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 370.431 | Views gestern: 370.779 | Views gesamt: 889.770.562
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|