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Zum Ende der Seite springen Glücksspielstaatsvertrag Ausführungsgesetz NRW
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Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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Text Glücksspielstaatsvertrag Ausführungsgesetz NRW

Moin Moin aus Thüringen,

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland

Landtag NRW - Auszug:

Zitat:
Beschlüsse des Plenums am 24.10.2007
Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition hat der Landtag das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland in 2. Lesung in der Fassung der Beschlüsse des Hauptausschusses, Drucksache 14/5231 angenommen und verabschiedet.
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft.

Quelle: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_...sergebnisse.jsp

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
1 25.10.2007 00:02 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Als ich heute morgen in den Nachrichten die Info hörte konnte ich es kaum glauben. Bei mir war überhaupt kein Vorlauf angekommen. Schon erstaunlich. Gestern auch noch mit einem Kollegen in der Nachbarkommune telefoniert. Auch da haben wir über den "alten" Stand noch diskutiert.

Fantastisch. Ich mach mich mal ans lesen.
2 25.10.2007 08:52 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Solon
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Tasillo   Zeige Tasillo auf Karte Tasillo ist weiblich
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In § 19 II des Gesetzes wird die Überwachung und Untersagung unerlaubter Glücksspiele den örtlichen Ordnungsbehörden übertragen. Damit wird die bisher aus §§ 1, 14 OBG konstruierte Zuständigkeit, gegen Sportwetten, Poker etc. vorzugehen, jetzt spezialgesetzlich normiert.
Vor dem Hintergrund, dass unerlaubtes Glücksspiel immer noch eine Straftat ist, frage ich mich, welche Rolle der Polizei künftig zukommt. Wir haben ja in NRW auch immer noch § 1 Abs. 1 S. 2 PolG (..."Sie hat im Rahmen dieser Aufgaben Straftaten zu verhüten...")?

Grüße aus Dortmund
Heike Tasillo
3 25.10.2007 13:29 Tasillo ist offline E-Mail an Tasillo senden Beiträge von Tasillo suchen
Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von Puz_zle


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Moin Moin aus Thüringen,

Zitat:
Original von Tasillo
... Wir haben ja in NRW auch immer noch § 1 Abs. 1 S. 2 PolG (..."Sie hat im Rahmen dieser Aufgaben Straftaten zu verhüten...")?

Der Absatz geht aber weiter: "... Sind außer in den Fällen des Satzes 2 neben der Polizei andere Behörden für die Gefahrenabwehr zuständig, hat die Polizei in eigener Zuständigkeit tätig zu werden, soweit ein Handeln der anderen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Die Polizei hat die zuständigen Behörden, insbesondere die Ordnungsbehörden, unverzüglich von allen Vorgängen zu unterrichten, die deren Eingreifen erfordern."
Siehe hierzu auch die Diskussion im nicht-öffentlichen Thread "Pokerturnier die dritte"

@Claudia Komnick
... es lohnt sich halt' öfters / regelmäßig einen Blick in unser Forum zu werfen, denn kein Dienstweg, keine Fachliteratur/Loseblattsammlung/"Gewerbearchiv" ... ist so praxisnah und aktuell, wie eine Vielzahl von hier zu findenden Beiträgen

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4 25.10.2007 14:06 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
jasper
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SUPER KLASSE LEISTUNG!! Da haben Sie die Spielbankbetreiber ihr eigenes Steuerecht genehmigt. Bin gespannt, was da die EU Kommission zu sagen wird:

Seite 31
§ 12 Spielbankabgabe (2)
Bemessungsgrundlage für die Spielbankabgabe sind die Bruttospielerträge abzüglich eines Freibetrags in Höhe von 1 Million Euro je Spielbankstandort. Die Spielbankabgabe beträgt 50 v. H. Soweit die Spielbankabgabe dem Land verbleibt, ist der im Haushaltsplan jeweils festgelegte Betrag an die im zweiten Abschnitt genannte Stiftung abzuführen. Bei der Eröffnung einer Spielbank kann das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Spielbankabgabe für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren
bis auf 35 v. H. des Bruttospielertrages ermäßigen.


Einseitige paradiesische Zustände. Sind von Haus aus von der Vergnügungssteuer,u.s.w. befreit und nun auch noch das:
Wofür werden die eigentlich zur Umsatzsteuer herangezogen, nur des Vorsteuervorteils wegen? Ich wäre pro Spielhalle mit einem Freibetrag von 200.000,-- höchst zufrieden!!
5 25.10.2007 21:20 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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Hallo Jasper,

mit Rahmen der Liberalisierung werden gegenwärtig nur noch Gesetze mit Bestandsschutz im Glücksspielbereich und einer jahrzehntelangen Bindung geschaffen. Dafür muss man einfach Verständnis aufbringen Wer will seine abgesicherten und persönlichen Interessen schon freiwillig in Frage stellen und ungezwungen gefährden oder gar aufgeben?

Möglicherweise muss man heute gegen diese Art von Gesetzen gleich bei Inkrafttreten rechtlich und konsequent vorgehen. Ein Thema, das bisher noch nicht oder noch nicht so richtig diskutiert wurde. Aber sicher ein langer Weg, um zu einem möglichen Erfolg zu kommen. Oder kannst du mir ein Gesetz im Glücksspielbereich nennen, dass in Rahmen der Fürsorgepflicht und zum Schutze des Spielers ergangen ist?

Die umfangreichen "Werbemaßnahmen" und der "Gefahrenbereich der Glücksspielsucht" sind bisher doch immer nur ein vorgeschobenes Thema gegen die Automatenaufsteller gewesen. Es gibt in Deutschland eben KEINEN, der sich wirklich mit diesem Themenkreis sach- und fachgerecht, von Ehrlichkeit mal ganz abgesehen, befasst oder befassen will, weil es sich dabei um eine sehr undankbare Aufgabe handelt, die u. U. nur bestehende Versorgungsposten im Rahmen des Föderalismusrêfrorm gefährden könnte.

Zitat:
Einseitige paradiesische Zustände. Sind von Haus aus von der Vergnügungssteuer,u.s.w. befreit und nun auch noch das: Wofür werden die eigentlich zur Umsatzsteuer herangezogen, nur des Vorsteuervorteils wegen? Ich wäre pro Spielhalle mit einem Freibetrag von 200.000,-- höchst zufrieden!!


Du hast speziell in diesem Teil sehr sachlich den nationalen Ist-Zustand beschrieben. Dem ist nun wirklich nichts mehr entgegenzussetzen.

Oder doch, jetzt müssen die richtigen Taten folgen!

Gruß anders
6 26.10.2007 09:44 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
jasper
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@anders
Oder kannst du mir ein Gesetz im Glücksspielbereich nennen, dass in Rahmen der Fürsorgepflicht und zum Schutze des Spielers ergangen ist?

Weder das, noch ein Gesetz dass in Rahmen der Fürsorgepflicht und zum Schutze des Automatenaufstellers ergangen ist! – Gesetze werden Politikern gemacht die Lobbyisten zugewandt sind oder von Lobbyisten missbraucht werden u.U. ohne dass sie es merken.

Oder doch, jetzt müssen die richtigen Taten folgen!

Ich werde die zarte Pflanze der unabhängigen Aufstellerlobby durch meine Mitgliedschaft ein kleines Stück des notwendigen Nährbodens zukommen lassen. Damit ich darüber zu mindest die Chance habe als Aufsteller politisches Gehört zu erhalten.

Ist zwar ein anderes Thema aber:
Warum hat bis jetzt nur ein einziger Verband „einen Warnhinweis“ raus gegeben? Ganz einfach, weil die anderen noch darüber diskutieren mit welcher „einen Stimme“ sie sprechen dürfen.
7 26.10.2007 10:20 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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jasper hat geschrieben:
Zitat:
Warum hat bis jetzt nur ein einziger Verband „einen Warnhinweis“ raus gegeben? Ganz einfach, weil die anderen noch darüber diskutieren mit welcher „einen Stimme“ sie sprechen dürfen.

Eine andere Möglichkeit:

Die "Jungen" müssen nicht so viel Rücksicht auf alte Machenschaften und Seilschaften nehmen und die "Älteren" benötigen eben schon etwas mehr Zeit, um die richtige Entscheidung zu treffen.

Beide werden sicherlich am Ergebnis gemessen und dabei werden die Interessen schon eine wichtige Rolle mitspielen.

Wer entscheidet sich also für wen und was?

In jedem Fall wird das Ergebnis nicht nur den Automatenaufstellern die Zukunft weisen!

Gruß anders
8 26.10.2007 13:57 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
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Gruß nach Dortmund,

Puzzle hat zu 100 % recht.

Nach POLG übernimmt die Polizei die Gefahrenabwehr für die originär zuständige Behörde nur, wenn diese nicht rechtzeitig informiert werden kann, um selbst einzugreifen.


Gruß an Alle,

das Gesetz des Landes NRW zum Staatsvertrag war seit Monaten über die Landtagsseite abrufbar, ebenfalls alle Termine, wann was in welchem Ausschuß besprochen wurde.

Im nicht öffentlichen Forenbereich hatten wir ebenfalls, ich denke, ausführlich darüber diskutiert.

Einen ganz persönlichen Satz muss ich zur letzten Ausschußbesprechung im Landtag NRW sagen, für den ich extra einige Stunden dienstfrei genommen hatte.
Es war "bemerkenswert" mit welcher Intensität manche Menschen in der aktuellen Stunde, welche kurzfristig in der gleichen Sitzung angesetzt wurde, nach Redenschreibern und Moderatoren des Kinderforums gefragt hatten und mit welcher "Intensität" die gleichen Menschen dann in die Abschlußbesprechung zu diesem Gesetz gegangen sind.
Genauso "bemerkenswert" war die Anzahl der Journalisten bei Top 1 und die, bei der Gesetzesbesprechung.

Diese Sitzungen sind öffentlich. Jeder, der die Möglichkeit hat und sich die Zeit nehmen will, sollte an solchen Sitzungen teilnehmen. Es hilft einem ungemein zur Lageeinschätzung.


Gruß Meike
9 26.10.2007 18:27 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

klar ist die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr nur nachrangig zuständig - aber eben nicht, wenn es um die Verhütung von Straftaten geht ("...außer in den Fällen des Satzes 2..."). Oder lese ich das falsch?

Gruß, Heike Tasillo
10 29.10.2007 09:24 Tasillo ist offline E-Mail an Tasillo senden Beiträge von Tasillo suchen
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Hallo Frau Tassilo,

wir sprechen hier über den §284 StGB und dieser ist nun mal eine verwaltungsakzessorische Strafbestimmung. - Das können können Sie nicht mit Diebstahlsdelikten u.a. vergleichen.-

Rund um die Sportwetten hatte doch auch kein OA Probleme mit §14 Abs.1 OBG.

Warum also jetzt?


Gruß Meike
11 30.10.2007 06:09 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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RE: Glücksspielstaatsvertrag Ausführungsgesetz NRW

Moin Moin aus Thüringen,

im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW Nr. 24 vom 14. November 2007 ist das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 30. Oktober 2007 verkündet wurden und tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

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12 14.11.2007 21:03 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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